Probleme mit aggressivem Ebay-Verkäufer in den USA

    • Probleme mit aggressivem Ebay-Verkäufer in den USA

      Ich habe bei ebay.com in den USA einen Kinderwagen per Sofortkauf erworben. Jedoch habe ich meine Meinung nach diesem Kauf geändert und den Verkäufer um Rücknahme des Kaufvertrags gebeten. In seinen Händlerrichtlinien hatte der die sog. "10-days-money-back-guarantee" ausgewiesen und auf diese habe ich mich bezogen. Daraufhin schrieb mir der Verkäufer direkt 5 Mails hintereinander "I NEED YOUR PAYMENT" und dass sich seine Garantie auf einen bereits vollzogenen Handel beziehen würde, d.h. ich müsste den Artikel bezahlen, erzahlten und könnte ihn dann zurückgeben.
      Ist das so richtig?
      Der Verkäufer hat ja Recht; weil ich den Kaufvertrag eingegangen bin, aber er rief mich zudem noch direkt auf dem Handy an und forderte in einem ziemlich aggressiven Ton seine Bezahlung. Das fand ich doch sehr merkwürdig und er war auf keinen Fall bereit den Handel über EBAY rückgängig zu machen.
      Wie gehe ich jetzt weiter vor?
      Ich wäre ja fast noch bereit den Handel einzugehen, weil ich den Kinderwagen ja doch ganz gern hätte... jedoch empfinde ich das Vorgehen des Verkäufers als absolut unseriös und eigentlich möchte ich mit diesem Mann keinen Handel eingehen. Wie soll ich reagieren? Was ist rechtlich richtig? Freue mich über schnelle Antworten, weil ich auch entsprechend schnell reagieren muss. Danke und Gruss
    • RE: Probleme mit aggressivem EBAY-Verkäufer in den USA

      Was ist rechtlich richtig?


      Ich gehe mal davon aus, daß hier amerikanisches Recht gilt, da auf ebay.com eingestellt war.

      Du müßtest nun mal klären, ob es im amerikanischen Recht so etwas wie ein Widerrufsrecht gibt. Ich kann mir das aber nicht vorstellen.

      "10-days-money-back-guarantee"


      Bleibt dann diese freiwillige Garantie des VK. Klingt für mich allerdings wirklich danach, als müßtest du zunächst die Ware erhalten haben.

      Selbst, wenn du nun irgendwelche Rechte hättest, wie möchtest du die in den USA einklagen? Vergiß es?

      Bleibt die Frage zu klären, ob bereits überwiesen wurde und somit wer die eindeutig besseren Karten in den Händen hält.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Probleme mit aggressivem EBAY-Verkäufer in den USA

      Danke für die schnelle Antwort. Nein, der Verkäufer hat bisher kein Geld erhalten. Ich habe gegoogelt, aber keine Infos über amerikanisches Widerrufsrecht gefunden.
      Ich will gar nichts klagen; ich würde nur gern wissen, ob ich aus dem Kaufvertrag rechtlich richtig wieder herauskomme? Oder kann ich es drauf ankommen lassen, weil der Händler eh in den USA ist? Ich will selbst nicht unfair sein und ich verstehe auch, dass der Verkäufer ärgerlich ist, aber ich empfinde sein Verhalten so derart unseriös (empfinde sein aggressvies Verhalten am Telefon fast schon als Bedrohung), dass ich nicht weiß, ob ich hier einen sicheren Handel eingehe. Oder soll ich den Händler bei EBAY.com melden? Das interessiert die wahrscheinlich eh nicht, oder?
    • RE: Probleme mit aggressivem EBAY-Verkäufer in den USA

      Ich will gar nichts klagen; ich würde nur gern wissen, ob ich aus dem Kaufvertrag rechtlich richtig wieder herauskomme?


      Da ich mich nur mit deutschem Kaufrecht auskenne, kann ich dir das nicht sagen.

      Oder kann ich es drauf ankommen lassen, weil der Händler eh in den USA ist?


      Glaubst du ernsthaft, der würde in Deutschland auf Vertragserfüllung klagen?

      Oder soll ich den Händler bei EBAY.com melden? Das interessiert die wahrscheinlich eh nicht, oder?


      Davon würde ich ausgehen.

      Du müßtest lediglich mit Konsequenzen wie Verwarnung oder schlechter Bewertung leben.
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    • RE: Probleme mit aggressivem EBAY-Verkäufer in den USA

      Vielleicht ist das hier nicht relevant, aber mich würde mal interessieren, warum den Kinderwagen erst ersteigert hast und dann doch nicht haben möchtest. Wo ist denn genau das Problem ? Oder habe ich was überlesen.....denn Du schreibst ja später, dass Du den Wagen eigentlich doch gerne haben möchtest.

      Grüße us Kölle
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Probleme mit aggressivem EBAY-Verkäufer in den USA

      Ich gehe mal davon aus, daß hier amerikanisches Recht gilt, da auf ebay.com eingestellt war.

      Diese Aussage ist so nicht richtig.

      Wenn der Artikel in ebay.com eingestellt war, der Versand auch nach Deutschland geht, dann kann man diesen Artikel auch in ebay.de sehen.
      Hier greift dann deutsches Recht.

      Paul
    • RE: Probleme mit aggressivem EBAY-Verkäufer in den USA

      Wenn der Artikel in ebay.com eingestellt war, der Versand auch nach Deutschland geht, dann kann man diesen Artikel auch in ebay.de sehen.


      Das fällt mir schwer zu glauben. Wenn ich in meinen Angeboten internationalen Versand anbiete, dann ist es unabhängig davon, auf welcher Plattform das Angebot zu finden ist. Man kann also internationalen Versand angeben und gleichzeitig nur auf ebay.de einstellen. Ist dies in den USA anders?

      Sollte hier allerdings tatsächlich deutsche Recht zum Tragen kommen, ist die Rechtslage recht simpel: Ein Monat Widerrufsrecht.
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    • RE: Probleme mit aggressivem EBAY-Verkäufer in den USA

      Genau das ist es. Wenn internationaler Versand angegeben ist, dann ist dieses Angebot in allen ebay - Ländern aufrufbar. Maßgebend ist dann das Recht des jeweiligen Landes. Wenn in Timbuktu 5 Monate Widerrufsrecht Rechtslage ist, dann hat der Käufer aus Timbuktu auch 5 Monate Widerrufsrecht.
      Einzige Bedingung:
      Der Artikel muß mit der jeweiligen Landesebayseite aufrufbar sein.
      Es kommt darauf an, was in der Adresszeile steht - steht da ebay.com oder ebay.de wenn der Artikel in Deutschland aufgerufen wird?
    • RE: Probleme mit aggressivem EBAY-Verkäufer in den USA

      Wenn ich in meinen Angeboten internationalen Versand anbiete, dann ist es unabhängig davon, auf welcher Plattform das Angebot zu finden ist. Man kann also internationalen Versand angeben und gleichzeitig nur auf ebay.de einstellen.

      nein, das geht nicht. Wer internationalen Versand anbietet ( mit Häkchen bei der Angebotserstellung) ist in allen Ländern aufrufbar und zwar mit der jeweiligen ebay Landeskennung.
      Es ist nicht relevant wo der Artikel eingestellt ist - es ist nur relevant in welchem Land er aufrufbar ist.
      Wird ein Artikel z. B. in ebay.com mit Versand nur in U.S.A. angeboten, dann erscheint in der Adressleiste ebay.com und die Artikelkennung. Wird internationaler Versand angeboten, dann erscheint in der Adressleiste wenn ich diesen Artikel in ebay.de aufrufe auch ebay.de und Artikelkennung. Somit wäre dann deutsches Recht maßgebend.

      Paul
    • RE: Probleme mit aggressivem EBAY-Verkäufer in den USA

      Da ich das im Augenblick nicht widerlegen kann, nehme ich das erstmal so hin, wenngleich es mich nicht überzeugt. Es nutzt nur wenig: Wie möchte man denn gegen einen amerikanischen Händler deutsches Recht durchsetzen?

      Off Topic: Bitte nutze unbedingt die Zitatfunktion. So ist es eine Zumutung, deine Beiträge zu lesen. Findest du beim Antworten unter den Symbolen unmittelbar über dem Eingabefenster.
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    • RE: Probleme mit aggressivem EBAY-Verkäufer in den USA

      biguhu, ich bin neu hier, habe nur mitgelesen und wollte eigentlich nur eine Falschaussage berichtigen.
      Ich weiß weder wie man ein Zitat zufügt, noch wie man etwas einem bereits geschriebenen und abgeschickten Beitrag hinzufügen kann.

      Es wäre nett gewesen, wenn du mir freundlich gesagt hättest wie es funktioniert, ohne es in einer für mich beleidigenden Form zu tun( es ist eine Zumutung deine Beiträge zu lesen..).
      Ich empfand meinen Beitrag nicht als Zumutung, sondern eher als hilfreich, da hier dem Fragesteller eindeutig falsche Antworten von dir gegeben wurden.

      Wenn ich aber gleich bei meinem ersten Beitrag mit den Worten: " Es ist eine Zumutung deine Beiträge zu lesen" angegangen werde, verzichte auf weitere aktive Teilnahme.

      Im Übrigen kann man sehr wohl erfolgreich gegen einen U.S. Händler klagen. Auch mußt du meine Antwort nicht als gegeben hinnehmen, weil du sie nicht widerlegen kannst. Frag einfach einen Anwalt der auf Internetrecht spezialisiert ist, er wird dir das gleiche sagen.

      Nochmal an den Fragesteller:
      wichtig ist hier NICHT das Land in dem eingestellt wurde, sondern die bei ebay angegebenen Versandoptionen.


      In diesem Sinne

      viel Spaß noch, ich verabschiede mich nach einem kurzen Gastspiel wieder

      Paul
    • RE: Probleme mit aggressivem EBAY-Verkäufer in den USA

      Ich weiß weder wie man ein Zitat zufügt, noch wie man etwas einem bereits geschriebenen und abgeschickten Beitrag hinzufügen kann.


      Meine Liebe susi, verarschen lasse ich mich von dir nicht. Wenn du hier einen auf Paul und unwissend spielen möchtest, dann mach das bitte geschickter. Deine persönlichen Sticheleien, die du in einem anderen Forum gegen mich fährst, werden hier nicht geduldet.

      Darüber hinaus darfst du dich in diesem Forum gerne konstruktiv oder auch humorvoll betätigen. Der Ton, der aber im dem anderen Forum herrscht, wird hier erst gar nicht eingeführt. Hier geht man mit Respekt miteinander um und zur Not gibt es eine gute Moderation.

      Damit genug off topic. Wenn du dazu noch etwas zu sagen hast, dann bitte per PN.
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