Verkehrssünder, die wegen mehrerer Ord-
nungswidrigkeiten in der Flensburger
Kartei 18 oder mehr Punkte aufweisen,
müssen ihren Führerschein nur abgeben,
wenn die Maßnahme zuvor angedroht wur-
de. Dies gilt auch, wenn ein verwarn-
ter Autofahrer nach einem Punkteabbau
den "Verwarnungsbereich" von 14 bis 17
Punkten unterschritten und nach einem
weiteren Delikt erneut erreicht hat.
Ein Verkehrsteilnehmer müsse jedes Mal
neu verwarnt werden, wenn er den kriti-
schen Punktestand erreiche, heißt es in
der Entscheidunge des Oberverwaltungs-
gerichts Lüneburg. (Az.: 12 ME 414/07)
nungswidrigkeiten in der Flensburger
Kartei 18 oder mehr Punkte aufweisen,
müssen ihren Führerschein nur abgeben,
wenn die Maßnahme zuvor angedroht wur-
de. Dies gilt auch, wenn ein verwarn-
ter Autofahrer nach einem Punkteabbau
den "Verwarnungsbereich" von 14 bis 17
Punkten unterschritten und nach einem
weiteren Delikt erneut erreicht hat.
Ein Verkehrsteilnehmer müsse jedes Mal
neu verwarnt werden, wenn er den kriti-
schen Punktestand erreiche, heißt es in
der Entscheidunge des Oberverwaltungs-
gerichts Lüneburg. (Az.: 12 ME 414/07)