Hallo
Ich bin auf folgendes Problem gestoßen:
Laut eBay-Richtlinien wird ein gültiger Kaufvertrag dann abgeschlossen, wenn man eine Auktion als Höchstbietender gewinnt oder sie per Sofortkauf beendet. Ein (gewerblicher) eBay-Händler hat in seine AGBen folgende Klausel eingefügt:
"Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei X aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung und Kaufabwicklung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist die X."
Ich habe bei eBay nachgefragt, ob diese Klausel gültig ist, aber nur das übliche Blabla zur Antwort bekommen. Daher stelle ich die Frage hier: Darf der Händler eine für den Käufer so ungünstige Klausel in seine AGBen aufnehmen? Wie wirkt es sich auf den Vertrag aus, wenn die AGBen des Verkäufers denen von eBay widersprechen?
Ich bin auf folgendes Problem gestoßen:
Laut eBay-Richtlinien wird ein gültiger Kaufvertrag dann abgeschlossen, wenn man eine Auktion als Höchstbietender gewinnt oder sie per Sofortkauf beendet. Ein (gewerblicher) eBay-Händler hat in seine AGBen folgende Klausel eingefügt:
"Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei X aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung und Kaufabwicklung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist die X."
Ich habe bei eBay nachgefragt, ob diese Klausel gültig ist, aber nur das übliche Blabla zur Antwort bekommen. Daher stelle ich die Frage hier: Darf der Händler eine für den Käufer so ungünstige Klausel in seine AGBen aufnehmen? Wie wirkt es sich auf den Vertrag aus, wenn die AGBen des Verkäufers denen von eBay widersprechen?