Verkäufer nennt Verkauf "ein Missverständnis"

    • Verkäufer nennt Verkauf "ein Missverständnis"

      Habe diese Woche etwas bei Ebay für 1,50 € ^^ ersteigert( was gut 200€ unter dem Normalpreis liegt. (War zum Abholen drin - wahrscheinlich hat deshalb niemand mitgeboten!))
      Naja,... aufjedenfall meint der Verkäufer jetzt, dass es ein Missverständnis gewesen sei. Ich solle Verständnis haben.

      Ich meinte, dass ichs versteh, dass er sich ärgert, aber dass es jetzt nun mal so ersteigert wurde.
      Darauf machte er mir das "Angebot" für die Sache 85€ zu bezahlen.

      Was habe ich für Rechte?
      Danke schonmal.
    • RE: Verkäufer: "ein Missverständnis!"

      Was habe ich für Rechte?


      Du hast das Recht auf Herausgabe der Ware für 1,50€. Verweigert der VK dies, hast du Recht auf Schadensersatz. Du könntest dann zB einen vergleichbare Ware kaufen un die Differenzsumme einklagen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Verkäufer: "ein Missverständnis!"

      Wenn er den Artikel nicht zu so einem geringen Preis hätte verkaufen wollen, wäre die Mindestpreisoption oder ein höherer Startpreis besser gewesen. Da er aber die Gebühren dafür wohl umgehen wollte und auf genügend Bieter gehofft hat, ist er an den Endpreis gebunden. Es ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Da gabs schon Urteile zu Auktionen, wo die Differenz bedeutend höher war (Stichwort Rübenroder).

      Fazit: Pech für den Verkäufer.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.