@UHU:
Das ist schlichtweg gelogen !
....und von den hier aufkommenden Kosten für den Verkäufer ist gar keine Rede...
Zitat aus deinem Link:
Die Verpflichtung zum Angebot von PayPal im Rahmen von Auktionsangeboten ist auf wenige Anbieter bei besonders risikobehafteten Geschäften beschränkt.
Das ist schlichtweg gelogen !
....und von den hier aufkommenden Kosten für den Verkäufer ist gar keine Rede...
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger