Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers

    • Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers

      Bei Internetversteigerungen durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufs- und Rückgaberecht. Ferner kann der Händler die Gewährleistung für die verkauften Gegenstände nicht ausschließen. Ein Indiz - unter mehreren - für eine gewerbliche Tätigkeit des Anbieters kann die Tatsache sein, dass er in überschaubarer Zeit mehr als 250 Verkäufe über eBay abgewickelt und zudem durch die Teilnahme an dem eBay-Powerseller-Programm den Anschein eines Profiverkäufers erweckt hat.


      Urteil des LG Mainz vom 06.07.2005
      3 O 184/04