Radiowecker ohne Weckfunktion - Übernahme der Versandkosten?

    • Radiowecker ohne Weckfunktion - Übernahme der Versandkosten?

      Hallo Leute!

      Auch wenns wenig Geld ist, aber: Ich habe gerade eben einen bei eBay ersteigerten Wecker erhalten. Leider kann er nicht das, was ich dachte:

      Laut Wiki ist ein Radiowecker ein Radio, das durch eine Uhr eingeschaltet und deshalb als Wecker genutzt werden kann.

      Das kann das gelieferte Gerät allerdings nicht, obwohl es in der Auktion als Radiowecker bezeichnet wurde: cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=150061188066

      Ich weiss, dass ich das Gerät einfach zurüchgeben könnte. Aber: Muss ich als Käufer auch bei einer Abweichung der Beschreibung die Versandkosten tragen? Was tun?

      Vielen Dank für euren Rat!

      Freerk
    • @schirdi

      Ja Du musst die versantkosten tragen (verpackung), alles anderre ist kulanz des eBayers.


      Der Fragesteller wollte doch wissen, ob er auch bei einem Sachmangel die Versandkosten zu tragen hat. Und da muß die Antwort eindeutig NEIN lauten!

      Ob hier allerdings ein Sachmangel vorliegt, mag ich nicht beurteilen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke schonmal!

      Genau das wäre der Punkt: Sichert der Begriff "Radiowecker" eine bestimmte Eigenschaft zu, nämlich das Wecken per Radio?
      Das Gerät ist ja voll funktionstüchtig, und nicht defekt.
      Vielleicht klingt das jetzt dumm, aber gibt es gesetzliche Definitionen vom Funktionsumfang solcher Geräte? Wenn ja: wo?

      Grüße,
      Freerk
    • Es gibt in vielen Läden radiowecker zu kaufen, die nicht mit Radio wecken.


      Die heißen dann da aber in der Regel nicht Radiowecker!

      Hier ist doch die entscheidende Frage, ob es eine rechtlich relevante Definition von Radiowecker gibt, die die Weckfunktion präzise determiniert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • naja, manchmal weicht auch einfach die persönliche Erwartung von den tatsächlichen gegebenheiten ab und dann ist man enttäuscht. Ob das allerdings objektiv einklagbar ist, bezweifel ich mal.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • das freut uns - hat er sich geziert oder ohne probleme überwiesen?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Geziert hat er sich nicht. Ich habe einfach versucht wichtig aber korrekt zu klingen:


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich sende Ihnen hiermit die bei Ihnen am 17. November erworbene Ware zurück. Vielen Dank für Ihre zügige Bearbeitung. Erhalt der Ware war am 01.12.2006.

      Leider liegt bei dem vorliegenden Gerät meiner Meinung nach ein Sachmangel nach § 434 Absatz 1 Nr. 1 BGB vor:

      Es handelt sich bei dem von Ihnen in der Produktbeschreibung als „Radiowecker“ bezeichneten Gerät um ein „Uhrenradio mit Alarmfunktion“. Ein „Radiowecker“ gilt als „[...]ein Radio, das durch eine Uhr eingeschaltet und deshalb als Wecker genutzt werden kann.“
      Diese Funktion wird durch ihr Produkt allerdings nicht unterstützt.

      Für den Fall, dass sie das Produkt nicht binnen sieben Tagen nachbessern können, muss ich sie deshalb bitten, mir neben dem Produktpreis von € 14,90 auch die von mir im Vorraus beglichenen Versandkosten der Ware in Höhe von € 4,90 zu erstatten. Die Kosten für die Retour übernehme ich.

      Mit freundlichen Grüßen,




      Mein Chef nannte das früher immer:
      Professionelles Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit.
    • Dabei warst du auch noch kulant, denn für den Fall eines Sachmangels müßte der VK auch die Rücksendekosten übernehmen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es ist wirklich immer besser, die Form zu wahren. Wenn man pampig wird, hat man im Zweifel nämlich ebenfalls schlechte Karten, selbst wenn man im Recht ist.

      Ansonsten, schön, dass das so problemlos funktioniert hat. Ist eben doch nicht so schwer, bei einem Verkäufer was zurückzugeben, wie manche meinen oder es sich selber machen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.