Mail von ebay: Aktualisieren Sie Ihre Angebote, um EPR-konform zu sein

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      Es geht darum, dass ebay von den GVK die Registriernummer des Verpackungsregisters LUCID haben möchte. Die muss man nun nach Kontonummer für Gnadenüberweisungen, Umsatzsteuer-ID und vielem anderen Bürokratiemist auch noch hinterlegen. ebay weiss zwar noch nicht, wo und wie, weil die das auch erst reinbasteln müssen, aber irgendwie werden die das schon vermurksen. So bis Mai oder so. Na, die kriegen das schon kaputt.

      Natürlich trifft das nur die gewerblichen Verkäufer. Aber da die seit Jahren alle die Politik des bürokratisch gängelnden Schwachsinns gewählt haben, die sie schon längst serviert bekommen, haben die das auch nicht anders verdient. Sollen sie die Kosten eben den Käufern aufs Auge drücken, die auch nicht ganz unschuldig an dieser Situation sind.

      Bei ebay findet sich im MhM dazu eine Frage, die ein nettes Beispiel abgibt:

      solbra-secondhand-shop schrieb:

      Guten Tag, wir sind ein "Sozialkaufhaus", d.h. wir verkaufen gespendete Waren aller Art an unsere Kundschaft. Wenn die Kunden Bedürftigkeit in Form eines ALGII-Bewilligungsbescheids oder eines Wohngeldbescheids nachweisen können, erhalten sie 20% Rabatt. Einen Teil der Waren verkaufen wir bei ebay, wenn wir der Meinung sind, dass im "Sozialkaufhaus" nicht die Kundschaft vorhanden ist, die sich für diese Waren interessiert.


      Wir versenden diese Waren in gebrauchten Kartons, meistens ausgestopft mit alten Zeitungen zum Schutz der Ware.

      Im ebay-Rechtsportal steht folgendes:

      Wer ist von der Regelung betroffen?
      Vom Verpackungsgesetz ist jeder erfasst, der mit Ware befüllte Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, gewerbsmäßig in Deutschland erstmals in Verkehr bringt. Da unter diese Verpackungen unter anderem Versandverpackungen fallen, sind auch eBay-Verkäufer von dem Gesetz betroffen.


      Im Detail:
      Privater Endverbraucher im Sinne des Gesetzes sind nicht nur Verbraucher, sondern auch „gleichgestellte Anfallstellen“, also Stellen, an denen typischerweise solche Verpackungen anfallen wie in privaten Haushalten, wie bspw. Kinos, Gaststätten, Hotels, Freizeitparks, Kantinen, Krankenhäuser etc.


      Erstmals in Verkehr gebracht werden mit Ware befüllte Verpackungen nach dem VerpackG, wenn sie erstmals in Deutschland gewerbsmäßig an einen Dritten abgegeben werden. In der Regel ist der Hersteller eines Produktes der Erstinverkehrbringer und damit verpflichtet, die Verpackung zu registrieren. Hat dieser Hersteller aber seinen Sitz im Ausland, so kann auch der Importeur als Erstinverkehrbringer in Deutschland und damit als Hersteller gelten. Wird ein Produkt also im Onlinehandel erneut verpackt, um es zum Endverbraucher zu versenden, ist der Versender damit Erstinverkehrbringer der Versandverpackung. Ausgenommen von der Systembeteiligungspflicht sind Mehrwegverpackungen, Einweggetränkeverpackungen, die der gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen, Transportverpackungen und Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.

      Wir bringen die Kartons, in denen wir unsere Waren versenden, nicht erstmals in Verkehr. Diese Kartons könnten von einem der Hersteller, der diese Kartons befüllt in Verkehr gebracht hat, längst registriert worden sein. Eine mehrfache Registrierung gebrauchter Kartons wäre absurd und kann doch wohl nicht der Sinn dieser Bestimmung sein, oder?

      Unsere Frage richtet sich an alle, die sich für das Thema interessieren, besonders aber an perfect-sally, die hier in der Community wiederholt darauf hinweist, dass diese Bestimmung auf alle gewerblichen Verkäufer bei ebay zutrifft. Vielen Dank für Ihr Interesse!

      Ich will jetzt nicht auf der Unzulänglichkeit von (not so) perfect-sally rumreiten. Vermutlich darf die MhM-Eite sowieso nichts zu Detailliertes schreiben. Sonst wäre mindestens auch der Hinweis angebracht, dass ebay in diesem Kontext von Versandverpackungen schwafelt, wo es gar keine Versandverpackungen gibt. Aber vielleicht interessiert ja den einen oder anderen Betroffenen, wie das eigentlich zu bewerten ist.

      Richtig ist, dass der steuerliche Status des GVK vollkommen egal ist. Auch wenn der ein gemeinnütziger Laden ist, ist er im Fernabsatz ein völlig normaler gewerblicher Verkäufer. Dazu gehört neben den ganzen anderen Informationspflichten eben auch die Anmeldung zum Verpackungsregister, wenn man der Altpapiertonne des Endverbrauchers die Reste erstmals befüllter Verkaufsverpackungen beschert, damit die Altpapierindustrie sich daran dann gesundstoßen kann.

      Ich habe mir diesen Beitrag deshalb rausgepickt, weil er wirklich fast alle Aspekte der Problematik umfasst.

      1.) Die Kartons. Die sind tatsächlich Verkaufsverpackungen. Auch wenn ein anderer GVK drüben meint, es seien Transportverpackungen. Aber sogar ebay labert von "Versandverpackungen", also selbst die haben das nicht kapiert. Nein, sind sie nicht! Das haben die Politiker, die sich diese Hühner als Legislative gewählt haben, längst so beschlossen. Müssen wir also nicht diskutieren. Nun hat der seine Kartons aber von anderen. Die haben sie bereits in Verkehr gebracht. Denn auch wenn er als GVK Sendungen erhält ist er Endabnehmer im Sinne des Verpackungsgesetzes. In so weit sehe ich da tatsächlich keine Registrierungspflicht. Denn diese Kartons "könnten" nicht, die müssen berets registriert worden sein.

      2.) Die Zeitungen. Er schreibt, das er alte Zeitungen nimmt und damit die Kartons ausstopft. Übrigens eine recht solide Verpackungsmethode, wenn man das richtig macht und schöne Rollen daraus wickelt. Man hat nur leider dann reichlich Druckerschwärze an den Pfoten, die Zeitungen färben beim wickeln nämlich ab.

      Aber: Diese Zeitungen wurden als Zeitungen in Verkehr gebracht. Nicht als Verpackungsmaterial. Dadurch, dass man die Rollen daraus macht oder auch nur knüllt und stopft, nimmt man eine Umwidmung des "Altpapiers Zeitung" zu neuem Verpackungsmaterial vor. Damit sind die dann tatsächlich bei der Registrierung anzugeben. Weil es vorher ja kein Verpackungsmaterial war. Welches Altpapier das vorher mal war, ist egal. Auch die Schredderschnipsel aus dem Aktenvernichter sind erst dann Verpackungsmaterial, wenn man sie in den Karton füllt. Neues natürlich. Erstmalig in Verkehr gebracht.

      Würde er statt dessen säckeweise die Verpackungschips einsammeln, die bei anderen Firmen in deren gelber Tonne landen, wäre das bereits in Verkehr gebrachtes Verpackungsmaterial. Stimmt, die würden dann keine erneute Registrierung erfordern. Leute, ihr solltet mal meinen Keller sehen. Ich hab dafür eine Drogerie an der Hand und bestimmt 30 Kubikmeter von diesen Flocken da...

      Bis hierhin kann man also um die Registrierungspflicht halbwegs elegant und mit etwas Eigeninitiative herumschippern. Aber nun kommt

      3.) das Klebeband. Schon mal versucht, ein Paket mit gebrauchtem Paketband zuzukleben? Das dürfte meiner Ansicht nach schwierig bis unmöglich sein. In aller Regel benutzt man da tatsächlich neues Klebeband. Und damit bringt man dann Verpackung erstmalig in den Verkehr. Selbst wenn das nur der Streifen Paketband ist. Die einzige Frage ist dann nur, ob man das bei der registrierten Menge unter Plastik oder unter Papier angibt. Kommt aufs Paketband an. Tackern geht natürlich genau so wenig. Oder zunähen. Alles Verpackungsmaterial.

      Aber selbst wenn man irgend eine andere Patentlösung findet, den Karton zu verschliessen kommt

      4.) noch das Versandetikett dazu. Ja, auch das ist Verpackungsmaterial. Diesen Schwachsinn kleinlichster Bürokratie - ich hab's oben schon erwähnt - habt ihr euch alle selbst gewählt. Und beim Versandetikett führt vermutlich nun tatsächlch kein Weg an einem "Neuteil" vorbei. Für den Versand alte Adressen draufzukleben oder die draufzulassen, die schon drauf war, ist nun wirklich eine ganz schlechte Idee.

      Der Hinweis von perfect-sally, dass das auf alle gewerblichen Verkäufer zutrifft ist also durchaus korrekt, wenn auch drüben nicht so erklärt, dass man die ganze Regelung in der vollen Breite ihrer Idiotie nachvollziehen könnte.

      Also hört bitte auf zu jammern. Oder jammert wenigstens leise. Registriert euch, wenn es noch nicht passiert ist und gut ist's.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.