Auktion: Zuschlag bei 600,- € erhalten - Verkäufer meint nur Infomaterial angeboten zu haben

    • Auktion: Zuschlag bei 600,- € erhalten - Verkäufer meint nur Infomaterial angeboten zu haben

      Ich habe auf eine Auktion mit 1Eur Start 1500Eur geboten und bei 600Eur die Auktion gewonnen. Ob eine Sofortkaufoption mit einer Summe von ca. 6000,-Eur angegeben war kann ich nicht wissen, da die abgegebenen Gebote schon 500,-Eur waren.
      Die Artikelbeschreibung war sehr umfangreich und Standardmarkenware (Heizungsanlage). Der Wert der Ware wurde mit ca. 6000,-Eur angegeben, was nach meiner Ansicht weit überteuert erscheint.
      In einem kleinen Satz wurde jedoch vermerkt "Sie erhalten hier für 1,00€ Informationen für die Ausstellungungsanlage."
      Nach meinem Gebot wurde als Nachtrag der Anhang zugefügt" ACHTUNG! Wir machen nocheinmal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie hier lediglich weitere technische Informationen ersteigern !!!!!!" Von dem Text ich aber erst nach Beendigung der Auktion gelesen habe. Der Verkäufer hatte bis zu letzt noch die Möglichkeit die Gebote zu streichen und die Auktion zu beenden. Hatte aber bestimmt noch auf höhere Gebote gehofft... oder? Verständlich warum er die Ware nicht rausgeben möchte.

      Kann ich auf Lieferung der Ware bestehen?
    • RE: Auktion: Zuschlag bei 600,- erhalten, Verkäufer meint nur Infomaterial angeboten zu haben???

      Bitte einen Link zur Auktion geben, damit man sich selber einen Überblick verschaffen kann.

      Auf eine möglicherweise bereits gefärbte Schilderung möchte ich nur ungern Ratschläge verteilen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Auktion: Zuschlag bei 600,- erhalten, Verkäufer meint nur Infomaterial angeboten zu haben???

      Auktion

      Entweder war dies eine wenig durchdachte Täuschungsaktion oder eine schlechte Werbekampagne. Ich tippe auf letzteres.

      Ein echte Chance auf Durchsetzung des Vertrages haben wohl beide Parteien nicht. Beide könnten sich meiner Meinung nach erfolgreich auf Irrtum (§119 BGB) berufen.

      Mich würde mal interessieren, ob du auf den "Schwindel" hereingefallen bist oder einfach mal dreist versuchst, die Anlage für einen Spottpreis abzusahnen.
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    • RE: Auktion: Zuschlag bei 600,- erhalten, Verkäufer meint nur Infomaterial angeboten zu haben???

      Also dreist abzusahnen ist nicht meine Absicht!

      Der reele Preis für eine gebrauchte WP mit Speicher ohne Garantie usw. liegt so um die 2000,-. Ich habe nachweislich 1501,-Eur geboten. (Preisvorstellungen von über 5000,-Eur sind am Markt nicht durchzusetzen...)
      Jedoch habe ich die Auktion dann nicht weiter verfolgt.
      Erst die ebay-Mail mit der gewonnenen Auktion hat mich zum genauen Lesen des Textes und es Nachtrags bewegt.
      Warum hat der Verkäufer die Auktion nicht als Powerauktion mit 1,-Eur Sofortkauf eingestellt. Wissentlicher Betrug? Genaue Angaben zur Ware hatte er ja zu Genüge gegeben.

      Warum hat er die Gebote nicht gestrichen und die Auktion beendet? Warum hat er nicht ein Mindestpreis (Ebay-Reserve-Price-System) angegeben.

      ->Ich denke schon, dass ich meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und evtl. Anzeige wegen § 263 StGB stellen sollte.
    • RE: Auktion: Zuschlag bei 600,- erhalten, Verkäufer meint nur Infomaterial angeboten zu haben???

      Ich denke schon, dass ich meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und evtl. Anzeige wegen § 263 StGB stellen sollte.


      Deine RSV ist für zivilrechtliche Fälle verantwortlich. Mit der Betrugsanzeige hat die nichts zu tun. Und es hilft dir auch nicht weiter.
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