Hallo zusammen,
ich möchte mich ersteinam vorstellen.
Meine Name ist Stephan bin schon eine zeitlang bei Ebay, aber eher selten aktiv.
Nun zu meinen Fall.
Vorgeschichte:
Ich war auf der Suche nach einpaar bestimmten Schuhen, die ich auch gleich bei Ebay fand. Ich ersteigerte mir die Schuhe. Es war ein hin und her , aber habe sie letzendlich zugesand bekommen.
Als ich diese Schuhe nun in den Händen hielt, fiel mir nichts besonderes auf. Als ich sie anprobierte waren sie doch recht eng obwohl sie laut Label meine Größe haben sollten. Ich dachte "Ok, Pech gehabt" Dann habe ich sie wieder in Ebay reingestellt und fand auch einen Käufer, der mir aber nach Empfang der Schuhe sagte, das diese keine Originale Schuhe sind und nun stehe ich da wie ein Idiot! War schon etwas kommisch mit dem größen unterschied!!! Selbstverständlich bekommt er sein Geld zurück und ich übernehme auch die Rücklieferungskosten.
Nun aber meine Frage:
Da ich ja in diesem Falle selbst Gefällschste Ware bei Ebay angeboten habe obwohl ich diese noch zuvor bei dem drecksack als TopWare vermerkt habe, was für Rechte habe ich noch diese bei meiner Verkäufer zu beanstanden???
Mein Kauf liegt nun mitlerweile schon 23 Teg zurück.
Wenn ich zur Polizei, gehe jage ich mich da selbst ins Boxhorn oder habe ich noch eine Chance mein Geld zurück zu bekommen???
Hoffe ihr könnt mir helfen und bedanke mich schoneinmal für euer Feedback.
Gruß aus Frankfurt
ich möchte mich ersteinam vorstellen.
Meine Name ist Stephan bin schon eine zeitlang bei Ebay, aber eher selten aktiv.
Nun zu meinen Fall.
Vorgeschichte:
Ich war auf der Suche nach einpaar bestimmten Schuhen, die ich auch gleich bei Ebay fand. Ich ersteigerte mir die Schuhe. Es war ein hin und her , aber habe sie letzendlich zugesand bekommen.
Als ich diese Schuhe nun in den Händen hielt, fiel mir nichts besonderes auf. Als ich sie anprobierte waren sie doch recht eng obwohl sie laut Label meine Größe haben sollten. Ich dachte "Ok, Pech gehabt" Dann habe ich sie wieder in Ebay reingestellt und fand auch einen Käufer, der mir aber nach Empfang der Schuhe sagte, das diese keine Originale Schuhe sind und nun stehe ich da wie ein Idiot! War schon etwas kommisch mit dem größen unterschied!!! Selbstverständlich bekommt er sein Geld zurück und ich übernehme auch die Rücklieferungskosten.
Nun aber meine Frage:
Da ich ja in diesem Falle selbst Gefällschste Ware bei Ebay angeboten habe obwohl ich diese noch zuvor bei dem drecksack als TopWare vermerkt habe, was für Rechte habe ich noch diese bei meiner Verkäufer zu beanstanden???
Mein Kauf liegt nun mitlerweile schon 23 Teg zurück.
Wenn ich zur Polizei, gehe jage ich mich da selbst ins Boxhorn oder habe ich noch eine Chance mein Geld zurück zu bekommen???
Hoffe ihr könnt mir helfen und bedanke mich schoneinmal für euer Feedback.
Gruß aus Frankfurt