XP CD Bestandteil der Auktion?

    • XP CD Bestandteil der Auktion?

      Hallo ich habe letztens mein Notebook verkauft bei ebay und habe den gesamten Lieferumfang in der Auktion aufgelistet. Und da die XP CD nicht dabeiwar habe ich dies auch nicht erwähnt. Ich habe auch nicht erwähnt, dass Sie nicht dabei ist. Nun beschwert sich der Käufer darüber, dass ich es hätte erwähnen müssen, dass Sie nicht dabei ist, da sich unter dem Notebook eine XP Lizenz befindet, dies Bestandteil der Auktion wäre. Wer hat nun recht? Kann mir jemand dabei helfen?

      Danke im Voraus

      URL der Auktion: cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View...:MESO:IT&ih=009
    • RE: XP CD Bestandteil der Auktion?

      Da im Lieferumfang nichts vom Betriebssystem erwähnt ist und es sich auch nicht um eine taufrisches Herstellerprodukt handelt, sehe ich für die Forderungen des Käufers keine Grundlage.

      Dem würde ich ganz entspannt entgegensehen.

      Hier nochmal der Link. Irgendwie scheint deiner ins Leere zu laufen:

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…eName=STRK:MESO:IT&ih=009
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    • RE: XP CD Bestandteil der Auktion?

      Nun ja, oben in der Kurzinfo steht aber schon, dass ein Betriebssysthem integriert ist, nämlich eben XP. Ich weiß nicht, ob das nicht dafür spricht, dass auch die passende Software vorhanden sein sollte. Das würde ich mal direkt über Ebay erfragen.
      Ich kann nicht genau herauslesen, ob das XP nun noch aufgespielt war, oder ob Du das Systhem komplett runtergelöscht hast. Meiner Meinung nach ist Voraussetzung für ein Betriebssysthem schon, dass man die passende Software hierfür dabei hat. Allerdings hast Du dies im Lieferumfang wiederrum ausgeschlossen, sodass dies missverstanden werden kann, wenn man zuerst die Kurzbeschreibung anfangs des Angebotes liest. Wo ist denn die CD ROM ? Wenn Du sie noch hast, dann schick sie doch einfach hinterher :P Sie war doch, wenn ich das richtig verstanden habe beim Ursprungskauf dabei, oder :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: XP CD Bestandteil der Auktion?

      nochwas, auch wenns in diesem Falle nun leider schon zu spät ist, aber meiner Meinung nach hätte offensichtlich im Angebot darauf hingewiesen werden müssen, dass die Software nicht dabei ist. Wenn ich oben in der Kurzinfo ein Betriebssysthem angebe, dann kann ich als Käufer auch von der vorhandenen Software ausgehen. Wäre aber unten beschrieben, dass die Software nicht beiliegt, würden keine Missverständnisse auftreten und ich wäre als VK auf der sicheren Seite. So ist es schwierig, hier eine Einigung zu finden.

      Frohe Weihnachten....us Kölle....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: XP CD Bestandteil der Auktion?

      Naja, Betriebssystem heißt nicht, dass es ein Win XP sein muß. Selbst ein primitives Dos oder Gratis-Linux erfüllt die Bedingung: "Betriebssystem".

      Es gibt in der Auktion keinen hinweis auf ein XP. Dass der Aufkleber auf dem Notebook ist, berechtigt noch lange keine Ansprüche.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: XP CD Bestandteil der Auktion?

      deshalb ja meine Frage, ob es noch aufgespielt war :D

      Meine Anmerkung beschränkt sich ja nicht auf XP, aber wenn doch angegeben ist, dass ein Betriebssysthem "dabei" ist, dann meine ich , wenn ich Käufer wäre, dass die passende Software auch dabei ist. Es geht eben nicht eindeutig aus dem Ángebot hervor. Deshalb hätte der Käufer sicherlich auch über die Eingabetaste vorher erfragen können, worum es sich hierbei wirklich handelt und ob die Software dabei ist. Dies hat er wohl nicht gemacht, andererseits hat der Verkäufer eben auch keine klaren Angaben hierüber gemacht. Rein rechtlich gesehen könnte man sich hier eben streiten. Ich habe nur aufgeführt, was der K und der VK argumentativ bringen könnten. Kommt einzig auf die Sichtweise an.

      Würde gerne erfahren, wie es ausgegangen ist.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: XP CD Bestandteil der Auktion?

      Original von engelchen-mail
      Nun ja, oben in der Kurzinfo steht aber schon, dass ein Betriebssysthem integriert ist, nämlich eben XP.


      Falsch, da steht nichts von XP. Daher gibt es für den Käufer keinerlei Handhabe, ein XP zu verlangen. Er kann lediglich ein "Betriebssystem" fordern. Diese Forderung würde aber wie bereits erwähnt duirch die Übergabe des alten DOS oder eines Gratis-Linux Genüge getan.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.