Ware bezahlt, jedoch nie erhalten etc.

    • Ware bezahlt, jedoch nie erhalten etc.

      Hallo erstmal...

      ich habe am 18 Januar 2008 eine Ps3 für 330€ bei ebay ersteiger was jetzt so aussieht das nach einigem vertrösten ich jetzt ca. 10 Tage keine Nachricht mehr vom Verkäufer bekommen habe und trotz einigen Versprächungen weder mein Geld noch die Ps3 bei mir sind.

      Jedoch habe ich jetzt durch einiges stöbern herausgefunden das der Verkäufer erst 17 Jahre alt ist was laut den AGB´s von Ebay nicht erlaubt ist.
      Meine frage ist jetzt ob Ebay mir den vollen Betrag erstatten muss, da Ebay es ja versäumt hat den Verkäufer zu prüfen, hätte Ebay die Daten des Verkäufers ordentlich geprüft und nicht zugelassen wäre ja nichts passiert.

      Das Geld von Ebay zu bekommen wäre auch wesentlich einfacher als das Geld vom Verkäufer zurückzubekommen (ist meistens so eine sache).

      LG

      Kali
    • RE: Ware bezahlt jedoch nie erhalten etc.

      Meine frage ist jetzt ob eBay mir den vollen Betrag erstatten muss, da eBay es ja versäumt hat den Verkäufer zu prüfen, hätte eBay die Daten des Verkäufers ordentlich geprüft und nicht zugelassen wäre ja nichts passiert.


      Dafür sehe ich keinen Grund. Der Kaufvertrag dürfte rechtsgültig sein. Das hat nichts damit zu tun, daß der Verkäufer sich nicht an den Vertrag mit ebay gehalten hat. Das betrifft aber keine Dritten (hier dich).

      Das Geld von eBay zu bekommen wäre auch wesentlich einfacher als das Geld vom Verkäufer zurückzubekommen (ist meistens so eine sache).


      Wie das?


      Hast du einen Link zur Auktion? Ist der Verkäufer auffällig. Woher weißt du, daß er erst 17 ist?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Ware bezahlt jedoch nie erhalten etc.

      Naja ich dachte halt Ebay ist verpflichtet die Daten der Mitglieder zu prüfen und hätte Ebay diese Pflicht wahrgenommen wäre ja nichts passiert, so das ich dann Ansprüche bei Ebay geltend machen kann.

      Ich hab einfach durchs rumgoogeln herausgefunden das der Verkäufer in einem Fußballverein ist und dort ist neben seinem Geburtsdatum auch seine Emailadresse Verzeichnet, welche mit dem Ebay Namen übereinstimmt.
    • RE: Ware bezahlt jedoch nie erhalten etc.

      Naja ich dachte halt eBay ist verpflichtet die Daten der Mitglieder zu prüfen


      Dafür müßte es erstmal ein Gesetz geben, das verbietet, Minderjährigen im Internet als Verkäufer aufzutreten. So etwas ist meines Wissens nicht existent.

      Was bleibt, ist ein Verstoß gegen die AGB von ebay seitens deines Verkäufers. Dafür haftet nun aber sicher nicht ebay.

      Wenn du nun alle Daten des Verkäufers hast, warum rufst du ihn nicht mal an?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Ware bezahlt jedoch nie erhalten etc.

      Original von Kalibah
      Das Geld von Ebay zu bekommen wäre auch wesentlich einfacher als das Geld vom Verkäufer zurückzubekommen (ist meistens so eine sache).


      Welches Geld willst du von ebay haben? Du hast doch nichts an die gezahlt. Der Kaufvertrag ist ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande gekommen. Ebay ist lediglich Vermittler.

      Außerdem hat das Alter des Verkäufers nichts damit zu tun, dass er die Pflicht hat, dir den gekauften Artikel zu senden. Minderjährigkeit heißt ja nicht automatisch gleich Betrüger.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.