Abmahnung wegen eMails bei Auktionsende?

    • Abmahnung wegen eMails bei Auktionsende?

      Seit einigen Tagen geht dieses Thema durch die Agenturen:

      heute.de/ZDFheute/inhalt/9/0,3672,4341929,00.html

      Ich frage mich, was das für den eBay-Verkäufer in der Praxis bedeutet.
      Auch dort werden zB zum Auktionsende, aber auch bei Rückfragen
      zur Auktion ja eMails verschickt.

      Muss ich jetzt bei jeder Antwort zu einer Frage über eBay einen langen Info-Text anhängen, den ich auch nicht automatisiert dranhängen kann?

      Welches Glatteis birgt die eBay-Plattform in dieser Hinsicht?

      Ciao

      Martin ?(
    • Betrifft nur gewerbliche Verkäufer. Private "noch" nicht. Das kommt bestimmt auch noch, siehe Gewährleistungsausschluss.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Nein, nicht richtig.

      Beim Auktionsende wird automatisch eine eMail verschickt. Ebenso bei
      der Zahlungsabwicklung. Was ist, wenn als Absender nicht eBay gilt,
      sondern der Verkäufer?

      Wenn man als guter Verkäufer alle Anfragen seiner Artikel brav beantwortet, wird man eMails (auch über das eBay-System) versenden.
      Wie soll man denn die Vorgaben erfüllen?

      Da wird es noch kein Urteil zu geben.

      Ciao

      Martin
    • Also das ist ein schlechter scherz. 8o
      Erste Abmahn-Mails kursieren schon im Netz.

      Immer von den kleinen.

      Ist das eigentlich nur ein Thema für Gewerblich oder auch für Privat in Beziehung mit ebay ?

      Beim Auktionsende wird automatisch eine eMail verschickt.


      Ja, alleine wenn ich mich anmelde bei ebay, habe ich dass leider schon akzeptiert. ?(
    • Hab da heute erst ne interessante Seite gelesen (Adresse hab ich nicht mehr im Kopf).

      Da hies es sinngemäß, dass mit einer Abmahnwelle wie bei den fehlerhaften AGBs auf den Internetseiten nicht zu rechnen ist, da ja die EMaildaten normalerweise nur auf anforderung/eigenen Willen hin versandt werden wogegen die Internetseite für jedermann zugänglich ist. Von daher werden die Anwälte kaum aufs geradewegs ins blaue schießen können. Vorsicht sollte man allerdings bei der Beantwortung von Werbemails angeblichwer Rechtsberatungen usw. walten lassen.

      Link such ich noch mal raus.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Der Kommentar stand auch in dem oben verlinkten Artikel drin.

      Meine Frage ist aber eher, wie kann man denn bei eBay auf die sichere
      Seite kommen? Man muss sich ja nicht zwingend darauf verlassen, dass
      kein eMail-Partner, bzw anfragender Inetressent zu den Raubrittern gehört.

      Ciao

      Martin
    • Sorry, hatte ich überlesen. Wenn man auf mehreren Seiten identische Infos vorfindet, hört man manchmal vorm Ende des Artikels auf, zu lesen :D

      An den automatisch versandten Mails kann man sicher nichts ändern - da steht man aber auch nicht als absender drin. Ansonsten ausschließlich über eigenes Mailprogramm verschicken.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von niehls0815 ()

    • Da kommt man wohl am besten, man schreibt sein Anliegen in der üblichen Schriftform auf, gibt das ganze als pdf aus und hängt diese an die Email dran. Für den gedruckten Schriftverkehr galten diese Regelungen schon länger.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
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