Wie soll man privat und gewerblich einschätzen?

    • Wie soll man privat und gewerblich einschätzen?

      Hallo,
      mal so nebenbei, vielleicht könnt ihr da ja was besseres zu sagen. (Letztes mal wurde mir ja sehr geholfen ;) )
      HAbe schon überall geschaut und jedes Urteil von Gerichten besagt was anderes. THEMA: Privat oder gewerblich.....????? :rolleyes:

      Kam gestern irgendwie aus Zufall auf ein solches Thema wo jemand ohne schlimme Absichten einfach nur ein paar Sachen privat verkauft hat (über mehrere Monate, mal mehr mal weniger) -> aus Spaß am versteigern und "zu schade zum wegwerfen"...
      Ja dann bekam die besagte person plötzlich ein schreiben vom RA mit Strafe und bla bla und das sie eine gewerbliche Verkäuferin sei....????????

      2 Stunden Recherche im www und ich bin immer noch nicht wrikich weiter, denn ich habe nicht wirklich Lust drauf, dass mir irgendwie auch so ein schreiben im Briefkasten hängen bleibt. Ich verkaufe auch immer wieder Sachen, die mir beim Aufräumen in die Hände fallen und zur Zeit löse ich einen Teil meiner CD-Sammlung auf. Alles ist gebraucht, nichts neu. Gelte ich da den plötzlich schon als Gewerblicher, nur weil ich im Monat mehr als 7 Sachen verkaufe? (Irgendwie soll da so ne "Grenze liegen")
      Das ist doch nicht in Ordnung. Bin seit ca. 1 1/2 Jahren bei ebay und habe ca. 140 Bewertungen von Käufern (die meisten Bewertungen der letzten Zeit). Artikelbeschreibung bestimmt nicht "fachmännisch" :) und Powerseller ( :lach: ) bin ich auch nicht, habe auch keinen Shop. Einfach nur ein kleiner armer Ebayer :D

      Muss ich mir den, trotz einiger Verkäufe jetzt Gedanken machen, einen netten Brief dieser WBZ?? oder eines RA zu bekommen? Auch wenn alles aus Privateigentum besteht? 8o :wallbash

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von chris278 ()

    • RE: Wie soll man das den einschätzen?

      Das kann man nicht pauschal beantworten. Die Rechtsprechung ist da sehr widersprüchlich. Es gibt auch keine fest definierte Grenze, ab wann du als gewerblich gelten würdest. Das ist von Fall zu Fall verschieden.

      Verdächtig sind zum Beispiel Verkäufer,
      - die Viele Artikel gleichzeitig versteigern
      - die mehrere gleichartige Artikel anbieten
      - die viele neuwertige Artikel anbieten
      - die einen hohem Umsatz machen
      usw.

      Das ist nur ein beispielhafte Aufzählung, die natürlich nicht verbindlich ist.

      Dass da ein RA geschrieben hat, heißt noch lange nicht, dass der auch im Recht ist.

      Wie gesagt, dass wäre im Einzelfall zu prüfen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Wie soll man das den einschätzen?

      Auch wenn alles aus Privateigentum besteht?


      Wenn alles aus Privateigentum stammt und du nicht in ungewöhnlich großen Mengen verkaufst, solltest du dir keine Gedanke machen. Das schützt dich natürlich nicht vor falschen Anschuldigungen. Ist mir auch schon passiert.

      Selbst eine normale Sammlungsauflösung sollte kein Problem sein. Wie niehls aber auch bereits erwähnt, ist die Rechtsprechung da sehr uneinheitlich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Wie soll man das den einschätzen?

      Hallo, leider gibt es keine Richtlinien was die Anzahl eingesteller Privatauktionen angeht :wallbash. Fest steht nur, dass es normalerweise (genau wie auf Trödelmärkten ?() nicht erlaubt ist, Neuware als Privatverkäufer zu verauktionieren :)

      Klar ist aber meiner Meinung nach auch, dass man nicht ohne Ende viele Gebrauchtwarenauktionen anbieten darf, denn dann wäre man ja nun mal auch gewerblich unterwegs 8). Z. B. könnte man ja ständig über Trödelmärkte rennen, Dinge kaufen und bei Ebay wieder verkaufen. Ein gebrauchter Artikel schützt also nicht unbedingt vor der Gewerblichkeit an sich 8o. Denn wer Dinge kauft um sie gewinnbringend wieder zu verkaufen, der handelt gewerblich und somit steuerpflichtig.

      Die Rechtsprechung ist deshalb so unklar, da man dies dann im Einzelfall prüfen müsste. Es gibt Leute, die umziehen und deshalb eine komplette Haushaltsauflösung einstellen, die vielleicht 100 Auktionen beinhaltet, das ist dann vor Gerichten nachweislich und somit denke ich auch ok sollte es soweit kommen :D. Ein weiteres positives Beispiel wäre eine Mutter von 3 Kindern, die regelmäßig 50 Klamottenauktionen zum Sommer und zum Winter einstellt.

      Wenn aber ein privater Verkäufer immer und immer wieder übers Jahr verteilt gleiche oder änliche gebrauchte Artikel einstellt, dann wäre dies schon zu hinterfragen. Ein Beispiel wäre ein Hobby-PC Bauer, der aus Einzelteilen einen PC zusammenbaut, diesen gewinnbringend bei Ebay verkauft und das öfter wiederholt. Das wäre dann schon gewerblich :rolleyes:. Privatleute, die 30 mal im Jahr ein fast neues "nur einmal gesprühtes Parfum einstellen wären auch schon unglaubwürdig, denn wer kauft sich privat soviel Parfum, dass er dann gar nicht will :wallbash....also, es kommt immer auf den Einzelfall an. Hier kann man einfach keine pauschale Aussage machen....

      Eins noch: Oft werden private mittlerweile leider schon von privaten aber auch von gewerblichen angeschwärzt, ob rechtens oder nicht bleibt dahingestellt, einfach um die Konkurenz rauszukicken ;(. In deinem Fall würde ich mir aber keine Gedanken machen, wenn es sich wirklich um Dingen im Haushalt handelt, die aussortiert werden, Du kein schlechtes Gewissen hast, dann sollte eigentlich auch nichts passieren. Sicher ist aber leider nichts :O ! Eine Rechtschutzversicherung kann aber für den Fall der Fälle nicht schaden. :lach:

      Viel Erfolg.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Wie soll man das den einschätzen?

      Fest steht nur, dass es normalerweise (genau wie auf Trödelmärkten verwirrt ) nicht erlaubt ist, Neuware als Privatverkäufer zu verauktionieren :)


      Sorry, das ist aber so natürlich nicht richtig. Wenn ich zu Weihnachten zwei mal das gleiche Spiel bekommen habe, dann verkaufe ich es natürlich als neu und noch eingeschweißt. Und das ist so auch rechtlich in Ordnung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Wie soll man das den einschätzen?

      ja, ich hätte hier noch viele, auch dieses Beispiel aufzeigen können, aber dazu reicht der Platz und meine Zeit nicht...lieber Uhu, wenn ich jedes Einzelbeispiel hier aufzählen müsste, was die Regel bricht, dann bin ich ja nächstes Jahr noch dran.

      Mit dieser Aussage hast Du recht, aber ich habe bereits beschrieben, dass es/der Grund nachweisbar sein muss. Wäre er ja hier. Aber auch dies kommt hächstens einmal im Jahr und nicht ständig vor, oder ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Wie soll man das den einschätzen?

      Danke für die zahlreichen Antworten :D

      Ja so in etwa habe ich das mir auch schon gedacht.

      Nur wenn andere Leute schon so weit sind, Privatverkäufer anzuschwärzen, finde ich es ziemlich fies. Wer absichtlich privat verkauft und eigentlich gewerblich ist (UND DIES AUCH WEIß) ist es natürlich ok, nur wenn es schon bei "normalen" Privatverkäufern passiert, verstehe ich die Welt nicht mehr. :wallbash

      Eine Rechtsschutzversicherung für ebay aufzunehmen... wie weit ist man gekommen... da versteiger ich lieber gar nix mehr. Weil so brauch ich keine (hoffe ich zumindest :rolleyes: )

      Wie kann man den ungewöhnlich große Mengen verstehen? 50 Auktionen im Monat / 100 / ...?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von chris278 ()

    • RE: Wie soll man das den einschätzen?

      Hi, nur mal so nebenbei angemerkt: Eine Rechtschutzversicherung ist heutzutage immer wichtig. Das war nicht nur auf Ebay gemüntzt.

      Gar nichts mehr einzustellen ist doch auch Quatsch :tongue: Das wollte ich nicht bezwecken, vielleicht war meine Anmerkung ein wenig zu hart ausgedrückt. Bitte lass dich nicht verunsichern, ich habe doch auch geschrieben, dass unter den genannten Kriterien Du dir keine Sorgen machen musst. Ich habe selber einen gewerblichen und einen privaten Account und weiß dementsprechend sehr gut worum es hier geht. Schreib immer einen Grund deiner Auktion mit in die Beschreibung und übertreib es einfach nicht mit der Anzahl. Wenn Du dich da wohl fühlst und das auch gewinnbringend betreiben willst, dann meld doch ein Gewerbe an und überleg dir ein Konzept. Eine Gewinn- und Verlustrechnung musst Du beim FinAmt einreichen und dann eben Gewinnsteuer bei Kleingewerbe zahlen. Dann musst DU dir zumindest bei dem Problem keine Sorgen mehr machen. Allerdings solltes Du dich dann genau mit dem Problem Widerrufsbelehrung auseinandersetzen.

      Ansonsten mach so weiter und nimm dir bei einem deiner im Anfang genannten Probleme, wenn sie denn auftauchen sollten, einen anständigen Anwalt. Denn in deinem Falll sollte so ein Brief nicht wirklch berechtigt sein. Wie aber schon vorher beschrieben gibt es keine EInzelfalllösung !

      Viel Erfolg bei allem was Du weiter tust....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Wie soll man das den einschätzen?

      Original von engelchen-mail
      wenn ich jedes Einzelbeispiel hier aufzählen müsste, was die Regel bricht, dann bin ich ja nächstes Jahr noch dran.


      Das ist so, weil es da eben keine Regel gibt.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Wie soll man das den einschätzen?

      Original von chris278
      Nur wenn andere Leute schon so weit sind, Privatverkäufer anzuschwärzen, finde ich es ziemlich fies. Wer absichtlich privat verkauft und eigentlich gewerblich ist (UND DIES AUCH WEIß) ist es natürlich ok, nur wenn es schon bei "normalen" Privatverkäufern passiert, verstehe ich die Welt nicht mehr.


      Ich vermute mal, dass diese Art Schreiben so ne Art Schrotfeuer darstellen. Ein paar bezahlen brav aus Angst und Unwissenheit, ein paar schwarze Schafe werden entdeckt und einige unberechtigt angeschriebene, die da begründet widersprechen, werden einfach zurückgenommen. Unterm Strich ein Geschäft dass sich für den Anzeiger/dessen Anwalt lohnen dürfte. Ärgerliche Praxis, aber nach deutscher (Un)Rechtsprechung nicht zu beanstanden.

      Original von chris278
      Wie kann man den ungewöhnlich große Mengen verstehen? 50 Auktionen im Monat / 100 / ...?


      Das kommt immer auf den Artikel an. 50 Unterschiedliche CDs sind sicherlich anders einzuschätzen als 5 identische Notebooks.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.