Betrug? Verkaufspflicht ? Bitte um rechtliche Hilfe

    • Betrug? Verkaufspflicht ? Bitte um rechtliche Hilfe

      Guten Tag,
      Ich habe einmal eine Frage.
      Gekaufter Artikel
      Ich habe einen Ebayartikel ersteigert (link oberhalb / Artikelnummer: 380018150569 ) in dem 250 Magic Karten angeboten waren.
      Es waren als Menge 5 Stück angegeben und ich habe 4 dieser Packs ersteigert.
      Nun dachte ich, dass ich 4 Packs à 250 Karten erhalten, da dies in der Beschreibung so angegeben war.
      Heute erhielt ich 4 Packs à 50 Karten und eine kurze freche Antwort, dass es sich insgesammt um 250 Karten handle die auf die Menge der Packs verteilt sei.
      Also nur 50 Karten pro Pack.

      Ist dies rechtlich in Ordnung oder kann ich auf die Erfülliung des Kaufvertrags bestehen und ist er rechtlich dazu verplichtet mir 4 Packs mit 250 Karten zu senden? Da Normalerweiße der Käufer nach Abschluss das Angebot nciht wieder zurückziehen kann.

      Denn wenn er rechtlich heirzu verplichtet ist, dann würde ich auf die Korrektur bestehen, ansonsten auf eine Stornieren und Rücküberweißung auf komplett seine Kosten.

      Was kann man mir raten?

      Nebenbei: Habe mich mit dem Käufer des 5. Packs in Verbindung gesetzt, der ebenfalls dachte er ersteigere 250 Karten und er will auch Beschwerde einlegen.

      Vielen Dank schonmal im Vorraus
    • RE: Betrug? Verkaufspflicht ? Bitte um rechtliche Hilfe

      Ja leider mal wieder ein Klassiker: Ein Verkäufer, der die Multiauktion nicht verstanden hat.

      ich würde an deiner Stelle lediglich auf Rückabwicklung bestehen, denn es ist offensichtlich, daß der Verkäufer die Multiauktion nicht richtig begroffen hat, somit Im Irrtum bei der Erklärung seines Verkaufsangebots war. in einem solchen Fall sieht das BGB tatsächlich die Möglichkeit der Anfechtung vor. Und das würde für dich bei einem Rechtsstreit ein sehr hohes Risiko bedeuten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Betrug? Verkaufspflicht ? Bitte um rechtliche Hilfe

      Ich kann aber darauf bestehen, dass er die Kosten der Rücksendung übernimmt?


      Ja, auf jeden Fall. Aber ob er einsichtig sein wird...

      Und kann ich verlangen, dass er das Geld zuerst rücküberweißt, bevor ich den Artikel zurücksende?


      Jaein. In der regel gilt bei solchen Rückabwicklungen Zug um Zug. Dh, daß keiner den anderen dazu zwingen kann, in Vorleistung zu treten. Einer muß somit nachgeben und da du etwas willst, solltest du diesen Schritt machen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.