[Heise] AG Jülich sieht Nutzung von Klartext-Passwörtern als Hacken an

    • [Heise] AG Jülich sieht Nutzung von Klartext-Passwörtern als Hacken an

      Interessanter Vorfall:

      heise online schrieb:

      Das Amtsgericht Jülich hat am 17. Januar einen Programmierer verurteilt, der im Auftrag eines Kunden eine Software analysiert und darin eine Sicherheitslücke gefunden hatte, welche die Daten von knapp 700.000 Einkäufern in Online-Shops im Internet offengelegt hatte. Der Programmierer kontaktierte mit Hilfe eines Tech-Bloggers die betroffene Firma, die daraufhin die Sicherheitslücke schloss und den Programmierer bei der Polizei anzeigte.


      Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der angeklagte Programmierer legt Berufung gegen das Urteil ein.
    • Passiert meistens genau so und ist die Standard-Danksagung an den Pentester :)

      Wenn man Dummen ihre Dummheiten präsentiert, wird man halt verklagt, damit die Dummen nicht ganz so dumm aussehen :D
      Es ist schon peinlich :)
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Es geht aber auch anders:

      gamepro.de schrieb:



      Hacker entdeckt riesige Sicherheitslücke, meldet sie Sony und streicht einzigartiges $50.000-Kopfgeld ein

      Sony könnte mit der Zahlung einer 50.000 Dollar-Belohnung einem riesigen Hack von der Schippe gesprungen sein, der wohl alle PS4- und PS5-Besitzer*innen betroffen hätte.

      Schade, dass man weder die Beteiligten aus dem Jülicher Fall, noch das Gericht zu den gravierenden Hintergründen befragen kann. Insofern werden wir in dem Fall hier wohl dumm sterben, irgendwann.
    • Würde mich mal interessieren, wie Klartextdaten im Netz "gegen berechtigten Zugang besonders gesichert sind" und wie man eine "Überwindung der Zugangssicherung" überhaupt realisieren will, wenn gar keine da ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ja, von der Sorte kenne ich auch einige. Zum Glück sterben die inzwischen so allmählich aus.

      Andererseits würde ich im Fall eines Atomkriegs natürlich jederzeit nach Nordrhein-Westfalen auswandern. Die hinken der realen Entwicklung der Welt ja gerne mal 50 bis 60 Jahre hinterher.
      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Häääää?
      Kannst du das bitte näher erklären?
      Also NRW ist dein erklärtes Ziel, im Fall eines Atomkrieges..................
      Ok, kann man machen, muss man aber nicht.
      Alleine schon, weil NRW in der Liste der Ziele ziemlich weit oben stehen dürfte.
      Ich will aber keine Antwort, du hast sicher recht.........
    • Kaiolito schrieb:

      Sie sterben so allmächlich an den Amtsgerichten aus?
      äääähh... Kaio... erkennst du Satire nicht mehr?
      Löschbert meint die Richter, die sich mit dem Inder-Nett schwer tun (anders: die sich mit dem Internet und den dort stattfindenden Vorgängen nicht so recht auskennen). Noch anders ausgedrückt: er begrüsst dass sich die nachrückenden Richter besser damit auskennen :)
    • Kaiolito schrieb:

      Kannst du das bitte näher erklären?
      Also NRW ist dein erklärtes Ziel, im Fall eines Atomkrieges..................
      auch das solltest du im Zusammenhang sehen: NRW ist in Sachen "Digitalisierung" nunmal tatsächlich irgendwo unter "ferner liefen" zu finden. ABER....: die Faxgeräte findet man noch allerorten. Die sollten besser funktionieren als Computer im Fall des Falles....


      Und nun: nicht alles so verkniffen sehen und mal kräftig durch die Büx atmen :)
    • monza30 schrieb:

      äääähh... Kaio... erkennst du Satire nicht mehr?
      Nein, erkennt er nicht mehr. Keine Ahnung, was ihn in den letzten Jahren gebissen hat. Ich hatte recht lange Geduld mit ihm, weil... naja, er weiss warum.

      Aber damit is nun auchmal ende Gelände. PAss mal ganz genau auf, Kaio. Wenn es dir hier nicht mehr passt steht es dir frei zu gehen. Wenn dir Texte nicht passen steht es dir frei sie zu überlesen.

      Aber wenn Du meinst, Du musst mich hier anpampen dann sei ieber dankbar, wenn Du keine Antworten bekommst. Die könnten deinem inzwischen offensichtlich masiv übersteigerten Ego mit seinen Multiposting-Tiraden nämlich ganz gehörig auf den Schlips treten.

      Ich würde dir dringend dazu raten, dich gelegentlich einfach mal auf deine Griffel zu setzen. Den Ton da oben wirst Du dir in Zukunft jedenfall massivst verkneifen. Mir gegenüber und - ohne jetzt jemanden auszugucken - auch allen anderen gegenüber.

      Ist das klar?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • monza30 schrieb:

      Löschbert meint die Richter, die sich mit dem Inder-Nett schwer tun (anders: die sich mit dem Internet und den dort stattfindenden Vorgängen nicht so recht auskennen)
      Dieses.

      Ist allerdings ein Wanderwitz. Nein, kein Marco, obwohl der auch einer ist. Der hier ist gemeint.

      Früher wäre man im Rahmen der Ostfriesenwitze ja nach Ostfriesland ausgewandert. Aber angesichts dieses Urteils aus Jülich erschien mir das Bundesland, in dem Jülich liegt, dann doch die bessere Alternative.

      Das Urteil scheint mir jedenfalls ein deutlicher Beweis dafür zu sein, dass in NRW die Rechtssprechung immer noch massivsten Nachholbedarf hat, wenn es um die rechtlich zutreffende Interpretation von Sachverhalten im Rahmen der Gesetze geht.

      Das ist aber auch keine neue Erkenntnis, wie eigentlich hier allgemein bekannt sein sollte. In Abmahnfragen hat sich ja die Gerichtsbarkeit in Hamm (auch NRW) schon zu Zeiten eines Herrn von Gravenreuth "rühmlich" hervorgetan. Das hat dann bekanntermaßen zu einem sozusagen festen fliegenden Gerichtsstand geführt.

      Nur schade, dass das AG-Urteil wohl nicht veröffentlicht wird. Wäre interessant, mal nachzulesen was der Richter sich da in der Begründung zusammenspintisiert hat Denn nach dem, was da zusammengepusselt ist, kann ich meine Passwörter auf Facebook posten und es ist dann trotzdem hacken, wenn die jemand nutzt.

      Interessant wird die Geschichte dann, wenn es darum geht, ob jemand fahrlässig gehandelt hat, der die PIN seiner Bankkkarte mit Edding auf die Karte draufmalt. Klar ist dann das Zugangskennwort zum Bankkonto im Klartext lesbar. Analog zu diesem Urtei ist es dann trotzdem ein illegaler Zugriff und eben nicht grobe Fahrlässigkeit, wenn das jemand nutzt. Denn ich darf mich darauf verlassen, dass, abgesehen von kriminellen Subjekten, die ohnehin illegal handeln, niemand die PIN verwendet. Das wäre ja hacken. Und die Karte selbst ist ja in meinem Geldbeutel vor fremdem Zugriff geschützt. Auch hier muss eine Zugriffssicherung (eben eine manuelle) überwunden werden.

      Sorry, aber geht es noch lebensferner?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und die Karte selbst ist ja in meinem Geldbeutel vor fremdem Zugriff geschützt. Auch hier muss eine Zugriffssicherung (eben eine manuelle) überwunden werden.
      das ist dann ein neuer Straftatbestand: Geldbeutel-Hacking.... *sfg*

      Und manche Urteile sind einfach... naja... unbegreiflich und zum speien.Rege mich gerade über das Urteil im Tierquälerfall auf (dieses Arschloch, welches die Kühe bei dem Schlächter geprügelt hat wie wenn wahne geworden): zwei Jahre auf Bewährung.... zum KOTZEN!!!!
    • monza30 schrieb:

      das ist dann ein neuer Straftatbestand: Geldbeutel-Hacking.... *sfg*
      Nein, neu wäre der dann nicht.

      StGB §202a Abs 1 schrieb:

      Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Über die Art der Zugangssicherung steht da nichts. Die kann durchaus auch mechanisch sein. Ob es sich dann dabei tatsächlich um Daten im Sinne des Abs. 2 handelt, überlassen wir dem fähigen Urteilsvermögen des Richters aus Jülich.

      Wahrschenlich sagt der dann, dass der Inhalt, der im Geldbeutel gespeichert wurde ja "oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar" ist. Schon wird der einfache Taschendieb zum bösen Geldbeutel-Hacker. Insbesondere, wenn an dem Rucksack, aus de, er den Geldbeutel geklaut hat, auch noch eine Zugangssicherung in Form eines Reißverschlusses dran war. Knopf reicht auch. Dann hat er den auch noch gehackt. Ob zusätzlich das Aufklappen eines zugeklappten Geldbeutels ein separater Tatbestand ist.. naja, das fragen wir besser in Jülich, bevor wir unseren Geldbeutel irgendwo in der Gegend rumliegen lassen


      Ausserdem muss dann auch in Betracht gezogen werden, dass Geldbeutel in Zukunft als Computer verkauft werden. Denn hier sind wir auch schnell im § 303b. Wobei es da dann egal ist, was der Rucksack- und Geldbeutel-Hacker mit dem Inhalt des gehackten Geldbeutels anstellt. Alleine schon wenn er nur den Geldbeutel wegwirft, ist das die Beseitigung des Datenträgers und damit Computersabotage nach StGB § 303b Abs. 1 Nr 3.

      :lach: :lach: :lach:

      Analogien aus Fehlurteilen haben halt gerne mal was kafkaeskes an sich.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.