Rückzahlungsfrist für gewerbliche Verkäufer

    • Rückzahlungsfrist für gewerbliche Verkäufer

      Ich bin Schmuckdesignerin, gewerblich, und verkaufe seit 3 Jahren auf ebay.

      Ich habe bis jetzt keinem Käufer sein Rückgaberecht verweigert.

      (zum Glück gab es auch nicht viele).


      Nun wie kann man sich gegen Kunden schutzen die Rückgaberecht ausnutzen?

      Einmal hatte ich eine Kundin die von mir wissen wollte wo ich mein Material
      einkaufe. Als ich Ihr ziemlich nett geschrieben habe das ich das nicht sagen kann, hat Sie eine Kette von erworben, 50 E bezahlt.
      Nach 3 Tagen kam die Kette zurück mit einem Brief und verlangen des
      Rückgaberechts.
      Ich habe das Geld zurück bezahlt.

      Jetzt habe ich eine Kundin die nach 26 Tagen nach dem Sie mein Collier getragen hat, schick den zurück weil das Collier steht Ihr nicht gut.
      (das Collier entspricht die Beschreibung und ist nicht zerissen oder änliches).
      Meine zweite Frage ist: Käufer hat das Recht innerhalb einem Monat die Ware zurück zu verschicken. Wie viel Tage hat ein Verkäufer das Recht das Geld zurück zu zahlen?

      Ich meine auch ein Monat. Und das habe ich meine Kundin gesagt. Sie sagte
      das Sie hoffe das die Sache schnell laufen werde, weil Sie das Geld brauche???
      Also??
      Wer hat hier das Recht. In Prinzip kann jeder Käufer das Leben geniessen, das Geld ausgeben, meine Kette 26 Tage tragen und dann denken, Ich habe zu wenig Geld auf dem Konto, ich schicke die Kette zurück???
    • RE: Rückzahlungsfrist

      Nun wie kann man sich gegen Kunden schutzen die Rückgaberecht ausnutzen?


      Du meinst sicher das Widerrufsrecht. Denn das Rückgaberecht haben die Gerichte bei ebay mittlerweile als unzulässig erklärt.

      Nun wie kann man sich gegen Kunden schutzen die Rückgaberecht ausnutzen?


      Wieso ausnutzen? Sie haben das recht zu widerrufen. Wenn du ihnen das verweigerst, handelst du gesetzeswidrig.

      Jetzt habe ich eine Kundin die nach 26 Tagen nach dem Sie mein Collier getragen hat, schick den zurück weil das Collier steht Ihr nicht gut.


      Das ist ihr gutes Recht.

      Meine zweite Frage ist: Käufer hat das Recht innerhalb einem Monat die Ware zurück zu verschicken. Wie viel Tage hat ein Verkäufer das Recht das Geld zurück zu zahlen?


      Du mußt das Geld innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen.

      In Prinzip kann jeder Käufer das Leben geniessen, das Geld ausgeben, meine Kette 26 Tage tragen und dann denken, Ich habe zu wenig Geld auf dem Konto, ich schicke die Kette zurück???


      So ist es, aber das solltest du als gewerbliche Verkäuferin eigentlich wissen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Rückzahlungsfrist

      Wie ist da in so nem Fall mit der Abnutzung/Wertverlußt?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Rückzahlungsfrist

      Wie ist da in so nem Fall mit der Abnutzung/Wertverlußt?


      Grundsätzlich kann der Verkäufer so etwas geltend machen. Aber in den letzten Monaten gab es zu dem Thema mal wieder so viele widersprüchliche Urteile, daß ich den Überblick verloren habe. Es betrifft mich ja nur indirekt.

      Hier ein seriöser Link dazu: internetrecht-rostock.de/ebay-wertersatz-widerruf.htm
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Rückzahlungsfrist

      Ich bestelle mir einen Anzug mit Krawatte bei Quelle und wenn er mir nicht gefällt geht das wir ins Depot. Die Krawatte behalte ich in diesem falle. Kürzlich

      Ich kenne das nicht anders.

      Mann Frau müssen aber gute gründe dafür vorlegen können.

      Klar das es nicht ständig vor kommen darf, sonst sperre.

      @rowena

      In deinem Falle würde ich aufpassen das du denn Käufer nicht noch mal in deinem Resümee bekommst.
    • RE: Rückzahlungsfrist

      In Prinzip habe ich nicht gegen Wiederrufsrecht, nur gegen die Kunden
      die das ausnutzen.


      Man braucht nicht 26 Tagen um zu verstehen das er/sie mit nicht passende
      Kette rumläuft.

      Das ich nicht darüber rede, das Collier oder sonstiges nur wegen ein Anlaß zu kaufen und dann zurück nach Verkäufer zu verschicken und das Geld zurück zu verlangen.

      ..Prüf du jetzt ob die Ware getragen ist oder nur anprobiert...

      Klar, kann das einen Kleinenhändler sehr schaden


      Ich werde das Geld die Kundin zurückzahlen, erst in 30 Tagen und natürlich - sperre..

      Danke allen für Ihre Antworten

      LG, Rowena
    • RE: Rückzahlungsfrist

      Hi, leider ist es so, dass die Kunden innerhalb des Widerrufsrechts alles mit der Ware machen können , was sie wollen...dann zurückschicken und gut ist wenn die Ware noch in Ordnung ist.

      Das kommt so häufig vor, vor allem bei Kaufhäusern ist es mittlerweile Trend Dinge zu bestellen, Sie auf Partys zu tragen und dann wieder zurück zu senden. HIergegen kann leider keiner was machen.

      Einzig wenn das Teil beschädigt oder grob verschmutzt wurde...dann könnte der VK auf Schadenersatz klagen, aber das ist in den meisten Fällen recht umstritten und mit erheblichen Kosten verbunden.

      Demnach solche Kunden wohl oder übel ignorieren, Ware zurück nehme und auf die schwarze Liste setzen. Das Gesetz ist hier kleingewerblichen gegenüber sehr hart, denn wie mein Vorredner schon sagt ist es je nach Ware existenzschädigend....aber da kann man nichts machen....

      Ich wünsch dir Glück, dass sowas nicht so oft passiert....bei mir kam das jedenfalls bisher erst einmal vor :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger