Gebrauchte Artikel und Gewährleistung

    • Gebrauchte Artikel und Gewährleistung

      Hallo,
      ich möchte als gewerblicher Verkäufer ein paar gebrauchte Artikel zum Verkauf anbieten. Die Gewährleistung möchte ich auf 1 Jahr verkürzen.
      Darf ich dies nur in einer AGB angeben? (hab ich noch nicht)
      Muss ich bei der Formulierung etwas beachten?
      Muss ich für ein gebrauchte Artikel auch ein Widerrufsrecht einräumen?

      Danke

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von niraxx ()

    • RE: gebrauchte Artikel und Gewährleistung

      Darf ich dies nur in einer AGB angeben?


      Nein, da AGB auch nicht verpflichtend sind. Es empfiehlt sich die Gewährleistung auf die Angebotsseite zu schreiben, wenn sie auf ein Jahr verkürzt wird.

      Muss ich bei der Formulierung etwas beachten?


      Da fällt mir nichts spezielles ein, was man dabei falsch machen könnte.

      Muss ich für ein gebrauchte Artikel auch ein Widerrufsrecht einräumen?


      Selbstverständlich, ja sogar für defekte. Oder du ersetzt es durch ein Rückgaberecht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.