Ware bezahlt, jedoch niemals angekommen

    • Ware bezahlt, jedoch niemals angekommen

      Hallo,

      ich habe bei ebay am 20.April eine Klingel ersteigert. Kosten 7,99€, asiatischer verkäufer. Nun hat der Verkäufer die Ware am 23. als bezahlt markiert. Am 15. Mai schrieb ich dem verkäufer dann, wo meine ware denn bleiben würde. Daraufhin wurde ich gefragt ob die lieferadresse stimmen würde. Es war die richtige was ich auch danach schrieb. Am 18.Mai erhielt ich dann wiederrum eine mail das ich doch mal die verfolgungsnummer von hermes nach schauen sollte. Nun hab ich bei Hermes nachgeschaut und dort steht das, dass paket schon zugestellt wurde, jedoch hab ich bis heute keine ware erhalten! Nun meine Frage was kann ich jetzt tun? Geld weg und pech gehabt?

      schon mal im vorraus vielen dank!

    • Geld weg und pech gehabt?


      Ich gehöre nicht gerade zu den Menschen, die schnell die Flinte ins Korn werfen, aber hier irgendwelche Rechte in China durchzusetzen, halte ich für aussichtslos.

      Nun hab ich bei Hermes nachgeschaut und dort steht das, dass paket schon zugestellt wurde, jedoch hab ich bis heute keine ware erhalten!


      Wieso eigentlich Hermes? Seit wann liefern die Ware aus Hongkong?

      Kleiner Tip: Das Bewertungsprofil des Verkäufers ist mehr als bescheiden. Und dann auch noch China, da bist du schon im Voraus ein gewisses Risiko eingegangen. Vielleicht das nächste mal von solchen Angeboten die Finger lassen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wieso eigentlich Hermes? Seit wann liefern die Ware aus Hongkong?


      da der artikelstandort hamburg war...

      Kleiner Tip: Das Bewertungsprofil des Verkäufers ist mehr als bescheiden. Und dann auch noch China, da bist du schon im Voraus ein gewisses Risiko eingegangen. Vielleicht das nächste mal von solchen Angeboten die Finger lassen.


      ja bin ich wohl selber schuld :wallbash naja aus fehlern lernt man ja bekanntlich...

      trotzdem vielen dank für die schnelle antwort =)
    • Ich frage mich allerdings wie nun die in der Widerrufsbelehrung stehende Firma aus Hamburg mit den Chinesen in Verbindung steht.

      Ich würde mich mal an deiner Stelle mit Hermes in Verbindung setzen und dir durchgeben lassen, von wem die Unterschrift beim Paketempfang stammt. Es wäre nicht das erste mal, daß bei Hermes keine Benachrichtigung in den Briefkasten gesteckt wird.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • also ganz ehrlich sehe ich das gerade ein wenig anders als ihr. Laut Hermes ist das Paket zugestellt. Heißt also, dass es versendet wurde und da sehe ich das Problem. Hier ist doch der VK erstmal seinen Verpflichtungen nachgekommen, oder ? Vielleicht liegt der Fehler bei Hermes, denn da was von aussen zu manipulieren, dürfte äußerst schwierig sein.

      Jetzt wäre es vielleicht an der Zeit den Verkäufer darüber zu informieren und der hat meines Erachtens nach die Aufgabe, sich mit dem Versender auseinanderzusetzen, wo das Paket denn nun und bei wem es zugestellt wurde, oder ? Liegt hier ein Fehler vor, kann der VK von der Versandfirma Haftung verlagen, vielleicht wurde es aber auch bei einem Nachbarn zugestellt und tatsächlich kein Zettel eingelegt. Das sollte aber rauszufinden sein.

      Klar ist, dass der VK (wenn er gewerblich ist) dem K den Preis ersetzen muss, wenn die Ware auf dem Postweg verschwunden ist, aber erstmal würde ich hier doch nicht von Schuld des VK ausgehen, denn da ist doch anscheinend erstmal alles ok gelaufen. Der kann ja auch nichts dafür, wenn Hermes nicht richtig anliefert....

      Ich denke, die Sache sollte ohne Stress zu klären sein, denn auch wenn es ärgerlich ist, macht doch der Ton die Musik...versuch es einfach auf dem normalen Wege....auch ein VK kann nicht immer feststellen, ob die Ware nicht doch angekommen ist und der K (ohne dich persönlich anzugreifen oder dir was anzuhängen) einfach bestreitet dass es so ist. Es gab ja schon alles mögliche....wichtig ist nun wirklich herauszufinden, wer hier beim Empfang unterschrieben hat.

      @UHU: Muss sich der Käufer oder der Verkäufer nun um die Info bemühen ? Du weißt da besser bescheid....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Heißt also, dass es versendet wurde und da sehe ich das Problem. Hier ist doch der VK erstmal seinen Verpflichtungen nachgekommen, oder ?


      Nicht nach deutschem Recht. Da haftet der Händler bis die Ware in der Verfügungsgewalt des Kunden ist. das solltest du als Gewerbliche eigentlich wissen. Aber wahrscheinlich hattest du dieses Problem bisher noch nicht.

      @UHU: Muss sich der Käufer oder der Verkäufer nun um die Info bemühen ?


      Solange die Ware nicht beim Käufer ist, obliegt das eigentlich dem Verkäufer. Das Problem ist allerdings, daß die Versandnunternehmen gerne bei Nachbarn abgeben, was für den Händler problematisch wird. Erstens hat er damit seine Pflicht noch nicht erfüllt, zweitens kann er sich nie sicher sein, ob die Ware nicht doch bereist beim Kunden ist und dieser zu Unrecht reklamiert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • das habe ich doch auch geschríeben, aber wenn der VK erstmal gar nicht weiß, dass es nicht angokommen ist, geht er doch eben davon auch nicht aus. Deshalb habe ich ja geschrieben, dass es dem VK zu melden ist und dieser sich dann darüm zu kümmern hat.

      Tatsächlich hatte ich das Problem schon, für mich gab es dann aber gar keine Diskussion, ich habe den Betrag erstattet und dann ist das mein Pech, ob ich wieder an meine Ware oder deren Wert komme.

      Leider ist aber dennoch so, dass es auch Käufer gibt, die angeben, sie hätten die Ware nciht bekommen, gerade weil dies rechtlich geregelt ist und sie es darauf angelegt haben, die Ware und das Geld einzuheimsen.

      Demnach sollte in diesem hier genannten Fall erstmal gekärt werden können, wo die Ware nun verblieben ist. Heißt, der K sollte ein wenig Geduld aufweisen können um dem VK die Möglichkeit zu geben, die Situation zu klären. Danach ist es keine Frage, dass der VK bei Nichklärung zur Rückerstattung verpflichtet ist. Auch vorher, aber ich finde rein menschlich gesehen wäre es eben angebracht.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Na, Geduld hat der TE ja mE schon genug aufgebracht:

      ...hat der Verkäufer die Ware am 23. als bezahlt markiert. Am 15. Mai schrieb ich dem verkäufer dann, wo meine ware denn bleiben würde. Daraufhin wurde ich gefragt ob die lieferadresse stimmen würde. Es war die richtige was ich auch danach schrieb. Am 18.Mai erhielt ich dann wiederrum eine mail das ich doch mal die verfolgungsnummer von hermes nach schauen sollte


      so lange (14 WERKtage zwischen ZE und Nachfrage) hätte ich nie gewartet, zumal der Artikelstandort ja Hamburg sein sollte! :rolleyes:

      Außerdem ist es mir unverständlich, als Vk nur die SendungsID dem Kunden in die Hand zu drücken, nach dem Motto, sieh zu was du damit anfängst. Nachweis wäre nur der Ausdruck der Empfangsbestätigung, um darum muss sich der Auftraggeber des Versandunternehmens, also der VK, selbst kümmern.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • so hab nun diese antwort erhalten:

      Sehr geehrter Herr ****,

      vielen Dank für Ihre E-Mail.

      Wir haben Ihre Sendung bereits am 24.04. zugestellt.

      Sie haben jederzeit die Möglichkeit detaillierte Informationen zum
      Sendungsstatus Ihrer Sendung im Internetauftritt Ihres Versandhauses zu
      erhalten. Anhand der Informationen können Sie auch erkennen,
      wann und bei wem die Sendung zugestellt wurde.

      Sollten Sie Ihre Sendung jedoch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte
      an Ihr Versandhaus, um einen Abliefernachweis erstellen zu lassen,
      da dieser nur vom Versandhaus erstellt werden kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      HERMES LOGISTIK GRUPPE
      Kundenservice


      was ist den in diesem fall jetzt mein versandhaus?
    • Das ist der Verkäufer, da Hermes in den meisten Fällen wohl für Versandhäuser wie Quelle o.ä. ausliefert, hat sich der Ausdruck wohl dort eingebürgert.

      Was mich wieder zu der Frage bringt, die ich hier schon mal gestellt hab: wie kann ich sicher sein, das dies MEINE Sendung ist und auch der richtige Artikel verschickt wurde, @kitaro, was steht da an Daten im Sendungsverlauf, ist die Absenderadresse und die Lieferadresse sowie Absendedatum drauf? Wie sieht der AB Ablieferbeleg aus? Wer hat dafür unterschrieben?

      Wenn alles richtig ist, kann es ja auch manchmal vorkommen, dass man eine Sendung schon erhalten, aber falsch zu geordnet hat (ist mir tatsächlich mal passiert, da ein Pulli in Wirklichkeit rot war, mir auf dem Bilschirm aber orange erschien. So wartete ich immer noch auf einen orangen Pulli :rolleyes:und es ist mir gar nicht aufgefallen, dass ich ja einen roten schon "zuviel" hatte :O peinlich!)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @kitaro, was steht da an Daten im Sendungsverlauf, ist die Absenderadresse und die Lieferadresse sowie Absendedatum drauf? Wie sieht der AB Ablieferbeleg aus? Wer hat dafür unterschrieben?


      stimmt genau das hab ich mich auch schon gefragt... da man nichts von alle dem sieht.. hier die artikelnummer : 65715414000030
      es werden lediglich die daten der rechnung und der letzten bearbeitung genannt ?( und nen ablieferbeleg hab ich auch nicht erhalten....

      Wenn alles richtig ist, kann es ja auch manchmal vorkommen, dass man eine Sendung schon erhalten, aber falsch zu geordnet hat (ist mir tatsächlich mal passiert, da ein Pulli in Wirklichkeit rot war, mir auf dem Bilschirm aber orange erschien. So wartete ich immer noch auf einen orangen Pulli Augen rollen und es ist mir gar nicht aufgefallen, dass ich ja einen roten schon "zuviel" hatte rotes Gesicht peinlich!)


      na das will ich aba nicht hoffen^^ nein bei ner klingel kann das wohl nicht so einfach passieren ;)
    • Fordere den VK auf, sich um die Angelegenheit zu kümmern und dich vom Sachstand in Kenntnis zu setzen. Sollte die Ware nicht auftauchen oder falsch zugestellt sein, fordere ihn auf, sich mit Hermes in Verbindung zu setzen und die Sache zu klären. Stelle definitiv klar, dass dies seine Aufgabe ist. Setz ihm eine Frist zur Lieferung oder Rückerstattung des Betrages und schauf mal was passiert. Toll wäre, wenn Du gleich den richtigen § angibst, damit er, sollte er sich seiner Pflichten diesbezüglich nicht bewusst sein, dies auch nachlesen kann. Hierfür haben wir ja unseren UHU, der kann dir mit Sicherheit gleich die richtige Textstelle im Gesetzbuch nennen :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hierfür haben wir ja unseren UHU, der kann dir mit Sicherheit gleich die richtige Textstelle im Gesetzbuch nennen


      Da hast du ja großes Vertrauen zu mir, bedenke ich bin kein Jurist. In diesem Fall ist es aber der §474 Absatz 2 BGB, der den Ausschlag gibt und der Besagt, daß das Versandrisiko beim Unternehmer liegt. Aber mal ehrlich: was wird das den Chinesen interessieren?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Im Versendungskauf, bei denen der Käufer ein Verbraucher ist, geht die Gefahr für eine Beschädigung oder einen Untergang der Sache gemäß § 474 Abs. 2 BGB erst dann auf den Käufer über, wenn dieser tatsächlich die Ware unbeschädigt erhalten hat.

      internetrecht-rostock.de/unwirksame-agb.htm
      ich seh grad ich war wieder zu langsam :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • wir hatten schonmal ein änliches Thema, von daher weiß ich, dass Du das weißt :D

      Ob das den angeblichen Chinesen interessiert ist rechtlich gesehen doch erstmal zweitrangig. Wir wollen doch dem TS helfen, an sein Ziel zu kommen. Manchmal hilft eine Mail mit rechtlichen Angaben erheblich, da der VK dann doch auch Angst vor Konsequenzen seines falschen Handelns hat. Ein Versuch ist es doch wert...ich denke schon dass eine bestimmte Mail mit Angaben eines § und Fristsetzung, daraus ergebene Konsequenzen einen schon zum Nachdenken und handeln anregen. Denn ein VK, der sein Geschäft behalten und anständig führen will, der riskiert nichts für diese paar Euro !

      Ich hoffe, ihr versteht mein Begehr 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • wienerzeitung.at/DesktopDefaul…&cob=263665&currentpage=0

      Vorsicht bei Nicht-EU-Ländern
      Internetkäufe aus Nicht-EU-Staaten sind hingegen besonders problematisch, da es oft keine vorteilhaften Regeln über das anwendbare Recht und den Ort der Rechtsdurchsetzung gibt. Zudem sind – anders als beim Einkauf innerhalb der EU – Zoll- und Einfuhrvorschriften zu beachten.


      Wir haben das Angebot + die AGB ja nicht gesehen, aber da der Artikelstandort doch HH war, ist es ja möglich, dass hier eine Depandance oder so was stationiert ist, dann ist es vielleicht doch möglich deutsches Recht durchzusetzen??? Wer ist denn im Impressum genannt?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @engelchen

      Stimmt, auf die Mich-Seite habe ich gar nicht geschaut, denn angemeldet ist der Account auf:

      Ka WaiCheung
      Flat C, 2/F Lippo Leighton Tower
      103 Leighton Road, Causeway Bay
      defaultdefault
      香港


      Fazit: Bei solchen dubiosen Händlern gleich die Finger von lassen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.