Hallo Auktionshilfe Forum,
um es kurz zu halten: Herr X hat von mir eine Kamera ersteigert. Nun ist er nicht zufrieden mit der Kamera und hat mir durch seinen Anwalt gedroht. Nun haben wir uns telefonisch auf einen Kaufwandel geeinigt. So weit so gut. Nun sagt Herr X aber ich müsse auch seine Anwaltskosten übernehmen.
Ist das so? Wie verhält sich das? Bitte um Euren Rat!
DANKE
um es kurz zu halten: Herr X hat von mir eine Kamera ersteigert. Nun ist er nicht zufrieden mit der Kamera und hat mir durch seinen Anwalt gedroht. Nun haben wir uns telefonisch auf einen Kaufwandel geeinigt. So weit so gut. Nun sagt Herr X aber ich müsse auch seine Anwaltskosten übernehmen.
Ist das so? Wie verhält sich das? Bitte um Euren Rat!
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