Ebay-Gebühren sind teilweise sittenwidrig

    • RE: Sittenwidrigkeit

      @UHU:

      Zitat aus deinem Link:

      Die Verpflichtung zum Angebot von PayPal im Rahmen von Auktionsangeboten ist auf wenige Anbieter bei besonders risikobehafteten Geschäften beschränkt.


      Das ist schlichtweg gelogen !

      ....und von den hier aufkommenden Kosten für den Verkäufer ist gar keine Rede...
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Sittenwidrigkeit

      das ist richtig......die Entwicklung und Überwachung der Programme von Microsoft z.B. war und ist wesentlich zeitintensiver....im Grunde genommen dauerte sie Jahrzehnte. Die Programme sind dann quasi zu einem Spottpreis zu haben.

      Bei ebay dauert der Prozess 2 - 3 Jahre, er begann 1995, der Initiator ist mehrfacher Milliardär. Im Vergleich zu den Einnahmen sind die ganzen Überwachungskosten wie Portokosten.

      Verkäufer / und Käufer benutzen das Programm, in der Regel bei einem Kauf nur für Sekunden, wobei die Provision 100-e von Euros betragen kann. Angemessen wäre ein bestimtmer Mitgliedbeitrag / Jahr, zu dem man dann Auktionen tätigen kann so viel wie man will. Sofern ein bestimmter Umsatz überschritten wird könnte der Beitrag ja noch erhöht werden.....
    • RE: Sittenwidrigkeit

      "....und von den hier aufkommenden Kosten für den Verkäufer ist gar keine Rede..."

      richtig: sämtliche Möglichkeiten, die schief gehen können interssiert ebay nicht, sämtliche Risiken / Kosten werden doch auf Verkäufer / Käufer verlagert. Die sollen sich damit herumschlagen....

      Amazon z.B. hat viel mehr Arbeit damit......ebay hat keine Verpackungs-, Versendungskosten, nichts....
    • RE: Sittenwidrigkeit

      @Memmingen

      Wenn du mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis von ebay nicht zufrieden bist, steht es dir ja frei zu einer anderen der Tausenden Online-Auktions-Plattformen zu wechseln.

      Bei eBay dauert der Prozess 2 - 3 Jahre, er begann 1995, der Initiator ist mehrfacher Milliardär.


      Wofür soll das ein Argument sein? Bill Gates ist auch Milliardär um bei deinem Beispiel zu bleiben.

      @engelchen

      Das ist schlichtweg gelogen !


      Das mußt du dann dem Kartellamt sagen. Meines Wissens ist PayPal für bestimmte problematische Kategorien und bei Verkäufern mit schlechtem Profil Pflicht. Ich mußte noch nie PP anbieten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Sittenwidrigkeit

      @Memmingen:

      Demnach können private, die also nur ein bis 10 Auktionen im Jahr setzen den kompletten Jahresbeitrag leisen und andere diese Möglichkeit bis zum Ende ausnutzen.....das finde ich nicht sinnvoll.....

      Das System pro Auktion finde ich da schon sinnvoll...wir haben auch bereits gesagt, dass die Preise evt. zu hoch sind (zumindest die Verkaufsprovision), aber da steckt auch noch mehr dahinter, also Du hier gerade an Kosten aufführst....

      Es bleibt ja immer die Möglichkeit, sich ausserhalb eBays zu bewegen...

      Bei PayPal allerdings sehe ich das noch ein wenig anders, denn hier werden Verkäufer, die seit Jahren bei eBay tätig sind plötzlich dazu gezwungen, das Zahlungsmittel PP anzubieten und demnach auch die hierfür anfallenden Gebühren zu entrichten. Das war einer der Gründe, warum ich meinen gewerblichen Account zum 31.12.08 erstmal stillgelegt habe.... :O
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Sittenwidrigkeit

      Mit Shop als gewerblicher musst Du PP anbieten, sonst kannst Du den Shop schließen


      Ok, sehe ich ein, aber mit Sittenwidrigkeit, was das eigentliche Thema ist, hat das wenig zu tun. Klingt hart, aber letztendlich ist es , daß sich jeder, der mit den Konditionen von ebay nicht einverstanden ist, einen anderen Absatzmarkt suchen muß.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • "....Und vor allem holte sich Omidyar rechtzeitig Manager für Tagesgeschäft, Expansion, Börsengang und so weiter. Omidyars zweiter Angestellter Jeffrey Skoll hatte zuvor als Manager bei Knight-Ridder gearbeitet. Omidyar zog sich Schritt um Schritt zurück: Im August 1996 hörte er als Vorstandsvorsitzender auf, im November 1997 als Finanzvorstand, im Februar 1998 als Geschäftsführer. Den Job übernahm Meg Whitman, zuvor Managerin beim Spielzeugkonzern Hasbro. Sie brachte eBay im September 1998 an die Börse - Omidyar wurde zum Milliardär."
    • RE: Sittenwidrigkeit

      Ok, sehe ich ein, aber mit Sittenwidrigkeit, was das eigentliche Thema ist, hat das wenig zu tun. Klingt hart, aber letztendlich ist es , daß sich jeder, der mit den Konditionen von eBay nicht einverstanden ist, einen anderen Absatzmarkt suchen muß.


      das ist richtig und das sehe ich genauso....allerdings haben sich viele gewerbliche über Jahre ein gutes Geschäft aufgebaut, werden nun seit nicht so langer Zeit dazu gezwungen, PP anzubieten und werden mit Sicherheit NICHT nochmal ganz neu woanders anfangen....

      Rechtlich gesehen würde ich hier schon einschieben, dass man ein Geschäft, sagen wir mal zB seit 2000 begonnen hat unter den Vorraussetzungen die eBay gab...dieses Geschäft aufgebaut und erweitert....läuft gut...dann wird man zu einem Zahlungssystem "gezwungen", welches erhebliche Mehrkosten mit sich bringt.....ansonsten muss man, wie Du schon sagst auf einen anderem Marktplatz umsteigen und dort ABER neu anfangen....das ist für mich sogesehen also in beiden Fällen geschäftsschädigend 8o

      WEIL die Zahlungsmethode definitiv nichts mit den Auktionen und den damit verbundenen Kosten zu tun hat.....eBay füttert also PP gleich auf Kosten von VK mit, ohne dass VK darauf Einfluss hat, ausser sein Geschäft aufzugeben.... :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • ...also ein weiterer Gesichtspunkt, warum das ganze rechtlich höchst bedenklich ist!


      Wieso ein weiterer? Wenn überhaupt, ist es der erste. Und wie wir sehen, ist trotz aller zweifelhafter Paypal-Pflichten bisher kein rechtliches Mittel dagegen anzuführen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Deshalb:

      "WEIL die Zahlungsmethode definitiv nichts mit den Auktionen und den damit verbundenen Kosten zu tun hat.....eBay füttert also PP gleich auf Kosten von VK mit, ohne dass VK darauf Einfluss hat, ausser sein Geschäft aufzugeben...."

      wer ist "wir"? Sagen wir so...es hat bisher niemand versucht......
    • Sagen wir so...es hat bisher niemand versucht......


      Wenn eines der 20 Millionen deutschen ebay-Mitglieder eine ernsthafte Chance gesehen hätte, ebay wegen sittenwidrigen Geschäften zu verklagen, wäre es wohl schon geschehen. Es ist dir unbenommen, es zu versuchen, aber ein in irgendeiner Art schlüssige Argumentation diesbezüglich habe ich hier noch nicht gelesen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wir haben uns oft genug, auch in diesem Forum darüber aufgeregt, dass die PP Pflicht nun in bestimmten Konstellationen besteht....

      Schön ist das nicht und es wurde oft darüber diskutiert, dass eben viele Verkäufer aufgrund dessen ihren Account stilllegen oder kündigen und woanders anfangen. Die anderen sind dazu gezwungen und finden sich damit ab.

      Jeder der schimpft, sollte es versuchen....eine evt. bestehende Rechtschutzversicherung solle mal zur Deckung in dieser Sache befragt werden und dann los...bei Deckungszusage für die I Instanz würde ich es versuchen.....

      Ich werde auch meinen Anwalt mal zu dieser Sache befragen und hierzu berichten.....

      Man wird sehen ob diese Sache etwas bringt, wenn Verkäufer es versuchen, vorher ist hier keine Prognose abzugeben..... :O
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @engelchen

      Sicher, mit einer Rechtsschutzversicherung kann man alles versuchen.

      Aber ich will mal ehrlich sein: Für mich hat das etwas von Kopf durch die Wand, wenn man in einem Forum mit wildesten, sinnentleerten Theorien über die angebliche Sittenwidrigkeit des ganzen ebay-Systems um sich schmeißt.

      Das hat alles weder Hand noch Fuß. Jemand, der den Sachverstand und die Muße hätte, diese Sache gegen ebay ernsthaft anzugehen und nicht nur seinem Frust Luft zu machen, würde in einem Forum nicht die Worte vor die Taten stellen, so meine Einschätzung.

      Ich kann mir nicht vorstellen, daß Memmingen oder wolf1940 hier einen ernstzunehmenden Versuch anstrengen werden. Dazu kommt da einfach zu wenig Substantielles.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo!
      hat Ebay,Motors,nicht einmal damit geworben das man Autos zum fix Preis von 80€ verkaufen kann?
      bin mir sowiso unschlüssig wie lange,die Wiedererstattung der Einstellgebühr,beim 2 Einstellversuch überhaupt gilt?
      hast du schon mal probiert,deine Eaby Spesen,innerhalb 42 Tagen wieder rückbuchen zu lassen,wenn du meinst betrogen worden zu sein schalte den Konsumentenschutz ein,wie reagiert ebay dann,sperren die einem gleich den Acount,oder kommt zu erst das Inkassobüro?