Käufer will Ware zurückgeben !

    • Käufer will Ware zurückgeben !

      Hallo,

      ich bin Privatverkäufer bei E-Bay und habe derzeit ein kleines Problem, bei dem ich um Hilfe bitte!

      Und zwar habe ich einen neuen OVP TFT Monitor mit Rechnung vom MediaMarkt versteigert.
      In meiner Auktionsbeschreibung, habe ich mich vornehmlich an die Vorgaben, aus dem besagten MediaMarkt Prospekt gehalten und einige zusätzliche techn. Informationen gemacht.

      Der Käufer hat nun nach Erhalt der Ware zu Hause festgestellt, dass der besagte Monitor keinen digitalen Eingang besitzt und will ihn nun zurückgeben + das Geld erstattet bekommen.

      Ich habe aber weder in meiner Artikelbeschreibung geschrieben das er dieses Merkmal besitzt, nach in irgend einer Form dazu eine Aussage getroffen. Auch bei der persönlichen Übergabe der Ware, hat der Käufer keine Bedenken geäußert!

      Nun droht er jedoch mit rechtlichen Schritten, falls ich die Ware nicht zurücknehme !! Zitat: „Sie haben mich "getäuscht" und die Versteigerung unter "Vorspielung falscher Tatsachen" beeinflusst“
      Des Weiteren unterstellt er mir eine vorsätzliche Täuschung, da ich angeblich nicht die vollständige Produkt Typbezeichnung in meinen Angebot gemacht habe.
      (Meine Typbezeichnung: Fujitsu_Siemens_22_Zoll_SCALEOVIEW_OVP_NEUWARE_L22W)


      Frage:

      1. Muss ich als Privatverkäufer dafür sorgen, dass meine Angebot vollständig ist ? Oder kann ich als Laie nur nach besten Wissen&Gewissen meine Beschreibung formulieren !?

      2. Hätte tatsächlich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, falls ich nicht auf seine Forderungen eingehe ?

      3. Gelte ich nicht mehr als Privatverkäufer weil ich derzeit noch Andere neue Produkte bei E-Bay versteigere, die ich billig bei der MediaMarkt Eröffnung erstanden habe?

      Bedanke mich für jeglichen Ratschlag und verbleibe mit freundlichem Gruß!
    • RE: Käufer will Ware zurückgeben !

      Willkommen im Forum

      Auf den ersten Blick sehe ich dich auf der sicheren Seite.

      Muss ich als Privatverkäufer dafür sorgen, dass meine Angebot vollständig ist ?


      Das kann man so nicht pauschal beantworten. Natürlich bist du nicht verpflichtet alle technischen Details zu nennen. Im Grunde reicht aber eine Artikelbezeichnung, die eindeutig ist. Der Käufer muß sich im Zweifelsfall über Details selbständig kundig machen.

      Des Weiteren unterstellt er mir eine vorsätzliche Täuschung, da ich angeblich nicht die vollständige Produkt Typbezeichnung in meinen Angebot gemacht habe.


      Ist die Produktbezeichnung eindeutig? Oder gibt es das gleiche Modell auch mit DVI?

      Gelte ich nicht mehr als Privatverkäufer weil ich derzeit noch Andere neue Produkte bei E-Bay versteigere, die ich billig bei der MediaMarkt Eröffnung erstanden habe?


      Die Rechtsprechung ist in solchen Dingen sehr uneinheitlich. Du hast hier wohl eindeutig mit Gewinnerziehlungsabsicht Neuware eingekauft und wieder verkauft. Die Menge ist meiner Ansicht nach grenzwertig, so daß du sicher Gefahr läufst, als gewerblich eingestuft zu werden. Ob du bereit bist dieses Risiko einzugehen, mußt du selber entscheiden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Käufer will Ware zurückgeben !

      Danke erst einmal für die kurze Einschätzung zur Lage !!

      Ja, es gibt von dem besagten Monitor scheinbar auch ein Modell, welches einen DVI- Eingang besitzt. Jedoch trägt dieser Monitor ein zusätzliches Kürzel am Ende...

      Habe den Käufer auch geschrieben, dass er sich ja A) hätte vorher melden können um pers. Unklarheiten zu beseitigen und B) hätte er bei der pers. Abholung der Ware doch schon etwas beanstanden müssen/können, wenn er selbst wusste, dass es diesen Typ mit und ohne digitalen Anschluss gibt! Ich wusste es jedenfalls nicht.. Zudem behauptet er eine Mail geschrieben zu haben vor Angebotsende(überprüfe ich gerade)...

      Was könnte mir denn im schlimmsten Fall blühen ? Vor allem auch im Hinblick darauf das ich womöglich als Gewerbe Treibender eingestuft werde, da ich wie beschrieben derzeit mehrere neue Artikel eingestellt habe... ?

      ps: Der Verkäufer scheint Erfahrung mit derartigen Situationen zu haben, da dies beteuert, mich auf eine mögliche gewerbliche Einstufung einschwört und mir somit mit höheren Strafen droht. Des Weiteren will er alle Mitbieter von E-Bay prüfen lassen... da ich den Artikel hochgeboten haben soll, was nicht der Fall ist!

      Wie sollte eine Einigung aussehen, sprich kann ich wenigstens verlangen das er die Einstellgebühren übernimmt ?

      greetz X-Raid
    • RE: Käufer will Ware zurückgeben !

      Was könnte mir denn im schlimmsten Fall blühen ?


      Als Privatverkäufer wäre die Sache wohl recht eindeutig. Es ist aber in der Tat nicht abwegig, daß du bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung als gewerblich eingestuft wirst und zur Rücknahme des Gerätes (Stichwort Widerruf) verpflichtet wirst. Dann hast du natürlich die Kosten des Verfahrens zu tragen.

      Des Weiteren will er alle Mitbieter von E-Bay prüfen lassen...


      Prüfen lassen, soso... :rolleyes: Das ist ein Lachnummer. Weder ebay noch sonst wer wird im einen Auskunft über die Identität der Mitbieter geben.

      Wie sollte eine Einigung aussehen, sprich kann ich wenigstens verlangen das er die Einstellgebühren übernimmt ?


      Verlangen kannst du in deiner Lage nur wenig, aber es gibt ein Verfahren bei ebay, über das ihr euch einigen könnt, den Kauf nicht durchzuführen. Dann bekommst du zumindest die Provision zurück.
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    • RE: Käufer will Ware zurückgeben !

      man ist das alles kompliziert geworden.... dafür dass ich nur ein paar € Taschengeld dazuverdienen wollte.

      Ich verstehe einfach nicht wie so etwas sein kann, ich gehe doch auch nicht auf einen Flohmarkt such mir einen Artikel aus den ich sogar in Augenschein nehmen kann. Und alsbald im trauten Heim angekommen, fällt mir spontan auf, das ich diesen eventuell überbezahlt habe, oder er ein Merkmal nicht besitzt von dem auch nie behauptet worden ist, das er dieses besitzt. Also mache ich es mir einfach und drohe mal eben mit rechtlichen Schritten ....?

      Was hat das denn noch mit der Grundidee von Ebay zu tun, wenn jeder XYZ, sofern es ihm nicht passt einen Artikel auf fast erpresserische Art und Weise zurückgeben kann...?

      ps: Ich fand es auffällig dass er erst aktiv wurde, als ich ihm die Rechnung vom M.Markt zugeschickt habe, auf der er festgestellt haben wird, dass er mehr bezahlt hat als ich, das es ja ein begrenztes Sonderangebot war.
    • RE: Käufer will Ware zurückgeben !

      Was hat das denn noch mit der Grundidee von eBay zu tun, wenn jeder XYZ, sofern es ihm nicht passt einen Artikel auf fast erpresserische Art und Weise zurückgeben kann...?


      Das siehst du nicht ganz richtig. Wärst du Privatverkäufer, dann könnte dir der Käufer den Buckel herunterrutschen. Solltest du aber als gewerblich einzustufen sein, hat er ein Widerrufsrecht. Das hat dann aber nichts mit dem angeblichen Mangel zu tun.

      man ist das alles kompliziert geworden.... dafür dass ich nur ein paar € Taschengeld dazuverdienen wollte.


      Das war eigentlich schon immer so. Wenn dies eine einmalige Auktion gewesen war, würde sich normalerweise auch niemand wirklich dafür interessieren. Problematisch wird es nur dann, wenn ein Käufer seine Rechte juristisch durchzusetzen versucht.
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    • RE: Käufer will Ware zurückgeben !

      aber man kann mich doch nicht einfach als gewerblich einstufen, nur weil ich in diesem Jahr mal 7Artikel verkauft habe... zumal ich ja nicht wirklich Profit damit mache.... was ist schon ein Betrag im 2stelligen Bereich.

      Auch biete ich die Artikel doch als Auktion an, womit eine Gewinnmaximierungsabsicht doch noch minimaler ist, da ein Festgebot nicht die Gefahr mit sich bringt, dass der Artikel unter wert versteigert werden könnte! Oder sehe ich das falsch?
    • RE: Käufer will Ware zurückgeben !

      Waren 3 USB Sticks vom selben Typ, der besagte TFT, und 2 gleiche Navis für nen Freund... ach und 2 elekt. Zahnbürsten die ich geschenkt bekommen habe.

      Ahso der Zeitraum, war halt nur in diesem Monat, da ja die M.Markt Eröffnung auch diesen Monat war... letzte mal das ich was verkauft habe war vor einem Jahr!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von X-Raid ()

    • RE: Käufer will Ware zurückgeben !

      aber man kann mich doch nicht einfach als gewerblich einstufen, nur weil ich in diesem Jahr mal 7Artikel verkauft habe...


      Du hast bereits in einem Rechtsforum die gleichen Antworten erhalten wie hier. Ob du tatsächlich Profit gemacht hast oder wie hoch dieser ausgefallen ist, darauf kommt es rechtlich gesehen nicht an. Du hast Neuware ausschließlich zum Zwecke des Weiterverkauf angekauft. Geschieht dies nachhaltig, dürfte dies eindeutig als gewerblich einzustufen zu sein. Das letzte Kriterium könnte zu deinen Gunsten ausgelegt werden. Ob du dies aber einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen möchtest, ist einzig und alleine deine Entscheidung. Ein hohes Risiko gehst du damit aber sicher ein, da die Rechtsprechung zu diesem Thema äußerst uneinheitlich ist.
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    • RE: Käufer will Ware zurückgeben !

      hrhr der uhu ist auch überall unterwegs^^,
      Finde es besser/sicherer wenn man mehrere Meinungen zum Thema hört/bekommt.

      Nun, gut werde erst einmal abwarten und die Tage entscheiden, wiie ich weiter vorgehen werde, da eine eindeutige, finale Empfehlung/Aussage nicht getroffen werden kann, ich es auch niemanden abverlangen will/kann.

      Bedanke mich noch mal bei allen die mich mit Infos versorft haben.

      Guten Abend!
    • RE: Käufer will Ware zurückgeben !

      Nochmals zu Verdeutlichung. Ich persönlich sehe in so einer einmaligen Situation keine Problem. Aber leider ist die Rechtsprechung nicht selten sehr fragwürdig bei der Beurteilung der Gewerblichkeit. Und das sollte dir beim weiteren Vorgehen bewußt sein. Würdest du eindeutig als Privatverkäufer zu sehen sein, würde ich wie Avater sagen: Laß den Käufer mal toben.

      Alles Gute!

      hrhr der uhu ist auch überall unterwegs


      Kleiner Tip: in dem Rechtsforum würde ich nicht zu sehr mit Informationen hausieren gehen. Es treiben sich dort einige hinterhältige Gestalten herum, die solche Informationen gegen dich verwenden könnten.
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    • RE: Käufer will Ware zurückgeben !

      Kleiner Tip: in dem Rechtsforum würde ich nicht zu sehr mit Informationen hausieren gehen. Es treiben sich dort einige hinterhältige Gestalten herum, die solche Informationen gegen dich verwenden könnten.


      In fast jedem Forum treiben sich diese Gestalten rum. Auch hier gibts Piraten... :D :P
      Es scheint nur so...
    • RE: Käufer will Ware zurückgeben !

      @Dicker

      Ich habe das nicht nur so dahingesagt. Ich war in diesem Forum Jahre sehr aktiv. Ohne Moderartion und bei der Vielzahl von Nutzern artet es einfach zu sehr aus. Dort wird täglich unter der Gürtellinie geschossen und das nicht unbedingt von Trolls im klassischen Sinne. So etwas habe ich bisher in keinem anderen Rechts-Forum erlebt. Deshalb mein Rat!
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