Artikel ersteigert, falschen Artikel erhalten

    • Artikel ersteigert, falschen Artikel erhalten

      Hallo,
      Ich habe einen Sattel ersteigert (Wert: 70€). Nun erhielt ich aber eine alte Regenjacke. Kann ich etwas dagegen tun, wenn mir der Verkäufer nicht antwortet? Habe den Verdacht dass das Paket vielleicht während dem Transport geöffnet wurde. Kann sowas die Post klären? Es war ein Versichertes Paket. Wie beweist man es?
      Würde mich freuen, wenn ich hier ein paar Hinweise bekommen würde.

      PS.: Ich habe dem Verkäufer bereits ein Visum von 3 tagen zum Antworten gegeben, bevor ich Schritte gegen ihn einführe.
    • RE: Artikel ersteigert, Falschen Art. erhalten

      Sicher hast du juristische Möglichkeit, aber vielleicht sollte man erstmal die Diplomatie ausschöpfen.

      Eröffne doch erst mal eine Unstimmigkeit. Dann sehen wir weiter.

      Sollte das nicht fruchten, dann können wir uns über die Rechtsmittel unterhalten, die du so zur Verfügung hast. Mir scheint hier lediglich eine Verwechslung vorzuliegen und keine böse Absicht. Hast du mal geschaut, ob der VK nicht gleichzeitig auch die andere Ware verkauft hat?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Artikel ersteigert, Falschen Art. erhalten

      Ahh, habe gerade gesehen dass er die gleiche Jacke im November versteigert hatte^^
      Allerdings für einen deutlich höheren Preis :D Dachte erst Wert 5€ :P
      Hoffe mal dass sich das klärt, bin jedenfalls erstmal erleichtert.
      Vielen Dank für die superschnelle Antwort!!

      Gruss Shadowmaster
    • RE: Artikel ersteigert, Falschen Art. erhalten

      habe eBay eingeschaltet aber bisher noch keine Erfolge.


      Da kannst du keine Unterstützung erwarten. ebay mischt sich in derartige Streitigkeiten nicht ein und das ist auch gut so.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Artikel ersteigert, Falschen Art. erhalten

      Hast du mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen? Das wäre der richtige Ansprechpartner.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Artikel ersteigert, Falschen Art. erhalten

      Habe ihn Anfangs Telefonisch erreicht und er sagte dass er das Geld überweisen würde und nach erhalt der zahlung gibts die Jacke zurück.
      Dann hab ich ca. 2 wochen nichts mehr von ihm gehört obwohl ich bestimmt 20-30 mal angerufem und auf den AB gesprochen hatte. Jetzt ist erstmal ne negative Bewertung draußen. Geld ade`...
    • RE: Artikel ersteigert, Falschen Art. erhalten

      ich würde nicht so schnell aufgeben. Wie siehts denn mit einer "leichten Drohung" mit rechtlichen Schritten aus. Vielleicht wacht der VK dann wieder auf. Tut ihm die negative denn wenigsten weh...also wirkt sich das erheblich auf das Profil aus ? 70 Euro sind ja schon viel für so eine nichtgewollte Regenjacke. Ich würde es mal über den VK mit etwas härteren Sachen versuchen, androhen heißt ja noch lange nicht, dass Du es machen musst. Ich würde sowas schreiben wie:

      Lieber VK, ich habe jetzt öfter versucht, mit Ihnen in Kontakt zu treten. Nach unserem letzten Gespräch haben Sie mir zugesagt, den Betrag zurück zu überweisen. Leider konnte ich keine Zahlung von Ihnen verbuchen. Da ich bisher weder den Sattel noch das Geld bekommen habe setze ich eine letzmalige Frist bis zum 01.02.2008 die Sache gütlich zu regeln. Wenn ich bis dahin nichts von Ihnen gehört habe werde ich meinem Anwalt einen ohne weitere Aufforderung Klageauftrag erteilen.

      Mfg....usw...

      vielleicht hilft das 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Artikel ersteigert, Falschen Art. erhalten

      Jop, also er hatte vorher 100% positive Bewertungen.
      Was kann ich eigentlich tun wenn er nicht antwortet? Muss ich dann die Jacke zu Ebay schicken oder wie? Oder ewig aufheben bis er sich in (übertrieben) 10 Jahren meldet?!
      MfG
    • RE: Artikel ersteigert, Falschen Art. erhalten

      Können und wollen sind zwei Paar Schuhe :rolleyes:

      Du hast eine Sache bezahlt, bist aber mit der erhaltenen Sache nicht einverstanden, da falscher Artikel. ICh würde normalerweise wie folgt vorgehen:

      1. Anschreiben und eben verlangen, dass er den richtigen Artikel schickt.

      2. Wenn dies nicht möglich ist, eine Frist setzen um das Geld zurück zu überweisen und dann den falschen Artikel nach Erhalt des Geldes ebenfalls zurück senden. Hier kannst Du noch das Geld für den unnötigen Versand verlagen.

      3. Keine Reaktion, dann mit Anwalt drohen...

      4. evt. einen Mahnbescheid mit Begründung ungerechtfertigte Bereicherung aus Kaufvertrag beantragen (selber, bei Rechtschutzversicherung mit Anwalt), dies aber erst nach Verstreichen der Frist um den VK in Verzug zu setzen.

      5. Wenn er dann nicht reagiert Vollstreckungsbescheid beantragen.

      6. Klage über Rechtsanwalt (würde ich aber bei dem Betrag wirklich nur machen bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung)...oder aus dem VB vollstrecken lassen....VB ist ein Titel, wenn vollstreckt wird, trägt der VK auch die eventuellen Kosten des RA und des Gerichtsvollziehers.

      Dies wäre der normale rechtliche Weg denke ich. Frage ist nur ob Du soweit gehen willst. Hierbei bleibt auch ein kleines Risiko....wenn der VK eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, bleibst Du im Falle des Alleingangs evt. auf den Kosten des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung hängen und kommst trotzdem erstmal nicht ans Ziel, allerdings ist die Forderung dann nicht nach drei Jahren verjährt und Du kannst später wieder vollstrecken...eine EV gilt immer nur für 2 Jahre.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Artikel ersteigert, Falschen Art. erhalten

      Mhm schwere entscheidung soweit zu gehen oder nicht...zumal die Jacke ja noch mehr Wert ist als der Sattel :P Verstehe das nicht da der VK miese machen würde :rolleyes:
      Danke für die Ratschläge, mal sehen was die Zeit bringt. Die Unstimmigkeit läuft bereits 5 Tage.
    • RE: Artikel ersteigert, Falschen Art. erhalten

      Was ist denn das für eine tolle Jacke, wenn die mehr wert ist als der 70 Euro Sattel....?

      Dann solltest Du überlegen, ob Du eben diesen Sattel wirklich haben möchtest. Fakt ist, dass dir die Jacke vertragsmäßig nicht gehört. Du kannst sie allenfalls als Pfand für deinen bezahlten Betrag ansehen. Dementsprechend darfst Du sie auch nicht veräußern und nicht als Eigentum ansehen.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Artikel ersteigert, Falschen Art. erhalten

      Was ist denn das für eine tolle Jacke, wenn die mehr wert ist als der 70 Euro Sattel....?

      Pentagonia oder so...jedenfalls 200€ 8o

      Das Geld würde mir schon reichen.
      Was soll dann mit dem Ding geschehen wenn ich keine Klage einreiche und ich keine Antwort bekomme-bin im Gebiet recht ziemlich unerfahren deshalb die dummen Fragen ?(