Ich bin Privatverkaufer und hab ein Problem mit dem Käufer

    • Ich bin Privatverkaufer und hab ein Problem mit dem Käufer

      Hi,

      Ich habe neulich ein Radanzug an Ebay gestellt. Der Anzug ist gebraucht und zu meine meinung gut erhalten.

      Jemand hat das teil gekauft, ich habe das geld bekommen, das Teil los geschickt.

      Jetzt hat der käufer mich ein mail geschickt wo steht, er findet der Anzug nicht gut erhalten und schrieb auch, dass ein " Naht am Bein aufgerissen" ist (was bei mir nie aufgefallen, und ich habe das teil gecheckt bevor ich ihm los geschickt habe). Er hat gefordert, dass ich ihn sein geil inklusiv porto zurück überweise.

      Darauf habe ich geantwortet dass ich sehe es nicht ein und es handelt sich um gebrauchte ware und meine sicht ist der Anzug gut erhalten aber gebraucht halt.

      Er tretet jetzt zurück vom Vertrag und droht mich mit sein Anwalt wenn ich das Geld bis zum 27.02 überweise.

      Hat er recht, das Geld zurück zu fördern?

      Ich bin privatverkäufer und es ist mein erstes verkauf an ebay und wollte nur ein paar sachen los werden.

      Mehr info kann ich immer zu schicken.

      Richi
    • RE: Ich bin privatverkaufer und hab ein problem.

      Hat er recht, das Geld zurück zu fördern?


      Um diese Frage beantworten zu können, müßten wir sowohl die Auktionsbeschreibung als auch die Ware durch eigene Anschauung kennen. Und selbst in einem solchen Fall ist die Einschätzung vom Zustand gebrauchter Ware häufig subjektiv. Du wirst hier also keine zufriedenstellende Antwort bekommen können.

      Der Käufer müßte einen Mangel konkret nachweisen. Zudem müßte er nachweisen, daß dieser Mangel bereits beim Versand vorlag. So sieht jedenfalls die theoretische Rechtslage aus. Die Beweispflicht liegt beim Käufer.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Ich bin privatverkaufer und hab ein problem.

      Darf er aber zurücktreten vom Vertrag? (Er hat mir 32Euro überwiesen).


      Um dies zu dürfen, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:

      1. Er muß wie oben Beschrieben, einen Mangel bereits bei Versand nachweisen.

      2. Er muß dir die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben haben. Erst wenn du diese abgelehnt hast oder sie zweimal gescheitert ist, kann er vom Kauf zurücktreten.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Ich bin privatverkaufer und hab ein problem.

      In Foren wird eigentlich meist geduzt... :)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Ich bin privatverkaufer und hab ein problem.

      Hallo Richi, rechtlich hat die Uhu schon alle Antworten gegeben, im Ebay - Leben sieht es so aus, dass Du nun drei Möglichkeiten hast:

      1. Sache zurücknehmen und Geld zurück überweisen = gute Bewertung verlangen !

      2. Nicht mehr reagieren und auf deiner Meinung bestehen bleiben, wenn Du guten Gewissens nichts an dem Anzug gefunden hast, was ausser normalen Gebrauchsspuren vorhanden war, dann behalte das Geld und er den Anzug, denn er wird schwerlich nachweisen können, dass der Anzug schon bei Versenden kaputt war. Allerdings kannst Du dann mit einer schlechten Bewertung rechnen.

      3. Du bietest eine Preisminderung an, überweist einen Teil (Verhandlungsbasis) des Kaufpreises zurück und bittest im Gegenzug um eine gute Bewertung. So sparst Du dir bei Punkt 1. zumindest die zweimalige Portogebühr. Allerdings würde ich mir in diesem Falle ein Foto von der kaputten Naht senden lassen. Denn dass sollte er zumindest belegen können. Viele beschreiben im Nachhinein auch Mängel an der Ware, die tatsächlich nicht vorhanden sind nur um den Preis noch zu drücken. Wenn er das Teil nur deshalb dann kaputt macht, dann ist er nur doof, denn dann hat er im Endeffekt auch nicht gespart. Wenn promt ein Bild kommt, dann finde ich die Aussage doch schon glaubwürdig und dann wäre evt. eine Preisminderung angebracht.

      Meiner Meinung nach ist in diesem Fall 3. die beste Lösung, aber das meine eben ich, was Du am Ende machst bleibt dir selber überlassen. Viel Glück jedenfalls :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Ich bin privatverkaufer und hab ein problem.

      Danke Engelchen deine antwort war sehr hilfreich. Ich hatte mich auch heute überlegt ob ich ein bild vom naht anfordern und wenn da was zusehen ist dann ihm das geld total überweissen und das teil zurück bekommen. Das wäre schon ein eleichterung für mich.

      Der Mann hat auch etwas geschrieben was ich nicht so ganz verstehe, nämlich:

      Ein Gewährleistungsausschluß wurde auch nicht vereinbart, sie sind nach dem neuen Schuldrecht zur Gewährleistung für ein Jahr bezüglich bei Übergabe bereits angelegter Mängel verpflichtet

      Ich hatte auf dem ebay seite "Kein ruckgaberecht" geschrieben. Ist dass nicht ein Gewährleisungsausschluß? und weisst du ob er recht hat mit dieses teil über der Schuldrecht?

      Noch mals danke schön

      Richi
    • RE: Ich bin privatverkaufer und hab ein problem.

      Ich hatte auf dem eBay seite "Kein ruckgaberecht" geschrieben. Ist dass nicht ein Gewährleisungsausschluß?


      Nein, die Gewährleistung hast du damit nicht ausgeschlossen. Ein Rückgaberecht im juristischen Sinne mußt du nicht ausschließen, das besteht eh nicht.

      und weisst du ob er recht hat mit dieses teil über der Schuldrecht?


      Teilweise. Du bist sogar zwei Jahre zur Gewährleistung verpflichtet. Allerdings wird dies hier in der Praxis kaum einen Unterschied machen. Denn bei einem später zum Vorschein kommenden Mangel wäre immer noch der Käufer beweispflichtig, daß der Mangel ursächlich bereits bei Übergabe bestand.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.