und welches argument gibt es, bei schlechten verkäufern PayPal zu erzwingen?
Das kannst du dir eigentlich selbst beantworten. Bei diesen genießt der Käufer dann nämlich grundsätzlich Käuferschutz. Und das ist nicht nur plausibel, sondern sinnvoll.
glaubst du etwa, dass es da wirklich einen "käuferschutz" gibt?
Ich glaube nicht, ich weiß es. Ich habe ihn in all den Jahren zwei mal gebraucht und zwei mal gewährt bekommen.
falls ja, ließ doch bitte einfach mal die agb von paypal.
In den AGB von ebay steht auch nur, daß es sich um einen Kulanzleistung handelt. Da du es ja so genau weißt, was steht denn in den AGB von PayPal zum Käuferschutz?
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich bin kein Freund von PayPal und habe und werde es niemals als Verkäufer nutzen. Die Abertausenden von Berichten Geschädigter können keine bedauerlichen Einzelfälle sein, da steckt auch System dahinter. Aber: Wer ein solch schlechtes Verkäuferverhalten an den tag legt, daß er mit seinen Bewertungen unter 4.0 rutscht, bei dem sind Sanktionen angebracht.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.