Erfahrung mit Polizei und IBAN Überweisung?

    • Erfahrung mit Polizei und IBAN Überweisung?

      Moin Leute,

      Nur so aus Interesse. War irgendeiner erfolgreich sein Geld wieder zu bekommen, vor allem, wenn es darum ging, dass man per Banküberweisung gezahlt hat.

      Natürlich an ein deutsches Bankkonto, ausgeschlossen ist natürlich diese online Banken, da wird es wahrscheinlich schwieriger.

      Aber es muss doch irgendwo ein Erfolgsfall geben. Es kann doch nicht sein, dass das ohne Sanktionen einfach weiter betrieben wird.

      Ich freu mich auf eure Erfahrungsberichte

      Beste Grüße, Nordmann
    • Schau dir doch einfach mal die Beiträge kann, was könnte die Polizei da ausrichten, wenn nicht mal die Banken das richtig aktiv sind , sein können.
      Am Ende ist es immer der Zahler der hier irgendwas nicht so gemacht hat wie er sollte, od. sich verleitet hat. Ist mir auch passiert. Ist halt teurer Lehrgeld,

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von boonzay ()

    • Es kommt halt darauf an, ob es sich bei dem Verkäufer um eine dumme tatsächlich greifbare Person handelt, oder um ein Fake-Konto, dass beispielsweise mit einem gestohlenen Ausweis eröffnet worden ist.

      So zumindest nach meinem Verständnis.

      Ich habe mit einer Anzeige bei der Polizei vor sicher zwei Jahrzehnten schon mal Geld zurückbekommen.
      Damals wurde aber auch von der Staatsanwaltschaft ermittelt und es gab viele geschädigte.
      Ich meine, dass ich damals sogar ein Entschuldigungsschreiben des Täters erhalten habe.
      Das wurde ihm sicher auferlegt.
    • Moin!
      Kleines Update:
      Auf Anfrage meiner Bank hat der Empfänger die Rücküberweisung abgelehnt.
      Allerdings habe ich nun seinen Namen und seine Anschrift:

      Nico Pascal coppola, Eppendorn

      Weiß jemand, ob man diese Daten für eine Klage verwenden kann? Könnte die Polizei damit etwas anfangen – oder haben die diese Infos ohnehin schon?

      Ich freue mich über eure Erfahrungen dazu!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von NordmannHH ()

    • Du hast ja zwei Themen hier im Forum eröffnet: zu dem Fall, bzw. eine allgemeine Frage.
      Das Thema mit dem Auslöser zum Fall: Abgezockt von Rene aka Nico Coppola


      Soll Eppendorn ein Ortsname sein?

      Ist die o.g. Anschrift eine vollständige Anschrift, an die ein Schriftstück zugestellt werden kann?

      Falls nein, vollständige richtige Anschrift ("ladungsfähige Anschrift") ermitteln.

      Dies könnte aber letztendlich nur erfolgreich sein, wenn die Person tatsächlich existiert und irgendwo unter dem o.g. Anschriftenfragment wohnhaft ist.

      Was kannst Du vor einer Klage - als zivilrechtlich ultimative Möglicheit - noch tun?

      - gerichtliches Mahnverfahren (hat mit den polizeilichen Ermittlungen nichts zu tun), dafür wird eine ladungsfähige Anschrift benötigt
      - für eine zivilrechtliche Klage (ggfs. auch als gerichtliche Weiterführung eines widersprochenen Vollstreckungsbescheids im Mahnverfahren) wird übrigens auch die ladungsfähige Anschrift benötigt

      Im strafrechtlichen Bereich:
      - die Polizei über alles informieren, was man hat - auch mit eventuell unvollständigen oder durch den Täter verfälschten Informationen. Schaden kann es den Ermittlungen nicht.
      viribus unitis semper et ubique