BaFin ordnet Beschränkungen für die Solarisbank an

    • BaFin ordnet Beschränkungen für die Solarisbank an

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bereits am 16. Dezember 2022 Beschränkungen für die Solarisbank angeordnet, die man nun auch öffentlich verkündet hat. Die Maßnahmen sind demnach seit dem 25. Januar 2023 bestandskräftig.
      Im Kern soll die Bank Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention sicherzustellen und Risiken zu begrenzen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.
      Vor allem durch Fintechs bekannt
      Die Solarisbank kennen viele von euch vermutlich vor allem von anderen Banking-Marken, die auf die Dienste von Solaris SE zurückgreifen. Dazu gehören Dienste wie beispielsweise Kontist, Tomorrow, Nuri (insolvent), Finom, insha oder Vivid Money.
      Folgende Beschränkungen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auferlegt:
      • Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Risikomanagement hat die BaFin die Beseitigung von Mängeln insbesondere im Risikomanagement auf Gruppenebene und im aufsichtlichen Meldewesen angeordnet.
      • Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation in der Geldwäscheprävention und zur Vermeidung betrügerischer Transaktionen hat die Solaris SE zusätzliche Kontrollhandlungen einzuführen bzw. fortzuentwickeln. Im Kundenannahmeprozess wird unter anderem angeordnet, dass die Solaris SE Adressverifizierungen durchführen und dokumentieren muss. Daneben sind bei der Transaktionsüberwachung künftig Überweisungs- und Barauszahlungslimits bei bestimmten Konten zu beachten, die die BaFin festgelegt hat.
      • Zur Risikoreduzierung hat die BaFin der Solaris SE zudem untersagt, neue Kooperationspartnerschaften ohne aufsichtliche Zustimmung einzugehen. Gleiches gilt für die Gründung neuer Tochtergesellschaften und den Erwerb neuer Beteiligungen.
      • Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen, hat die BaFin einen Sonderbeauftragten gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG) bestellt. Der Sonderbeauftragte knüpft an ein Sonderbeauftragtenmandat an, das mit bestandskräftigem Bescheid vom 24. Januar 2022 angeordnet wurde.



      Quelle:mobiflip.de/shortnews/bafin-or…-fuer-die-solarisbank-an/
      Ich und mein Horst ! :saint:

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