Käufer möchte nach 11 Tagen Fritz!Box zurückgeben wegen eines angeblichen Defektes

    • Käufer möchte nach 11 Tagen Fritz!Box zurückgeben wegen eines angeblichen Defektes

      Hallo,

      da ich ehrlich gesagt keine Lust habe das Gerät, welches womöglich unsachgemäß behandelt worden ist, zurückzunehmen, die Frage, was ich noch beachten sollte?

      Heute wurde ein Fall eröffnet und dies habe ich darauf geantwortet:






      selbst schrieb:

      Sehr geehrter Käufer,

      ich möchte darauf hinweisen, dass das Gerät bis zum Abbau einwandfrei funktioniert hat, einschließlich der WLAN-Funktion. Die Sendung wurde gemäß der Sendungsverfolgung am 2. August 2023 übermittelt. Daher erscheint es mir unwahrscheinlich, dass eine solch essenzielle Fehlfunktion erst nach 11 Tagen aufgefallen ist.
      Die Fritz!Box wurde von mir lediglich ersetzt, weil es zu einem Technologiewechsel kam, und ein DSL-Modem-Router nicht mehr nutzbar ist bei mir.
      Das Gerät wurde sorgfältig in der Originalverpackung verschickt, die in einer gut passenden Umverpackung mit kleingehäckseltem Papier geschützt war.
      Daher halte ich einen Transportschaden für unwahrscheinlich. Gemäß den Bedingungen eines Privatverkaufs trägt der Käufer das Versandrisiko.
      In meiner Angebotsbeschreibung habe ich zudem deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und Rücknahmen entsprechend nicht akzeptiert werden.

      Es ist anzumerken, dass Sie eine Kopie des Originalkaufbelegs besitzen und daher möglicherweise Anspruch auf Garantieleistungen seitens des Herstellers haben. Wäre der Defekt bei mir aufgetreten, hätte ich selbstverständlich entsprechende Schritte unternommen. Im besten Falle hätte ich eine fabrikneue Fritz!Box erhalten, welche natürlich einen besseren Wiederverkaufswert innehat.
      Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die gegebenen Umstände.
      Mit freundlichen Grüßen

      Sollte ich nun noch etwas anmerken, da ich ja weitere Antworten verfassen kann?

      Er beruft sich darauf, dass er einen "IT-Spezialisten" beauftragt hat, die Box zu installieren.
      Da man keine IT-Kenntnisse benötigt, um eine Fritz!Box anzuschließen, halte ich dies für ein wenig absurd.

      Angeblich ist die WLAN-Funktion gestört/defekt- was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann.

      Des Weiteren hat der Käufer mitgeteilt, dass er ein Firmwareupgrade durchgeführt hat- es war eine Beta installiert, aber das Gerät lief so.
      Bekanntermaßen können durch Fehler bei der Durchführung solcher Upgrades Fehlfunktionen auftreten, wenn z. B. die Stromzufuhr o. Ä. währenddessen gestört ist/war.


      Gruß

      love is in the hair

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    • Deine bisherige Antwort an den Käufer hat überwiegend subjektiven und weitestgehend irrelevanten Inhalt.

      Wie wurden denn die Box verkauft? Stand im Text, dass eine (veraltete) Betaversion der Firmware installiert war? Mit welchem Text hattest du überhaupt das Gerät angeboten?

      Der Käufer macht anscheinend eine Schmangelhaftung geltend und das vermutlich zu Recht. Dabei ist es unerheblich, ob schon ganze 11 Tage vergangen sind oder fast zwei Jahre.

      Stiftung Warentest schreibt z. B.: Privatverkäufer ... müssen nach dem Gesetz auch sie für einwandfreie Ware einstehen. Etwas genauer beschreibt es z. B. die Siegfried.de GmbH hier: Privatverkauf: Gewährleistung ausschließen | SIEGFRIED
    • Die Betaversion war zu dem Zeitpunkt der Rücksetzung die aktuellste Version, und wurde mir gar vom Hersteller empfohlen zu installieren.
      Zur Version stand im Angebot gar nichts, da es auch irrelevant war/ist, da die Beta sogar förderlich für die Funktionsweise des Gerätes (Verbesserungen der Netzstabilität und WLAN) war.

      Das Gerät war im einwandfreien Zustand bei Absendung.

      Er kann ja keine Sachmängelhaftung geltend machen, bei Falschbenutzung.


      Me schrieb:


      AVM FRITZ!Box 7530 WLAN AX Router - Weiß (20002930).

      Aktuelles Fritz!Box-Modell mit WiFi 6 und sämtlichen Originalzubehör.
      Ist 2,5 Jahre alt und in einem guten Zustand (siehe Bilder).
      Originalkaufbelegskopie für eventuelle Herstellergarantieansprüche (AVM gibt 5 Jahre- Garantiebedingungen beachten) kann beigelegt werden.
      Nutzbar für alle DSL-Anschlüsse.
      Neupreis liegt aktuell bei 160 Euro.

      Privatverkauf daher keine Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme.

    • Love_is_in_the_hair schrieb:

      Angeblich ist die WLAN-Funktion gestört/defekt- was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann.
      Eine der Grundfunktionen des Gerätes soll defekt sein. Insofern steht dem Käufer ein Rückgaberecht zu, da du beweisen müsstest, dass der Käufer den Defekt produziert hatte. Die Beweislastumkehr steht dir zum derzeitigen Stand des Sachverhalts nicht zu.

      ist zwar ärgerlich aber nimm das Ding auf deine Kosten zurück und erstatte den Kaufbetrag! Hast halt mit dem Deal Pech gehabt.

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Heute wurde ein Fall eröffnet
      Da wird erfahrungsgemäß ebenso zu deinem Nachteil entschieden werden.
    • Love_is_in_the_hair schrieb:





      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Privatverkauf daher keine Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme.


      Netter Satz aber rechtlich unwirksam.

      Willst du dir wegen den 50 € den Stress mit dem Käufer antun? Zuletzt hast du womöglich auch och eine (ebenso unwirksame) Anzeige wegen Betrug am Hals. Immer öfter werden wegen solchen zivilen Streitigkeiten nämlich (Online-)Anzeigen erstattet, um Druck aufzubauen oder abzulassen.
    • Reducal schrieb:

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Privatverkauf daher keine Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme.


      Netter Satz aber rechtlich unwirksam.
      Willst du dir wegen den 50 € den Stress mit dem Käufer antun? Zuletzt hast du womöglich auch och eine (ebenso unwirksame) Anzeige wegen Betrug am Hals. Immer öfter werden wegen solchen zivilen Streitigkeiten nämlich (Online-)Anzeigen erstattet, um Druck aufzubauen oder abzulassen.

      https://www.siegfried.de/kaufvertrag/privatverkauf-gewaehrleistung/ schrieb:

      Beispiele für gültige Klauseln ✔

      • Ich schließe jegliche Sachmängelhaftung aus.
      • Dieser Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
      • Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung meiner Pflichten als Verkäufer sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

      Sehe ich entsprechend anders. Das Buzzword heißt Gewährleistung, welches in meinem Angebot genannt wird. Die Informationen bzgl. Garantie oder Rücknahme sind aber tatsächlich "Unsinn".
      Des Weiteren sind ja auch die Rücknahmeinformationen hinterlegt gewesen:


      Rücknahmebedingungen


      Rücknahmebedingungen im Detail
      Dieser Artikel kann nicht zurückgegeben werden.




      Es sind 100 €, da es sich um ein aktuelles Modell handelt.

      Wie zuvor erwähnt, ich gehe von einer falschen Benutzung des Artikels aus. Auch das Zurücksetzen auf die "herkömmliche Version" ist mit 2 Klicks erledigt und bedarf keiner nennenswerten IT-Kenntnisse.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Love_is_in_the_hair ()

    • Die portalseitige Rücknahmebedingung betrifft z. B. bei "Nichtgefallen". Das WLAN-Modul sollte mit jeder Firmware-Version funktionieren. Wenn der Käufer behauptet, dass es nicht funzt, dann ist das Gerät vermutlich kaputt und der Verkäufer muss den Artikel eben zurücknehmen. Wie geschrieben, der Verkäufer ist in der Bringschuld auch wenn der eine eigensinnige Einstellung zum Problem hat, die vom BGB nicht gedeckelt ist.

      Dies war keine Rechtsberatung, jedenfalls keine, von der ich weiß. Für juristischen Rat gibt es studierte Spezialisten.
    • Reducal hat in allen Punkten recht.
      Nimm das Teil zurück.
      Es macht keinen Sinn, die eigenen Argumente gebetsmühlenartig immer wieder zu wiederholen, bis zumindest irgendeiner auf deiner Seite ist und dir die Absulotion erteilt.
      Sorry, nicht böse gemeint, aber du wirst hier von den Fachleuten keine andere Antwort bekommen.
      Nicht weil man nicht wollte, sondern weil es keine andere Antwort gibt.
    • Kaiolito schrieb:

      Reducal hat in allen Punkten recht.
      Nimm das Teil zurück.
      Es macht keinen Sinn, die eigenen Argumente gebetsmühlenartig immer wieder zu wiederholen, bis zumindest irgendeiner auf deiner Seite ist und dir die Absulotion erteilt.
      Sorry, nicht böse gemeint, aber du wirst hier von den Fachleuten keine andere Antwort bekommen.
      Nicht weil man nicht wollte, sondern weil es keine andere Antwort gibt.
      Darum geht es nicht.

      Ich habe bereits gestern Kontakt diesbezüglich mit ebay aufgenommen, und da wurde mir mitgeteilt, dass in dem Fall der Käufer den Defekt nachweisen müsse- bspw. mittels eines Gutachtens.
      Da solche Gespräche protokolliert bzw. aufgenommen werden, können die ja auch nicht (mehr) den letzten Unsinn erzählen.

      Ich warte zumindest das "Urteil" von ebay ab und gut ist.

      Meine Befürchtung ist, dass das Gerät nicht mehr in dem ursprünglichen Zustand ist, welcher bei Verkauf "ein hervorragender gebrauchter Zustand" war.
    • Love_is_in_the_hair schrieb:

      Ich habe bereits gestern Kontakt diesbezüglich mit ebay aufgenommen, und da wurde mir mitgeteilt, dass in dem Fall der Käufer den Defekt nachweisen müsse- bspw. mittels eines Gutachtens.
      du hast in der Bucht verkauft? Dann kannst du mit 90perzentiger Sicherheit annehmen, dass dir die Bucht dein Geld wieder wegbucht für den Käuferschmutz - dieses sogenannten "Ebay-Forum" ist voll von solchen Fällen. Wenn der VK einen Artikel meldet, der "nicht der Beschreibung entspricht" ist die Knete weg. Herr Ebay entscheidet fast immer für die Käufer.
      das erstmal soweit.... dann: siehe meine Vorschreiber. Einen SACHMANGEL kann man nicht ausschliessen, auch nicht als Privatverkäufer. Du musst in der Artikelbeschreibung alle Merkmale aufzählen, die nicht dem Neuzustand entsprechen (also Nichtfunktionen, Beschädigungen etc...) oder du musst das Ding als "kaputt, im Eimer, inne Wicken" o.Ä. einstellen bzw den Mangel genau angeben.... Die GEWÄHRLEISTUNG steht auf einem ganz anderen Blatt Papier weil ein völlig anderer Punkt....


      Als Anmerkung dazu allerdings noch: eine WLAN-Funktion kann nur funktionieren wenn das Gerät richtig konfiguriert ist. Wer ein Firmwareupdate macht und DANACH erst feststellt, dass das Gerät nicht (mehr) funktioniert, hat ja schon "am Gerät rumgemacht". Und dann soll es ein IT-Spezialist installiert haben? Sollte das ein Techniker gewesen sein, wird der sicherlich mit seinem Namen dafür einstehen, dass alles bei dem Gewurbel richtig gemacht wurde....
      ICH wüsste was ich tun würde.... was die Bucht allerdings tun wird weiß ich auch.
    • Lief das über eBay.de oder über kleinanzeigen.de? Wie wurde bezahlt?

      Den "Fall" hat doch der Käufer eröffnet. Der Käufer muss gar nix nachweisen, hier zählt vermutlich allein schon die Behauptung des angeblichen Defektes als Anscheinsbeweis. Dieser Defekt wurde durchaus zeitnah festgestellt, auch wenn dir die 11 Tage nicht passen. Das mit dem Gutachten ist Quatsch, denn wer soll das denn (bei 100 € Streitwert) wirtschaftlich erstellen? Selbst AVM erwartet dafür eine Gegenleistung.

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Da solche Gespräche protokolliert bzw. aufgenommen werden, können die ja auch nicht (mehr) den letzten Unsinn erzählen
      Welches Gespräch wurde aufgenommen?
    • Reducal schrieb:

      Das mit dem Gutachten ist Quatsch
      yep... aber dieser Kundenvereimerungsdienst hat ja nur eine Aufgabe: den Kunden hinzuhalten bis der entnervt aufgibt. Bzw bis Leute vom Kaliber eines Löschberts auftauchen, dann wird die nächst höhere Stufe gezündet - aber erst dann. Bis dahin wird den Anrufern jeder Blödsinn erzählt, der diesen Kundenverarschungsdiensthamstern gerade einfällt, auch sowas wie "Gutachten".

      Wie das mit solchen Schlechtachten laufen kann, mal als Beispiel hier:
      community.ebay.de/t5/Kaufen-be…%BCtzt/m-p/4719182#M25005

      anders ist das noch niemals gelaufen, siehe auch dazu die damaligen Pillepalle-Forum-Threads (ok.. die sind ja verschwunden, da erinnern sich aber wohl noch so einige Leute dran.... "Gutachten" gabs auch schonmal vom freundlichen Nachbarn, der einen Stempel aus der Kinderpost drunterknallte)
    • Reducal schrieb:

      Lief das über eBay.de oder über kleinanzeigen.de? Wie wurde bezahlt?

      Den "Fall" hat doch der Käufer eröffnet. Der Käufer muss gar nix nachweisen, hier zählt vermutlich allein schon die Behauptung des angeblichen Defektes als Anscheinsbeweis. Dieser Defekt wurde durchaus zeitnah festgestellt, auch wenn dir die 11 Tage nicht passen. Das mit dem Gutachten ist Quatsch, denn wer soll das denn (bei 100 € Streitwert) wirtschaftlich erstellen? Selbst AVM erwartet dafür eine Gegenleistung.

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      Da solche Gespräche protokolliert bzw. aufgenommen werden, können die ja auch nicht (mehr) den letzten Unsinn erzählen
      Welches Gespräch wurde aufgenommen?
      Ganz normal über ebay.de.
      Bewertet hat der Käufer ja bereits positiv, was auch eigenartig ist, schließlich testet man ja einen Elektroartikel zunächst und bewertet dann.
      Ich werde es ja sehen.

      monza30 schrieb:

      Reducal schrieb:

      Das mit dem Gutachten ist Quatsch
      yep... aber dieser Kundenvereimerungsdienst hat ja nur eine Aufgabe: den Kunden hinzuhalten bis der entnervt aufgibt. Bzw bis Leute vom Kaliber eines Löschberts auftauchen, dann wird die nächst höhere Stufe gezündet - aber erst dann. Bis dahin wird den Anrufern jeder Blödsinn erzählt, der diesen Kundenverarschungsdiensthamstern gerade einfällt, auch sowas wie "Gutachten".
      Wie das mit solchen Schlechtachten laufen kann, mal als Beispiel hier:
      community.ebay.de/t5/Kaufen-be…%BCtzt/m-p/4719182#M25005

      anders ist das noch niemals gelaufen, siehe auch dazu die damaligen Pillepalle-Forum-Threads (ok.. die sind ja verschwunden, da erinnern sich aber wohl noch so einige Leute dran.... "Gutachten" gabs auch schonmal vom freundlichen Nachbarn, der einen Stempel aus der Kinderpost drunterknallte)
      Na ja, teilweise kann ich da auch eBay verstehen.
      Besonders bei Elektrogeräten sind die Angebote häufig dubios und ziemlich unseriös.
      Wollte ja auch erste eine gebrauchte Fritz!Box Kabel kaufen und habe dann doch lieber zum Neugerät gegriffen.

      Nur ist es in dem Fall so, dass ich weiß, dass das Gerät keinerlei Probleme verursachte und das Ganze eher auf einen Bedienfehler schließen lässt.
      Der Käufer hätte sich ja auch schon längst an AVM (Hersteller) wenden können, welcher auch zügig antwortet. Mittels der Diagnosedaten könnte ja schließlich ein Hardwaredefekt auch festgestellt, bzw. ein Bedienfehler ausgeschlossen werden.

      Ich habe ja selbst mal im Elektroeinzelhandel gearbeitet, da wurde auch oft von einem Experten gesprochen, welche das Gerät einrichteten und einen "Defekt" feststellten.
      Fast immer waren dann diese Experten aber keine, sondern hatten vor einem halben Jahrhundert mal eine Elektrikerlehre o. Ä. abgeschlossen.
      Auch wurde häufig die Bedienungsanleitung, welche ja i. d. R. heute eine "Schnellstartanleitung" auf einer Seite ist, nicht gelesen.
      Dann ging halt die TV-Fernbedienung nicht, weil man sie schlichtweg nicht mit dem TV gekoppelt hat.

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    • Love_is_in_the_hair schrieb:

      Bewertet hat der Käufer ja bereits positiv, was auch eigenartig ist, schließlich testet man ja einen Elektroartikel zunächst und bewertet dann.
      Naja... auch nicht immer. Paket kommt, Bewertung raushauen, Paket erstmal liegenlassen. Die Fristen des Käuferschmutzes machen es ja einfach, in der Bucht auch nachträglich umsonst einzukaufen. Genauso wie die Rechte bzw Pflichten des BGB in der Bucht sowas wie "froindliche Empfehlungen" sind, die nicht beachtet werden MÜSSEN.
      Egal... kann ja auch so sein, dass dein K das Gerät ausprobiert hat, es funzt, also ok. dann kriegt er irgendwo mit, dass neue Firmware aufgespielt werden kann, wozu auch immer. Ans Werk also, Fehler eingebaut (ist bei solchen Firmwareupdates ja durchaus drin) - Gerät geht nicht mehr. Dann hats extra ein Eckschpärte aber gemacht, der umgehend einen Defekt des Geräts festgestellt hat. Aber der Eckschpärte kann das ja sicher mit "Stempel und Friedrich-Willem drunter" (frei nach J.v.Manger) beschwören....

      Wie gesagt: ich hör nicht nur eine sondern eine ganze Schar Nachtigallen trapsen....
    • Love_is_in_the_hair schrieb:

      Bewertet hat der Käufer ja bereits positiv, was auch eigenartig ist, schließlich testet man ja einen Elektroartikel zunächst und bewertet dann.
      Das ist wie mit den 11 Tagen, das macht jeder, wie er will und ich vermute, dass der Käufer in deinem Fall womöglich ein DAU ist.

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      ... da wurde auch oft von einem Experten gesprochen, welche das Gerät einrichteten
      Fast immer waren dann diese Experten aber keine...
      Ja, ein leidiges Thema, das aus der Entfernung nur mit Kopfschütteln honoriert werden kann. Erst dieser Tage habe ich mit bekommen, dass ein Freund (der Informatik studiert hatte aber jetzt geerbter Fabrikant ist) sich mangels Erfahrung/Interesse eine kostenlose web.de-Adresse von einer IT-Firma für teures Geld hat einrichten lassen - DoppelDAU!
    • Love_is_in_the_hair schrieb:

      https://www.siegfried.de/kaufvertrag/privatverkauf-gewaehrleistung/ schrieb:

      Beispiele für gültige Klauseln ✔

      • Ich schließe jegliche Sachmängelhaftung aus.
      • Dieser Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
      • Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung meiner Pflichten als Verkäufer sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

      Sehe ich entsprechend anders. Das Buzzword heißt Gewährleistung, welches in meinem Angebot genannt wird.
      Es verhält sich etwas anders als von siegfried.de fälschlicherweise dargestellt, nämlich:

      die gute Computerbild schrieb:

      Für einmalige Auktionen genügt so ein Passus. Falls Sie jedoch regelmäßig Produkte auf der Plattform einstellen und immer die Sachmangelhaftung ausschließen, gilt dies nach drei Auktionen als allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), auch bei Privatpersonen.
      Habe das erstbeste Zitat (in diesem Fall Computerbild) genommen. Du wirst noch viele andere gleichartige Meinungen zum rechtskonformen Sachmängelausschluss finden. Dein Sachmängelausschluss ist demnach in Gänze rechtlich unwirksam.
      Für zukünftige Auktionen und sonstige Verkäufe sollte dann unbedingt die dritte Wahlmöglichkeit vom Beispiel siegfried.de genommen werden.

      Wie bereits geschrieben wurde, kannst Du jetzt abwarten und schauen was sich in dieser Sache so ergibt. Die "höchstrichterliche" Entscheidung von ebay müsste ja bald stattfinden. Bin gespannt ...
      viribus unitis semper et ubique
    • Der Käufer behauptet nun, dass er mit dem Hersteller telefonisch in Kontakt getreten ist und den Defekt bestätigen konnte.

      Um ehrlich zu sein, glaube ich dem Käufer dies schlichtweg nicht, da AVM sicherlich in dem beschriebenen Fall keine Telefonunterstützung bieten würde, sondern schlichtweg die Service- und Diagnosedateien anfordern würde.
      Alles andere wäre ziemlich aufwendig, und nicht zielführend.

      Er hatte mir ja bereits am Sonntag eine angebliche Nachricht des "Technikers" zukommen lassen.

      Auffällig ist, dass beide eine ähnliche Rechtschreibschwäche aufweisen.

      Deshalb glaube ich vielmehr, dass es sich hierbei um einen Betrugsversuch handelt.
      Glücklicherweise habe ich mir zufällig noch die Seriennummer der Box notiert, bevor ich sie versandfertig machte.


      Hallo

      Nein Name ist xxxxx, und ich bin gelernter Systemadministrator.

      Ich habe auf der Fritzbox die Beta Version 2500.7 entfernt, und die neuste Version 7.56 installiert.

      Leider ist es in der Tat so, das die 7530 werden ein WLAN Signal empfängt oder sendet! Ich habe die Box zur Sicherheit sogar an einem vorhandenen Router installiert, um zu schauen ob ich mich dann über Handy verbinden kann. Die Box wurde gefunden, aber es wurde keinerlei Verbindung aufgebaut!

      Hier liegt definitiv ein technischer Defekt vor!


      Mfg im Auftrag xxxxx

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    • Love_is_in_the_hair schrieb:

      da AVM sicherlich in dem beschriebenen Fall keine Telefonunterstützung bieten würde
      doch.. sicher unterstützen die. ABER.... da sagt keiner nur wegen eines Telefongesprächs "ist im Eimer, hat es hinter sich, ist den Bach runter, ist über den Jordan....". Und war da nicht irgendwas von Garantieleistungen seitens des Herstellers? da versagt eine solche Firma (freiwillige) Garantieleistungen? Das glaube ich kaum... da würde man aber einen gewaltigen Verlust an Kundenvertrauen verlieren wenn das bekannt würde....

      Und wenn der gelernte Sys-Admin da was entfernt und was anderes aufgespielt hat, soll sich der Kunde mal an den halten. Anscheinend hat das Gerät VOR diesem Eingriff ins Betriebssystem des Gerätes ja funktioniert....