Käufer glaubt zwei Artikel ersteigert zu haben

    • Käufer glaubt zwei Artikel ersteigert zu haben

      Artikelnummer 320105588500

      zu der o.g. Artikelnummer habe ich folgende Frage.,
      Der Käufer denkt, es handele sich um 2 Artikel, ich wollte aber nur einen Verkaufen und auf dem Foto den Artikel von vorne und hinten präsentieren. Der Käufer droht nun, den zweiten Artikel gerichtlich einzuklagen. Ich hatte diesen Artikel aber nur einmal und ihm bereits gesendet. Was kann ich tun?

      vielen Dank im Voraus
      ophilia
    • RE: mal ne frage

      Hat der Käufer die Ware schon erhalten?

      In der Auktion steht nicht das es sich um 2 Artikel handelt, aber auch nicht um einen. Du könntest auf Irrtum plädieren.

      Ich würde den Artikel schicken und gut. Könnte aber sein das du dir eine Negativbewertung einhandelst. :rolleyes: Die du dann kommentieren kannst.

      Oder du bist kulant und schickst im 2.
    • RE: mal ne frage

      Link
      Ich sehe es so wie René.
      Allerdings wäre ich vorsichtig mit Deiner Deklaration als privater Verkäufer. Wenn der Käufer es will, kann er Dir auf dieser Schiene mehr Ärger machen als die zweite Büx wert ist.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: mal ne frage

      ich habe ihm schon den Artikel geschickt, aber ich kann ihm nicht einen zweiten schicken, da ich diesen erst in Australien bestellen müsste, was mit nicht unerheblichen Versand- und Überweisungskosten verbunden ist, außerdem hat der Käufer mir gestern eine Frist bis zum 11.05. gesetzt und gesagt, ist die Ware bis dann nicht angekommen, zieht er vor Gericht. Aus Erfahrung weiß ich aber, dass die Lieferzeit unter Umständen mehrere Wochen dauert, da das Paket manchmal noch lange Zeit beim Zoll liegt.
    • RE: mal ne frage

      29.04.07 - 11.05.07 = 12 Tage, Schnelle Fristsetzung. :rolleyes:

      Versuche mal was anderes, Kontaktieren und dem Käufer schreiben das Du kein exemplar mehr hast, du aber einen guten willen hast und im 2€ zurücküberweisen würdest.

      Wenn er sich bei einem AW melden möchte bitte, plädiere auf Irrtum.

      Immer gleich mit einem Anwalt zu drohen, meistens ist doch so was Pokerfaxe.
      (Meine meinung!)

      Und das bei 15€
    • RE: mal ne frage

      Was lernen wir daraus? Den Inhalt des Bildes im Text nochmals beschreiben.

      Es ist schon schwer, sämtliche Ideen der Käufwer/Kaufinteressenten/zuschauenden Anwälte vorauszuahnen
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.