Keine Schmerzensgeld für Stolpern auf dem Golfplatz

    • Keine Schmerzensgeld für Stolpern auf dem Golfplatz

      Wer einen Ball aus dem "Bunker" schlagen muss, und dabei über eine Harke stolpert, der bekommt kein Schmerzensgeld.

      Nachdem ein Ball in einen Bereich des Golfplatzes gelandet war, der "Bunker" genannt wird, machte ein Golfer sich auf den Weg um den Ball zu suchen. Um den Bunker, eine Art Sandkuhle", war das Gras ziemlich hoch gewachsen, so dass der Mann eine Harke übersah, stolperte und sich verletzte. Der Golfclub weigerte sich zu Recht ihm Schmerzensgeld zu bezahlen. Die Richter verwiesen den Spieler auf die Spielregeln des Deutschen - Golf - Verbandes. Danach habe sich in unmittelbarer Nähe eines solchen "Bunkers" eine Harke zu befinden. Es entspreche den Gepflogenheiten, dass das Gras an solchen Stellen höher wachse. Jeder Benutzer des Platzes müsse sich auf diese Umstände einstellen. Der Golfclub habe keine Pflichten verletzt und müsse dem Spieler daher auch kein Schmerzensgeld bezahlen.

      OLG Hamm
      2001-12-17
      13 U 171/01