Hallo,
ich bin Privatverkäufer bei E-Bay und habe derzeit ein kleines Problem, bei dem ich um Hilfe bitte!
Und zwar habe ich einen neuen OVP TFT Monitor mit Rechnung vom MediaMarkt versteigert.
In meiner Auktionsbeschreibung, habe ich mich vornehmlich an die Vorgaben, aus dem besagten MediaMarkt Prospekt gehalten und einige zusätzliche techn. Informationen gemacht.
Der Käufer hat nun nach Erhalt der Ware zu Hause festgestellt, dass der besagte Monitor keinen digitalen Eingang besitzt und will ihn nun zurückgeben + das Geld erstattet bekommen.
Ich habe aber weder in meiner Artikelbeschreibung geschrieben das er dieses Merkmal besitzt, nach in irgend einer Form dazu eine Aussage getroffen. Auch bei der persönlichen Übergabe der Ware, hat der Käufer keine Bedenken geäußert!
Nun droht er jedoch mit rechtlichen Schritten, falls ich die Ware nicht zurücknehme !! Zitat: „Sie haben mich "getäuscht" und die Versteigerung unter "Vorspielung falscher Tatsachen" beeinflusst“
Des Weiteren unterstellt er mir eine vorsätzliche Täuschung, da ich angeblich nicht die vollständige Produkt Typbezeichnung in meinen Angebot gemacht habe.
(Meine Typbezeichnung: Fujitsu_Siemens_22_Zoll_SCALEOVIEW_OVP_NEUWARE_L22W)
Frage:
1. Muss ich als Privatverkäufer dafür sorgen, dass meine Angebot vollständig ist ? Oder kann ich als Laie nur nach besten Wissen&Gewissen meine Beschreibung formulieren !?
2. Hätte tatsächlich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, falls ich nicht auf seine Forderungen eingehe ?
3. Gelte ich nicht mehr als Privatverkäufer weil ich derzeit noch Andere neue Produkte bei E-Bay versteigere, die ich billig bei der MediaMarkt Eröffnung erstanden habe?
Bedanke mich für jeglichen Ratschlag und verbleibe mit freundlichem Gruß!
ich bin Privatverkäufer bei E-Bay und habe derzeit ein kleines Problem, bei dem ich um Hilfe bitte!
Und zwar habe ich einen neuen OVP TFT Monitor mit Rechnung vom MediaMarkt versteigert.
In meiner Auktionsbeschreibung, habe ich mich vornehmlich an die Vorgaben, aus dem besagten MediaMarkt Prospekt gehalten und einige zusätzliche techn. Informationen gemacht.
Der Käufer hat nun nach Erhalt der Ware zu Hause festgestellt, dass der besagte Monitor keinen digitalen Eingang besitzt und will ihn nun zurückgeben + das Geld erstattet bekommen.
Ich habe aber weder in meiner Artikelbeschreibung geschrieben das er dieses Merkmal besitzt, nach in irgend einer Form dazu eine Aussage getroffen. Auch bei der persönlichen Übergabe der Ware, hat der Käufer keine Bedenken geäußert!
Nun droht er jedoch mit rechtlichen Schritten, falls ich die Ware nicht zurücknehme !! Zitat: „Sie haben mich "getäuscht" und die Versteigerung unter "Vorspielung falscher Tatsachen" beeinflusst“
Des Weiteren unterstellt er mir eine vorsätzliche Täuschung, da ich angeblich nicht die vollständige Produkt Typbezeichnung in meinen Angebot gemacht habe.
(Meine Typbezeichnung: Fujitsu_Siemens_22_Zoll_SCALEOVIEW_OVP_NEUWARE_L22W)
Frage:
1. Muss ich als Privatverkäufer dafür sorgen, dass meine Angebot vollständig ist ? Oder kann ich als Laie nur nach besten Wissen&Gewissen meine Beschreibung formulieren !?
2. Hätte tatsächlich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, falls ich nicht auf seine Forderungen eingehe ?
3. Gelte ich nicht mehr als Privatverkäufer weil ich derzeit noch Andere neue Produkte bei E-Bay versteigere, die ich billig bei der MediaMarkt Eröffnung erstanden habe?
Bedanke mich für jeglichen Ratschlag und verbleibe mit freundlichem Gruß!