Teures defektes Objekt gekauft - falsche Beschreibung usw.

    • Teures defektes Objekt gekauft - falsche Beschreibung usw.

      Guten Tag,

      ich hab folgendes Problem, vor einer Woche hab ich das ersteigert. Da ich mit Bus und Bahn gerne quer durch Deutschland reise, dachte ich mir, holste das Objekt doch persönlich ab.

      Da ich aber durch die Bahn vor Ort eine Verspätung von über 90 Minuten ausbügeln durfte, wegen Sturmschäden durch Sturm Emma an dem Tag, war ich vor Ort in Duisburg unter extremen Zeitdruck und hatte nur knapp 10 Minuten um mir das Objekt zu begutachten und knapp eine halbe Stunde um zur nächsten S-Bahn Station zu gelangen um den Heimweg antreten zu können

      Nun gut, auf dem ersten Blick nichts sichtbares entdeckt und da dachte ich mir, bezahlste es in bar und nimmst es mit. Gesagt, getan, hab ich dann das Fahrrad eine erste Belastungsprobe unterzogen und bin damit von Duisburg-Mühlenkamp bis zur S-Bahn Haltestelle Duisburg Großenbaum gefahren, mit kleinen Zwischenstop bei dem real,- in Duisburg-Großenbaum und bin damit ca. fünf Kilometer durch parkähnliches Gelände gefahren: Kies- bzw. Schotterpiste und Asphaltierter bzw. gepflasterte Fahrwege. Keine Bordsteinkanten o.ä. und bin selbst flache Matchpfützen etc. ausgewichen.

      Nun gut, bei der S-Bahn Station Duisburg-Großenbaum hab ich dann während des Warten auf die nächste S-Bahn die Zeit damit verbracht, das neu erworbene Schätzchen ein bisschen näher zu betrachten und dann kam das zum Vorschein:

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      ebay-010308-citybike-03 von windsperling - Album.de

      Beide Rahmenstangen waren gebrochen,
      nicht nur die vordere, auch die hintere!

      Ich werd nachher noch ein besseres Bild davon machen, damit man beide gebrochene Rahmenstangen erkennt.

      Und jetzt kam ich gewaltig ins Grübeln: Mit dem Fahrrad wieder zurück, mit dem Verkäufer diskutieren und am Ende vielleicht Leer ausgehen und wegen dem Sturmes die Nacht im Ruhrgebiet zu verbringen oder das Fahrrad mitnehmen und dann von zu Hause aus konsequenzen zu ziehen?! Da ich unter gewaltigen Zeitdruck stand, hab ich mich dazu entschieden es mit nach Hause zu nehmen, da ich noch eine gewaltige Bahnfahrt von Duisburg nach Usedom vor mir hatte und dazu noch der Sturm Emma da war und ich mit entsprechend Verspätung und Zugausfällen zu rechnen hatte. (...und ich am Abend wegen Zugausfall noch in Hannover stecken blieb.)

      Zu Hause angekommen hab ich dann ein weiteres mal das Fahrrad in Augenschein genommen und musste dann feststellen, obwohl ich, da nicht mehr mit dem Fahrrad gefahren bin, das zwei weitere Rahmenstangen gebrochen waren:

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      ebay-010308-citybike-01 von windsperling - Album.de



      Eigentlich war das ein halbwegs vernünftiges Fahrrad, allerdings, auch dritte Hand inzwischen, laut Aussage vom Verkäufer (Email von ihm vorhanden).

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      ebay-010308-citybike-15 von windsperling - Album.de

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      ebay-010308-citybike-09 von windsperling - Album.de

      Nun meine Frage an die Experten in dem Forum hier:

      Bevor ich dem Verkäufer eine negative Bewertung verpasse wegen a) Falscher Beschreibung und Täuschung und b) nicht funktionsfähiger und nicht fahrbereite Ware und dazu 100 Euro in den Sand gesteckt sind, würde ich gerne wissen, was für Möglichkeiten ich hätte, um mein Geld wieder zu bekommen?

      Ich wäre um fast jeden Rat herzlichst Dankbar.

      Und Ich bitte um Entschuldigung bzw. der letzten beiden ziemlich unscharfen Fotos, ich liefere später schärfere noch hinterher,
      bin bei Ebay noch ziemlicher Anfänger und bei der Fotografie ebenfalls ein ziemlicher Anfänger.

      Mit freundlichen Grüßen
      sturmspatz

      [ mehre mal Edit: ] Hab noch Angaben hinzu gefügt.
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      Mit freundlichen Grüßen
      sturmspatz

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    • RE: Teures defektes Objekt, falsche Beschreibung usw.

      Bevor ich dem Verkäufer eine negative Bewertung verpasse wegen a) Falscher Beschreibung und Täuschung und b) nicht funktionsfähiger und nicht fahrbereite Ware und dazu 100 Euro in den Sand gesteckt sind, würde ich gerne wissen, was für Möglichkeiten ich hätte, um mein Geld wieder zu bekommen?


      Nun, die Beweislast bei einem Sachmangel liegt bei einem Privatverkauf beim Käufer. Das dürfte hier weniger das Problem sein. Zusätzlich müßtest auch nachweisen, daß der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Ob dies hier überzeugend gelingt, mag ich nicht abschließend beurteilen, dürfte aber aufgrund des Defektes durchaus möglich sein.

      Häufig wird in einer Situation der Satz gebracht: Gekauft wie gesehen. Dies ist auf einen ebay-Verkauf aber in der Regel nicht anwendbar. Dieser Satz setzt nur Bestimmungen des BGB in die Alötagssprache um, wonach der Käufer später keine Mängel rügen kann, die er beim Kauf kannte oder kennen mußte.

      Bei einer ebay-Auktion kommt der Kaufvertrag jedoch nicht bei Abholung der Ware zustande, sondern bereits bei Ende der Auktion. Das bedeutet aber, daß der Käufer bei Abholung der Ware die Mängel bemerken kann, die Ware trotzdem mitnehmen und später einen Nachbesserung verlangen kann. Anders wäre es natürlich, wenn sich Käufer und Verkäufer bei der Abholung explizit darauf einigen, daß der Käufer auf seine Rechte hinsichtlich der festgehaltenen Mängel verzichtet. Das trifft ja hier aber nicht zu.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Teures defektes Objekt, falsche Beschreibung usw.

      Original von biguhu
      Bei einer ebay-Auktion kommt der Kaufvertrag jedoch nicht bei Abholung der Ware zustande, sondern bereits bei Ende der Auktion. Das bedeutet aber, daß der Käufer bei Abholung der Ware die Mängel bemerken kann, die Ware trotzdem mitnehmen und später einen Nachbesserung verlangen kann. Anders wäre es natürlich, wenn sich Käufer und Verkäufer bei der Abholung explizit darauf einigen, daß der Käufer auf seine Rechte hinsichtlich der festgehaltenen Mängel verzichtet. Das trifft ja hier aber nicht zu.


      Wie kann ich denn eine Nachbesserung verlangen, wenn das Fahrrad
      inzwischen in zwei Teile auseinander zu brechen droht? Das er es
      abholt oder abholen lässt und mir ein gleichwertiges zur Verfügung stellt? Oder in dem Ich mein Geld wieder bekomme?



      Mal angenommen ich würde es demnächst entsorgen,
      wer trägt die Entsorgungsgebühren? Käufer oder Verkäufer?
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      Mit freundlichen Grüßen
      sturmspatz

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    • RE: Teures defektes Objekt, falsche Beschreibung usw.

      Wie kann ich denn eine Nachbesserung verlangen, wenn das Fahrrad
      inzwischen in zwei Teile auseinander zu brechen droht?


      Das ist die theoretische Gesetzesgrundlage. Eine Nachbesserung kann auch Nachlieferung oder Neulieferung bedeuten. Schlägt diese zwei mal fehl oder der Verkäufer lehnt die Nachbesserung ab, dann und erst dann hast du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und dein Geld zurückzuverlangen. Häufig einigt man sich aber in der Praxis gleich auf die Rückabwicklung, wenn abzusehen ist, daß eine Nachbesserung wie hier kaum in Frage kommt. Vorausgesetzt der Verkäufer ist einsichtig...

      Mal angenommen ich würde es demnächst entsorgen,
      wer trägt die Entsorgungsgebühren?


      Das solltest du nicht tun. Erstens hat der Verkäufer bei einer Rückabwicklung einen Anspruch auf die Ware, zweitens ist der Mangel so leichter nachzuweisen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • RE: Teures defektes Objekt, falsche Beschreibung usw.

      Hallo erstmal, ich will nun auch nicht gleich klugscheißern, aber in diesem Fall gibt es wohl keine Zeugen, die bei der Übergabe anwesend waren. Nun würde vor Gericht wahrscheinlich die Frage aufkommen:

      1. Warum nicht wirklich angeschaut (gerade bei Selbstabholung) und
      2. Warum bei Auffallen des Mangels nicht sofort zurück ?

      Klar, die Gründe hast Du hier beschrieben, allerdings ist das rechtlich gesehen nicht wirklich ein Grund.

      Was allerdings richtig ist, ist dass hier Mängel verschwiegen wurden, sollte diese Beschädigung wirklich schon bei Abholung gegeben gewesen sein. Wie Uhu schon sagt liegt die Beweislast hierfür bei dir. Fraglich ist allerdings, warum Du die Mängel nicht gleich bemerkt hast, denn sie sind ja auch aufgrund deiner Bilder nicht wirklich übersehbar, wenn man sich (auch in 10 Minuten) das Rad vernünftig betrachtet.

      Ich denke nicht, dass der Mangel so einfach nachweisbar ist, also ich meine, dass er schon vor Abholung bestand... :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger