Bewertungserpressung

    • Bewertungserpressung

      Hallo, kann mir jemand helfen? Meine Tochter hat bei einem powerseller ein produkt ersteigert, was nicht der beschreibung entsprach..zumendest nicht übereintraf mit der beschreibung. Sie hat den verkäufer für dieses produkt negativ bewertet, welcher auch gleich mit einer klage drohte, wnn sie die bewertung nicht zurücknimmt, in der vergangenheit wäre er mit solchen klagen auch durchgekommen...was sein bewertungprofil zeigt...ca 7000 bewertungen, davon eine negativ. meine tochter hat die bewertung nicht zurückgenommen...jetzt haben wir ein schreiben vom anwalt im briefkasten. wie soll meine tochter sich verhalten.. kann man sie wirklich auf schadensersatz verklagen wenn sie geschrieben hat,,, das produkt ist zu flüssig, läßt sich schlecht verarbeiten?
    • RE: Bewertungserpressung

      Grundsätzlich ist deine Tochter auf der sicheren Seite, solange sie keine Beleidigungen oder falschen Tatsachen in die Bewertung gesetzt hat. Eine solche subjektive Einschätzung des Produkts dürfte unproblematisch sein.

      Nicht desto trotz wird der VK über seinen Anwalt wahrscheinlich weiterhin versuchen euch einzuschüchtern. Ich würde mich davon nicht beeindrucken lassen. Ihr müßt und solltet darauf nicht reagieren.

      Dies ist bei ebay bei weitem kein Einzelfall. Leider ist es an der Tagesordnung, daß manche Powerseller auf diese Weise versuchen, negativ bewertende Kunden einzuschüchtern.

      Könntest du einen Link zur Auktion oder zur Bewertung posten? Ich würde mir den VK gerne näher anschauen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Bewertungserpressung

      Hallo biguhu,
      danke für Deine nachricht. Der Verkäufer bei eBay nennt sich "nailcosmetic". Meine Tochter hat am 01.08. die Bewertung abgegeben,ist glaube ich mitlerweile auf Seite 10 (oder auch schon später) auf der Seite der Bewertungen angelangt. kann man ja auch noch einsehen. Gestern ist mir aufgefallen, dass da noch einer eine negative Bewertung abgegeben hat. Eine Stunde später war diese aber wieder zurückgezogen worden. Habe den Käufer angemailt, hat sich aber noch nicht gemeldet.
      Ich hoffe Du hast recht damit, dass er nichts unternehmen kann. Holen uns zur Sicherheit einen Termin bei der Rechtsauskunft. Haben nämlich nicht vor die Bewertung entfernen zu lassen. Ach ja, der Link..
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ems=25&interval=0&page=10
    • RE: Bewertungserpressung

      Nach den mir bekannten Gerichtsurteilen sehe ich für deine Tochter keine Probleme. Auf der anderen Seite frage ich mich, ob sie das System ebay überhaupt verstanden hat? Eine Frechheit sind nämlich die neutralen Bewertungen:

      Konnte sie noch nciht ausprobieren, sehen aber gut aus!

      und

      Super Gel....

      Was hat sie sich denn dabei gedacht?

      Im übrigen wirkt der Verkäufer sehr seriös. Gutes Profil, keine Auffälligkeiten. Scheint keiner zu sein, der dieses Masche in Dutzenden durchzieht, wie ich es von anderen kenne.

      Holen uns zur Sicherheit einen Termin bei der Rechtsauskunft.


      Ich weiß zwar nicht genau was das sein soll, ich würde dir aber jemanden empfehlen, der im Bereich Internetauktionen fit ist, da es sich hier um ein sehr spezielles Feld handelt.
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    • Bewertungserpressung

      habe über die beiden bewertungen auch schon mit meiner tochter gesprochen. bei ...super gel.. ist sie verrutscht, sollte eine positive bewertung sein. Bei der anderen meinte sie.. jedesmal wenn sie sie eingeloggt hat kam ..bitte bewerten sie jetzt.. und dachte, sie müsse bewerten. Nun hat sie es aber verstanden. nichts desto trotz bleibt ja diese Drohung, indem die sich wie folgt ausgedrückt haben...
      Zitat: Wir fordern Sie hiermit auf
      Ihre
      Bewertung zurückzuziehen innerhalb von 5 Werktagen. Verstehen Sie es
      nichtals Drohung sonder als gutgemeinten Rat. Wie Sie anhand unserer
      Bewertungen
      sehen können haben wir bis jetzt jede Klage durchgebracht für
      ungerechtfertige
      negative Bewertungen und sprechen hier aus Erfahrung.
      Das ist doch schon hammermäßig oder sehe ich das verkehrt?
    • RE: Bewertungserpressung

      bei ...super gel.. ist sie verrutscht, sollte eine positive bewertung sein.


      Und das glaubst du?

      Bei einer neutralen Bewertung erhält man zunächst eine lange Belehrung und muß dann nochmals bestätigen. Und bei der zweiten Bewertung ist sie dann wohl nochmals verrutscht. Aber das soll ja hier nicht das Thema sein.

      Das ist doch schon hammermäßig oder sehe ich das verkehrt?


      So etwas sehe ich nicht das erste mal. Ist bei ebay an der Tagesordnung. Man versucht halt, Druck aufzubauen und leider klappt das bei den meisten Käufern auch.
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    • Bewertungserpressung

      Erst einmal zu meiner Tochter... ich habe sie schon auf den " Pott gesetzt" wegen der Bewertungen... fand ich auch nicht so berauschend.. Sie meint aber jetzt es begriffen zu haben.
      Zum nächsten... Wir haben uns nicht unter Druck setzten lassen. Hätten die uns angeschrieben um sich mit uns normal ausaueinanderzu setzten, hätte sie die Bewertung aus rausgenommen und das Gel getauscht. Aber die kamen ja gleich mit der Drohung und haben obendrein auch noch ständig bei uns angerufen... meine Tochter ist aber nicht ans Telefon gegangen. Die Telefonnummer sollte sie beim Kauf mit angeben...falls etwas schief läuft. Als sie dann nicht reagiert hat, kam eine Zahlungserinnerung, obwohl die Sachen schon bezahlt waren... und noch einmal eine Mali... na ja.. und jetzt das Schreiben von deren Anwalt.
    • RE: Bewertungserpressung

      und jetzt das Schreiben von deren Anwalt.


      Wie jetzt? Der obige dahingeschmierte Text soll von einem Anwalt stammen? Jetzt muß ich aber wirklich lachen...

      Lasst euch nicht einschüchtern und berichtet wenn es etwas Neues gibt.
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    • RE: Bewertungserpressung

      Das Schreiben von deren Anwalt ist über zwei Seiten lang.


      Vielleicht kannst du es ja mal hier hineinstellen. Es würde mich schon interessieren, wie er die Forderung begründet.
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    • RE: Bewertungserpressung

      Würde ich gern, habe aber keinen Scanner... aber hier ein paar Auszüge: Zu bewerten ist insbesondere das Verhalten des Verkäufers bei der Vertragsabwicklung. Soweit es um den Artikel geht, ist zu bewerten, ob der Artikel der Artikelbeschreibung entspricht. Nur wenn der Verkäufer in erheblichem Maß von den Kriterien abweicht, die man allgemein stellen darf, ist eine negative Bewertung gerechtfertigt.
      - Bei alledem muss bedacht werden, welche gravierenden Auswirkungen eine negative Bewertung auf das Geschäft des Verkäufers hat. Eine unberechtigte negative Bewertung wird rechtlich als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angesehen. Dieser Eingriff führt zu Schadensersatzansprüchen des Betroffenen gegen den Bewertenden.
      - Sie sind dazu verpflichtet die negative Bewertung zurück zu nehmen. Wir geben Ihnen letztmals außergerichtlich Gelegenheit, das zu erledigen bis spätestens... Donnerstag den 16.08. bla...bla...bla
    • RE: Bewertungserpressung

      Danke für den Tip.. Aber da steht auch:
      Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Dannenberg (Urteil vom 13.12.2005, Az: 31 C 452/05) können pauschale Behauptungen wie "Qualität minderwertig" das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen mit der Folge, dass es Löschungsansprüche gibt.
      Nun, meine Tochter hat geschrieben, "ich finde das Gel zu Flüssig". Ist das nun eine pauschale Behauptung, oder eine freie Meinungsäußerung?????
      Kann dann wohl sein, dass wir letztendlich die Bewertung doch zurückziehen müssen.
    • RE: Bewertungserpressung

      Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Dannenberg (Urteil vom 13.12.2005, Az: 31 C 452/05) können pauschale Behauptungen wie "Qualität minderwertig" das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen mit der Folge, dass es Löschungsansprüche gibt.

      Die Betonung liegt bei können!

      ich finde das Gel zu Flüssig

      Darin sehe ich eine freie Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung.

      Kann dann wohl sein, dass wir letztendlich die Bewertung doch zurückziehen müssen.


      Eine Garantie kann dir niemand geben. Dieser Fall ist viel mehr mit subjektiven Einschätzungen als mit § zu entscheiden. Auch Richter sind dieser Subjektivität unterlegen.

      Ich kann die nur sagen wie ich mich verhalten würde. Meine langjährige Erfahrung mit ebay und meine Grundkenntnisse des Internetrechts würden mich die Briefe in den Mülleimer werfen lassen.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Bewertungserpressung

      Du magst ja recht haben, aber um auf der sicheren Seite zu sein werde ich mich morgen bei der öffendlichen Rechtsauskunft informieren, oder mir dort erst einmal einen Termin holen. Wie Du schon sagst, denke ich, dass letztendlich vom Betrachter abhängt, wie er die Bewertung ansieht. Und nach dem Link bin ich nun verunsichert. Aber Danke noch einmal dafür. Werde Dich dann auf den laufenden halten.
    • RE: Bewertungserpressung

      Hallo, ich muss mich ja mal melden...Grins...
      Als wir das Schreiben vom Rechtsanwalt im Kasten hatten ist nun schon fast zwei Monate her... Und...bis dato haben wir nichts mehr gehört. War wohl doch nur heiße Luft. Sollte doch noch etwas kommen, werde ich berichten. Ich habe auch erst einmal alles meinem Anwalt übergeben, der in Aktion tritt falls etwas kommt...
      Bis dahin
      Gruß Sylvia
    • RE: Bewertungserpressung

      Google doch mal nach der Kanzlei des Anwalts - vielleicht finden sich ja ähnliche Erfahrungen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.