Erben müssen beim Verkauf eines Firmen-
wagens Umsatzsteuer zahlen. Nach einem
Urteil des Finanzgerichts Rheinland-
Pfalz in Neustadt/Weinstraße würden sie
in diesem Fall steuerrechtlich wie Un-
ternehmer behandelt, obwohl sie letzt-
lich Privatleute und keine Unternehmer
seien (Az.: 6 K 1423/05).
Da der Staat dem verstorbenen Unterneh-
mer beim Kauf des Betriebswagens die
Umsatzsteuer erstattet habe, sei es
sachgerecht, dass die Erben sie beim
Verkauf des Wagens wieder an den Staat
zurückzahlten. Dies hätte der Gestorbe-
ne zu Lebzeiten auch tun müssen.
wagens Umsatzsteuer zahlen. Nach einem
Urteil des Finanzgerichts Rheinland-
Pfalz in Neustadt/Weinstraße würden sie
in diesem Fall steuerrechtlich wie Un-
ternehmer behandelt, obwohl sie letzt-
lich Privatleute und keine Unternehmer
seien (Az.: 6 K 1423/05).
Da der Staat dem verstorbenen Unterneh-
mer beim Kauf des Betriebswagens die
Umsatzsteuer erstattet habe, sei es
sachgerecht, dass die Erben sie beim
Verkauf des Wagens wieder an den Staat
zurückzahlten. Dies hätte der Gestorbe-
ne zu Lebzeiten auch tun müssen.