@Fa
Eigentlich erfüllt deine Auktion mit der Bannerwerbung schon die Voraussetzungen einer Gewerblichen Handlung.
Du bietest eine Dienstleistung an, mit der Absicht Gewinn zu erzielen.
Der Artikel ist auch nicht aus deinem Privatbesitz da du diese Leistung erst noch erfüllen musst.
Aber ich kann mir nicht vorstellen das die paar Euro wirklich jemanden Interessieren und es zu Schwierigkeiten kommt, aber das kann bei anderen Mengen sehr schnell ändern.
Eigentlich erfüllt deine Auktion mit der Bannerwerbung schon die Voraussetzungen einer Gewerblichen Handlung.
Du bietest eine Dienstleistung an, mit der Absicht Gewinn zu erzielen.
Der Artikel ist auch nicht aus deinem Privatbesitz da du diese Leistung erst noch erfüllen musst.
Aber ich kann mir nicht vorstellen das die paar Euro wirklich jemanden Interessieren und es zu Schwierigkeiten kommt, aber das kann bei anderen Mengen sehr schnell ändern.