eBay: Wird privat verkauft, so kann nicht widerrufen werden

    • eBay: Wird privat verkauft, so kann nicht widerrufen werden

      Versteigert ein Unternehmer ein privat genutztes PC-Gehäuse bei eBay, so kann der Käufer sich nicht mit dem Argument auf sein Widerrufsrecht berufen, der Anbieter sei bereits 150 Mal bewertet worden und sei deshalb als Gewerbetreibender anzusehen. Nach Ansicht des Amtsgerichts Gemünden deuten 150 Bewertungen noch nicht auf eine Unternehmertätigkeit hin, wenn die abgewickelte Versteigerung - wie hier - eindeutig dem privaten Bereich des Verkäufers zuzuordnen ist. (AZ: 10 C 1212/03)