Notebook verkauft. Käufer tauscht Hardware und verlangt Rückerstattung

    • Notebook verkauft. Käufer tauscht Hardware und verlangt Rückerstattung

      Hallo zusammen,
      kürzlich habe ich bei ebay ein Notebook (ASUS VivoBook) als defekt mit Displayschaden verkauft. Da die verbauten Original-Hardwarekomponenten (wichtig: u.a. eine 500GB SSD M.2 und eine 128GB SSD) noch durchaus brauchbar waren, erzielte die Auktion einen Verkaufspreis von 137€. Nun kam es zu folgendem Streitfall zwischen dem Käufer und mir:

      Nach Erhalt der Ware schrieb mir der Käufer umgehend:

      Käufer schrieb:

      Guten Abend,
      [...] Anstelle einer 500GB M.2 fand ich ein Stück Hardwaregeschichte: eine Seagate HDD 500GB (hab schon mehrere davon in einer Schublade). Die verbaute M.2 ist eine 128GB SSD, die massenhaft angeboten werden, da sie durch größere ersetzt werden. Für mich sieht das nach Täuschung oder anders formuliert nach "BETRUG" aus. Ich hoffe, Sie ersparen mir Geschichten, was zu diesem Irrtum geführt haben mag. Mein Hauptinteresse bei diesem Kauf galt den SSDs, von denen ich nun leider an diesem langen Wochenende keine zur Verfügung habe. Wenn ich aktuelle Niedrigpreise für Billigartikel ansetze, komme ich auf 35€ für die 500GB M.2 und 15€ für eine 120GB SSD. Eine Erstattung von 50€ halte ich deshalb für angemessen.


      Daraufhin schrieb ich zurück:

      ich schrieb:

      Guten Morgen,
      auch ich bin kein Freund von langwierigen Rückabwicklungsprozessen. Daher können wir das Procedere gerne diplomatisch abkürzen. Bitte eröffnen Sie eine Anfrage zu dieser Transaktion. Nutzen Sie dann das zur Verfügung gestellte Rücksendeetikett und schicken Sie das Gerät so zurück wie Sie es erhalten haben. [...] Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass in dem Notebook - wie von mir beschrieben - eine 500GB SSD M.2 UND eine 120GB SSD verbaut sind. Es hätte Ihnen natürlich frei gestanden mir einen Fotobeweis zukommen zu lassen um Ihrer Hypothese Glaubwürdigkeit zu verleihen. [...] Mit freundlichen Grüßen

      Der Käufer schickte mir daraufhin die folgenden Fotos:

      (Fotos auf Anfrage)



      Auf den Bildern fällt mir direkt auf, dass auf der Schraube der SSD (links) eigentnlich ein Garantiesiegel vorhanden sein müsste. Die HDD (rechts) trägt das Herstellungsdatum 12/2014 obwohl das Notebook im Jahr 2020 auf dem Markt erschien. Mir liegt der Verdacht Nahe hier einer Betrugsmasche zum Opfer zu fallen und ich weiß nicht wie ich mich dagegen wehren kann :wallbash


      weitere Aspekte die diesen Verdacht untermauern sind z.B. der fordernde bedrohliche umgangston in der ERSTKONTAKT-Email der einen schnell einschüchtern lässt (siehe oben). Die Fotos schickte mir der Käufer erst nach Aufforderung. Anstatt eine Anfrage bei ebay zu starten versucht er direkt eine unangemessene Teilrückerstattung zu "erpressen". Sein Bewertungsprofil ist auf privat eingestellt so, dass detaillierte Bewertungskommentare nicht einsehbar sind. ::2)




      Wie seht ihr die Sache? Vielleicht interpretiere ich auch etwas zu viel in das Verhalten des Käufers. Fakt ist jedenfalls, dass die Hardware-Komponenten NICHT diejenigen sind die ich verschickt habe. Leider kann ich keine Beweisfotos vorlegen die das Gegenteil behaupten.... ;(


      Liebe Grüße



      P.S.: Sorry, habe erst im nachhinein festgestellt, dass ich hier keine Fotos hochladen kann. Daher gibt es in diesem Thread keine Fotos von der Hardware
    • J_mo schrieb:

      Leider kann ich keine Beweisfotos vorlegen die das Gegenteil behaupten....
      Damit steht Aussage gegen Aussage. Du als Verkäufer hast die A-Karte. Nimm das Ding zurück (Ware nicht wie beschrieben) und erstatte. Bist vermutlich einem "Profi" aufgesessen. eBay stellt sich nahezu immer auf Seite des Käufers, zumal du als Verkäufer keinen gegenteiligen Beweis hast.
    • Nach Abschluss der Transaktion könntest du deinem Ärger Luft ablassen und deinen Verdacht gegen den Käufer zur Anzeige bringen. Das Notebook würde ich an deiner Stelle als Beweismittel und Spurenträger für das Verfahren zur Verfügung stellen. Gut möglich, dass dieser Vorfall nicht der erste seiner Art durch den Käufer war.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Reducal ()

    • ok, genau so sehe ich das auch. Ich denke auch, dass ich da einem "routinierten Gauner" auf den Leim gegangen bin. Und auch ich habe die bittere Efahrung gemacht, dass ebay bei solchen Sachlagen stets zu Gunsten des Käufers entscheidet. Selbst wenn ich das Teil nicht zurücknehmen würde erhielte der Käufer sein Geld zurück und mein Auszahlungsbetrag wird einbehalten. Das wäre erst recht ein Minus-Geschäft. muäääh, es ist echt doch unfassbar ärgerlich und macht mich wütend zugleich :wallbash :wallbash ::)labergrotti

      über eine anschließende Strafanzeige habe ich auch nachgedacht. Aber selbst solche Verfahren werden meist aufgrund mangelnder Beweislage eingestellt. und wenn ich an den ganzen behördlichen Aufwand usw. denke wird mir schon schlecht.
    • J_mo schrieb:

      über eine anschließende Strafanzeige habe ich auch nachgedacht. Aber selbst solche Verfahren werden meist aufgrund mangelnder Beweislage eingestellt. und wenn ich an den ganzen behördlichen Aufwand usw. denke wird mir schon schlecht.
      Eine gesunde Einstellung hast du!

      Aber, auch wenn das Verfahren später eingestellt wird, so erzeugt dein Fall unter Benennung der Personalie des Verdächtigen doch erstmal Ermittlungsdruck wegen des Anfangsverdachts einer Straftat und "muss" verfolgt werden. Allein schon, dass der Vorfall und die Daten des Verdächtigen bei seiner Heimatpolizei erfasst werden, könnte z. B. anderweitig Rückschlüsse aus deinem Vorgang auf andere Vorfälle nach sich ziehen. das ist die G' schicht mit dem Topfen und dem Stein. Und glaube mir, du wirst dich danach besser fühlen, da mit Recht nachgetreten zu haben.
    • Du hast eines Vergessen wenn da andere Speichermedien drinn sind
      die Daten kann man auslesen dann weißt du ob es deine sind oder nicht
      Hattest du denn schon mal in den Rechner geschaut?
      Kommt öfters vor das Firmen für das werben das nicht bekommen
      was anderes einbauen und es leider in der Beschreibung vergessen
      zu erwähnen.
      Man baut ja nicht im Laden Geräte auseinander um rein zu schauen
    • Reducal schrieb:

      Damit steht Aussage gegen Aussage. Du als Verkäufer hast die A-Karte.
      hab ich wohl kaum wenn ich betrogen werden soll

      Reducal schrieb:

      eBay stellt sich nahezu immer auf Seite des Käufers, zumal du als Verkäufer keinen gegenteiligen Beweis hast.
      Herr Ebay steht nicht über dem Gesetz, auch wenn er das immer meint. Es wehrt sich nur eben kaum jemand gegen diese gesetzwidrigen Methoden (ausser Löschbert kenn ich eigentlich niemanden).
      Wenn das Notebook aus 2020 stammt und diese Kuchenplatte ist aus 2014, ist das doch ziemlich einfach was hier geschieht. Die Merkmale, die auf Beschiss hindeuten, sind doch oben beschrieben, incl Fehlen des Sicherheitssiegels. ich würde dem K mal mitteilen, dass ich eine Betrugsanzeige in Betracht ziehen würde. Und sollte Herr Ebay Knete einbehalten, wäre der mit im sinkenden Boot....