Artikel wiedereinstellen

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      Ebay erstattet ja bekanntlich die Einstellgebühr für einen wiedereingestellten Artikel, wenn er dann verkauft wurde. Dies funktioniert jedoch nur einmalig so. Bei jeder weiteren Nutzung der Funktion "Wiedereinstellen" wird die Gebührenerstattung nicht mehr angeboten.

      Es ist daher empfehlenswert, nicht verkaufte Artikel nur einmal über die Funktion "Wiedereinstellen" neu einzustellen und beim eventuellen Wieder-Nicht-Verkauf dann das Angebot neu zu erstellen und zu ebay zu übertragen (als gänzlich neues Angebot ohne Bezug zum vorherigen). Dadurch hat man dann wieder die Möglichkeit, bei einem Nichtverkauf die Funktion "wiedereinstellen" mit Gebührenerstattung beim Verkauf zu nutzen.

      Außerdem sollte man evtl. bei einem zweimaligen Nichtverkauf das Angebot nochmals grundlegend überarbeiten, um einen größeren Käuferkreis anzusprechen und das Interesse zu steigern.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.