Käufer hat Unstimmigkeiten nach 26 Tagen gemeldet!

    • Käufer hat Unstimmigkeiten nach 26 Tagen gemeldet!

      Hallo Leute bin neu hier und ich schreibe jetzt ganz rasch weil ich einer negativen Bewertung aus dem weg gehen will!

      Also

      hier ist der Artikel den ich eingestellt habe!

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…eName=STRK:MESO:IT&ih=004

      Folgendes Problem!

      Ich habe den Artikel sofort nach geldeingang verschickt! das ging ziemlich rasch! Die Ware ist auch angekommen!

      Nun nach 26 tagen meldet sich der ebayer und sagt mir, dass die Ware deffekt ist! Sie wurde aber von mir überprüft und ich bin mir zu 100% sicher dass alles funktioniert hat!

      Nun will er mich bei ebay melden und mir eine negative Bewertung abgeben?!

      was kann ich machen??

      Danke vielmals!

      Gruß
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      hast Du mal gefragt, wie er nach so einer langen Zeit darauf kommt, dass das Radio kaputt ist ? Ich würde erstmal nicht auf Konfrontation gehen sondern diplomatisch bleiben.

      Hat er das Teil richtig angeschlossen,
      Ist die Elektrik in seinem Auto ok,

      usw...abgesehen davon gilt wohl erstmal das, was in dem oben genannten Treat auch gilt...

      hat der K denn schon was angedroht oder Forderungen gestellt ? Hast Du Zeugen, dass das Teil funktioniert hat bevor Du es abgesendet hast ? Ist das Teil ordentlich versendet worden ? Versichert oder unversichert ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      Also er kennt sich wohl nicht mit solchen sachen aus und hat es seiner Verwandtschaft in die Hand gedrückt.

      Angedroht hat er mir die negative Bewertung und eine Meldung bei Ebay.

      Ja ich habe Zeugen was die Funktionalität des Gerätes betrifft.

      Das Gerät war sicher Verpackt und versichert!
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      Ah hier gilt, rechtlich gesehen bist Du erstmal obrig, allerdings schützt dich das im Zweifel nicht vor einer schlechten Bewertung. Da auch hier der Betrag der Auktion nicht so hoch ausfällt solltest Du dir genau im Klaren sein, was Du willst. Der Käufer muss beweisen, dass das Teil vor Absendung schon defekt war, das wird schwer. Der Käufer kann hier aber beim Zusteller monieren...da das Gerät wenn es denn wirklich defekt ist, wohl auf dem Versandweg beschädigt wurde.

      Dies würde ich dem Käufer mitteilen und ihm die Versand ID zusenden.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      Angedroht hat er mir die negative Bewertung und eine Meldung bei Ebay.


      Dagegen wirst du wohl wenig machen können. Außer du gehst auf seine Forderungen ein, aber selbst dann kannst du dir nicht sicher sein wie er bewertet.

      wie funktioniert das monieren?


      Was meinst du damit?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      Ja wie geht man denn vor, wenn man den Versand bei DHL "monieren" möchte?!


      Das kannst du vergessen. Wenn an der Verpackung kein sichtbarer Schaden vorhanden war, wird DHL die Ansprüche ablehnen und das letzten Endes auch zurecht.
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    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      Ich kann verstehen, dass man in so einer Situation gerne sofort eine Lösung hätte, aber so einfach ist das leider nicht.

      Wir sind aussenstehende und momentan steht Aussage gegen Aussage.....

      Wenn Du dir sicher bist, dass deine Ware korrekt war und korrekt versendet wurde, dann auch angekommen ist und sonst erstmal alles ok war, dann bist Du rechtlich auf der richtigen SEite....

      Dies würde ich dem Käufer im Norfall auch vermitteln und darauf beharren. Zeugen benennen und alles aufzählen was Du aufweisen kannst. Im Notfall aufgrund dessen und NICHT aus Rache androhen eine ebenfalls negative Bewertung abzugeben, falls keine Einigung in Sicht ist und der Käufer droht eine negative Bewertung abzugeben...

      Ggf. kannst Du auch einfach einen Beweis einfordern, dass das Teil defekt ist und aufgrund des Beweises dann einen einvernehmlichen Lösungsvorschlag anbieten....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      Original von engelchen-mail
      Das mit DHL wäre auch nicht dein Problem sondern das des Käufers....


      Nein, den Schaden muß der Verkäufer als Vertragspartner der DHL geltend machen. Er könnte allenfalls den Anspruch an den Käufer abtreten.
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    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      was mich noch erstaunt! Ich bin gerade nochmal den schriftverkehr überflogen! und habe gerade gesehen, (als ich die Bewertung vor einiger Zeit gefordert habe) dass der Käufer sagte ich solle meine Bewertung doch bitte vorher abgeben! äußerst merkwürdig oder?!
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      Original von tazman
      was mich noch erstaunt! Ich bin gerade nochmal den schriftverkehr überflogen! und habe gerade gesehen, (als ich die Bewertung vor einiger Zeit gefordert habe) dass der Käufer sagte ich solle meine Bewertung doch bitte vorher abgeben! äußerst merkwürdig oder?!


      Nö, was soll daran merkwürdig sein. Manche Käufer sind der Ansicht, sie hätten zuerst eine Bewertung verdient, da sie ja in Vorleistung treten. Ob man dieser Argumentation folgen mag, ist eine andere Sache.
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    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      dann hab ich das immernochnicht verstanden....da simmer wieder.. :D

      ich dachte, dass bei Privatkauf Gefahrenübergang mit Absendung übergeht....

      Demnach wäre der Käufer aufgefordert, das auf dem Versandweg Passierte einzufordern... ;( heul...

      Nagut...wenn es nicht so ist würde ich trotzdem einen Beweis des Defektes der Ware vom Verkäufer einfordern bevor ich weiter tätig werde....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      @engelchen

      Das ist ja das perfide dabei. Der Verkäufer ist mir dem Absenden der Ware fein raus aus der Sache. Der Verkäufer wiederum hat bei einem Versandschaden aber nicht die Möglichkeit, selber bei DHL Ansprüche geltend zu machen, weil er nicht Vertragspartner von DHL ist. Dementsprechend ist es auf den Verkäufer angewiesen. Dieser hat auch eine Mitwirkungspflicht.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      Er schreibt: hallo gerade eben habe ich mir ein neues gerät ersteigert ihr gerät bringe ich morgen in fachreperatur mit gutachten mein rechtschutz kostet mir nchts und ich begehe ein gutes werk für alle betrogenen!!!

      OHH MEIN GOTT ich könnt gerade......... X(