Führerscheinverlust nach Vorwarnung

    • Führerscheinverlust nach Vorwarnung

      Verkehrssünder, die wegen mehrerer Ord-
      nungswidrigkeiten in der Flensburger
      Kartei 18 oder mehr Punkte aufweisen,
      müssen ihren Führerschein nur abgeben,
      wenn die Maßnahme zuvor angedroht wur-
      de. Dies gilt auch, wenn ein verwarn-
      ter Autofahrer nach einem Punkteabbau
      den "Verwarnungsbereich" von 14 bis 17
      Punkten unterschritten und nach einem
      weiteren Delikt erneut erreicht hat.

      Ein Verkehrsteilnehmer müsse jedes Mal
      neu verwarnt werden, wenn er den kriti-
      schen Punktestand erreiche, heißt es in
      der Entscheidunge des Oberverwaltungs-
      gerichts Lüneburg. (Az.: 12 ME 414/07)