Verkäufer möchte mich vermutlich für dumm verkaufen

    • Verkäufer möchte mich vermutlich für dumm verkaufen

      Hallo miteinander!

      Ich muss sagen, dass ich bei Ebay bisher wirklich ganz tolle Erfahrungen gemacht habe!

      Allerdings scheint nun wohl der Faden abzureissen.

      Ich habe heute Nachmittag einen kompletten Kofferraumausbau mit Endstufen und Subwoofern passgenau angefertigt von einer namhaften Firma für mein Auto ersteigert. Preis soll mal 3.200,- gewesen sein und ich habe bei 500,99 Euro meinen Zuschlag erhalten.

      Jetzt schreibt mich der Verkäufer an, die Anlage sei vor 2 Stunden geklaut worden.

      Ich komme mir ziemlich verarscht vor, um es mal ganz bayrisch auszudrücken und verarschen lass ich mich recht ungern.

      Dass 500,- ein Hammerpreis sind ist mir auch klar, aber dann darf man halt nicht ab 1,00 € einstellen.

      Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen und wie ist hier die Rechtslage?

      Für Antworten bedanke ich mich gleich mal recht herzlich!

      Viele Grüße

      Euer WuWu-Mann
    • RE: Verkäufer möchte mich vermutlich für dumm verkaufen

      Hallo,
      Du kannst auf den rechtsgültigen Kaufvertrag bestehen. Allerdings musst Du Deinen Teil auch erfüllen, d. h. den Kaufpreis vorab entrichten. Setze den Käufer jetzt sofort in Verzug, falls er bis zum ... die Ware nicht geliefert hat. Falls die Ware tatsächlich nicht mehr vorhanden ist , muß der Verkäufer Dir die Differenz zum tatsächlichen Beschaffungspreis eines gleichwertigen Artikels entgelten.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Verkäufer möchte mich vermutlich für dumm verkaufen

      Kleine Ergänzung zum Beitrag von Christof:

      Wenn dem VK die Anlage tatsächlich gestohlen wurde und es ihm unmöglich ist eine entsprechende zu beschaffen, dann kann er die Leistung nach §275 (2) BGB verweigern. Allerdings müßte er auch den nachweis erbringen, daß sie gestohlen wurde, um die Voraussetzungen des §275 zu belegen.

      Sollte er nun den Diebstahl nicht fahrlässig verschuldet haben, dann fällt aber leider auch Schadensersatz flach. Siehe §280 und 281 BGB.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Verkäufer möchte mich vermutlich für dumm verkaufen

      Es riecht halt insgesamt schon sehr faul .....

      Es ist Barzahlung bei Abholung vereinbart, somit werde ich wohl vorab nichts überweisen müssen oder?

      Wer kommt für meine Rechtsanwaltskosten auf?
    • RE: Verkäufer möchte mich vermutlich für dumm verkaufen

      Es ist Barzahlung bei Abholung vereinbart, somit werde ich wohl vorab nichts überweisen müssen oder?


      Nein, mußt du nicht.

      Wer kommt für meine Rechtsanwaltskosten auf?


      Wenn deine Forderungen berechtigt sind und du den Anwalt eingeschaltet hast, nachdem der VK die Leistung verweigert hat, dann kannst du auch die Anwaltskosten vom VK fordern.

      Keine RSV?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Verkäufer möchte mich vermutlich für dumm verkaufen


      § 275
      Ausschluss der Leistungspflicht

      (1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

      (2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.

      (3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.

      (4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.


      Na dann soll er mal nachweisen, daß die Ware geklaut wurde. Er müsste dann schon ganz schön dreist sein, wenn er tätsächlich diesen "Diebstahl" zur Anzeige bringt.


      § 280
      Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

      (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

      (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.

      (3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Verkäufer möchte mich vermutlich für dumm verkaufen

      Ganau die. Bei der Summe geht das bei einem wirklichen Diebstahl nicht ohne die Anzeige.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.