Gefälschte Ware weiter verkauft

    • Gefälschte Ware weiter verkauft

      Hallo zusammen,

      ich möchte mich ersteinam vorstellen.
      Meine Name ist Stephan bin schon eine zeitlang bei Ebay, aber eher selten aktiv.
      Nun zu meinen Fall.
      Vorgeschichte:
      Ich war auf der Suche nach einpaar bestimmten Schuhen, die ich auch gleich bei Ebay fand. Ich ersteigerte mir die Schuhe. Es war ein hin und her , aber habe sie letzendlich zugesand bekommen.
      Als ich diese Schuhe nun in den Händen hielt, fiel mir nichts besonderes auf. Als ich sie anprobierte waren sie doch recht eng obwohl sie laut Label meine Größe haben sollten. Ich dachte "Ok, Pech gehabt" Dann habe ich sie wieder in Ebay reingestellt und fand auch einen Käufer, der mir aber nach Empfang der Schuhe sagte, das diese keine Originale Schuhe sind und nun stehe ich da wie ein Idiot! War schon etwas kommisch mit dem größen unterschied!!! Selbstverständlich bekommt er sein Geld zurück und ich übernehme auch die Rücklieferungskosten.
      Nun aber meine Frage:
      Da ich ja in diesem Falle selbst Gefällschste Ware bei Ebay angeboten habe obwohl ich diese noch zuvor bei dem drecksack als TopWare vermerkt habe, was für Rechte habe ich noch diese bei meiner Verkäufer zu beanstanden???

      Mein Kauf liegt nun mitlerweile schon 23 Teg zurück.
      Wenn ich zur Polizei, gehe jage ich mich da selbst ins Boxhorn oder habe ich noch eine Chance mein Geld zurück zu bekommen???

      Hoffe ihr könnt mir helfen und bedanke mich schoneinmal für euer Feedback.

      Gruß aus Frankfurt
    • RE: Ware ersteigert und wieder verkauft!!!

      was für Rechte habe ich noch diese bei meiner Verkäufer zu beanstanden???


      Alle. Du kannst das gleiche von deinem Verkäufer fordern, wie dein Käufer von dir. Du bist allerdings in der Beweispflicht, daß die Schuhe tatsächlich eine Fälschung waren.

      Wenn ich zur Polizei, gehe jage ich mich da selbst ins Boxhorn oder habe ich noch eine Chance mein Geld zurück zu bekommen???


      Eine Anzeige bringt dir dein Geld nicht zurück. Das geht nur auf dem zivilrechtlichen Weg. Im Übrigen sehe ich in einer Anzeige kein Problem. da du nicht vorsätzlich gefälschte Ware verkauft hast, solltest du strafrechtlich nichts zu befürchten haben. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, daß der Hersteller dadurch auf den Plan gerufen wird. Schlafende Hunde sollte man nicht wecken.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Ware ersteigert und wieder verkauft!!!

      Und wenn ich mich an den Hersteller wende??


      Das könnte wie ich bereits schrieb auch nach hinten losgehen. Denn Unwissenheit schützt nicht vor zivilrechtlichen Forderungen. Mit persönlich wäre das zu riskant. Zumal: was soll das bringen? Den Anspruch gegenüber deinem Verkäufer mußt du ganz alleine durchsetzen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Ware ersteigert und wieder verkauft!!!

      Original von jonnyblace
      Da ich ja in diesem Falle selbst Gefällschste Ware bei Ebay angeboten habe obwohl ich diese noch zuvor bei dem drecksack als TopWare vermerkt habe, was für Rechte habe ich noch diese bei meiner Verkäufer zu beanstanden???


      bitte sachlich bleiben
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Ware ersteigert und wieder verkauft!!!

      Da hat Uhu schon recht, könnte nach hinten losgehen, denn Du hättest dich in dem Fall evt. von der Echtheit überzeugen müssen, wenn Du sie weiterverkaufst, zumal die Zweifel durch die wahrscheinlich sonst passende Größe gegeben waren.

      Mich würde nun brennend interessieren, ob der VK ein gewerblicher war, denn dann wäre zwar dein Geld nicht so ohne weiteres zurückzuholen, aber den könnte man doch dann mal richtig melden. Das geht ja gar nicht `? Plagiatverkäufer gehören für mich direkt weg, die machen alles kaputt und schaden der Wirtschaft genauso wie die Verkäufern und letzendlich sowieso den Käufern.....schick doch mal einen Link bitte....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger