Defekte Ware erhalten

    • RE: defekte Ware erhalten

      Was soll ich jetzt tun?


      Das hängt davon ab, ob es ein privater oder gewerblicher Verkäufer war.

      Bist du dir sicher alles richtig angeschlossen zu haben? Sorry für die Nachfrage.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: defekte Ware erhalten

      ja, ich habe alles richtig angeschlossen.

      Das Gerät ist mir an sich bekannt, da ich dieselbe Küchenmaschine habe und nun dasselbe Modell für meine Tochter ersteigert habe

      Es handelt sich um eine Privatauktion und der Verkäufer hat die Ware mit "funktioniert einwandfrei" beschrieben.

      Leider funktioniert sie eben nicht.

      Nun habe ich den Verkäufer kontaktiert und gebeten, die defekte Maschine zurückzunehmen.

      Er meldete sich daraufhin, dass ich die Maschine zurückschicken solle. Aber zuerst möchte ich gerne mein Geld wieder auf dem Konto haben.
    • RE: defekte Ware erhalten

      Er meldete sich daraufhin, dass ich die Maschine zurückschicken solle.


      Das ist doch schon mal ein Angebot.

      Aber zuerst möchte ich gerne mein Geld wieder auf dem Konto haben.


      Das wird schwierig, da du als Käuferin die schlechtere Karten hast. Du müßtest nämlich im Ernstfall nicht nur den defekt nachweisen, sondern auch, daß dieser bereits bei der Übergabe an das Versandunternehmen bestand.

      Dementsprechend würde ich zunächst das Angebot des VK annehmen. Du hast nicht viel zu verlieren.
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    • RE: defekte Ware erhalten

      hallo, um eskurz zu machen: Der VK ist als privater nicht verpflichtet die Ware zurückzunehemen, wenn Du nicht nachweisen kannst, das der Defekt schon bestand hatte, als er verschickt wurde. Das ist auch sehr schwer. Deshalb nimm das Angebot an. Wenn er dann nicht zurück zahlt, die Ware aber angenommen hat, bist Du auf der besseren Seite, denn dann kannst Du einen Antrag auf Mahbescheid stellen.

      Wenn also VK die Ware zurücknimmt und Du das nachweisen kannst (E-Mail Kontakt und Versandnachweis), dann ist er in der Pflicht, da er noch dein Geld hat. :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger