Urteil zur Schweigepflicht

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      Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen
      von den Kunden nicht verlangen,dass sie
      Ärzte,Behörden und Arbeitgeber pauschal
      von der Schweigepflicht entbinden. Laut
      Bundesverfassungsgericht muss ein Ver-
      sicherter die Daten-Weiterleitung noch
      kontrollieren können. Damit hatte die
      Verfassungsbeschwerde einer Frau Erfolg

      Die Betroffene war in den Ruhestand ge-
      treten, und ihre Berufsunfähigkeitsver-
      sicherung forderte ein schriftliches
      Einverständnis für eine pauschale Ent-
      bindung von der Schweigepflicht. Diese
      wollte die Frau aber nur im Einzelfall
      geben. AZ: 1 BvR 2027/02