Kauf eines Spiel-Accounts

    • Kauf eines Spiel-Accounts

      Hallo, ich habe, bei eBay, einen Online Account für Spiel das (Guild Wars) ersteigert. Aus der Beschreibung des Artikels ging nicht hervor das ein Defekt des Artikels vorliegen könnte. Wobei es sich bei einem Defekt des Artikels um eine vollständige, nicht wiederbehebare Sperrung des Online-Accounts handeln würde.

      Als ich das Geld für den Artikel überwiesen hatte und die Anmeldedaten für diesen Account erhielt, mußte ich leider feststellen das der Account gesperrt ist und das diese Sperrung permanent ist. Ich bin mir aber sicher das es sich bei der Sperrung nicht um mein Verschulden handelt.

      Ich habe mich danach im Internet belesen und mußte feststellen das es laut den AGBs des Spiels untersagt ist den Account zu verkaufen. Es könnte sich also um eine Sperrung des Accounts aus dem Grund des Verkaufs des Accounts handeln.

      Der Verkäufer hat mir in einer e-Mail mitgeteilt das er den Support des Spieles angeschrieben hat und das laut dieser Nachricht der Account erst nach der Versteigerung gesperrt worden ist (wobei man bemerken muss das ich erst eine Woche nach Ende der Auktion Zugang zu diesem Account hatte). Leider hat mir der Verkäufer keinen genauen Grund bzw. das Datum der Sperrung mitgeteilt.

      Ich habe mich zum Thema defekte Artikel in diesem Forum belesen und meine Erkenntnis ist das ich nachweisen muss das der Artikel vor dem Verkauf defekt war.Was ist aber, wie in meinem Fall, wenn der Artikel zwar nach dem Verkauf, aber noch vor dem Erhalt des Artikels ein Defekt vorliegt.
    • RE: Kauf eines Spiel Accounts

      Meine Logik würde folgendes vorschlagen:

      Privatverkäufer + Privatkäufer = du mußt nachweisen, dass der Artikel bereits bei Erhalt defekt war.

      Hast du das Datum der Sperrung und das Datum des Erhalts der Zugangsdaten? Wenn das Sperrungsdatum vor dem Erhalt der Zugangsdaten liegt, hast du den Account ja sozusagen bereits gesperrt/defekt erhalten.

      -> Verkäufer muß Gelegenheit zur Nachbesserung haben, was ja in dem RFall nicht möglich sein wird. Also bleibt nur Rückabwicklung.

      Ich hoffe, ich täusche mich hier nicht. :rolleyes:
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Kauf eines Spiel Accounts

      Original von F.M
      und mußte feststellen das es laut den AGBs des Spiels untersagt ist den Account zu verkaufen.


      Damit hat der Verkäufer dir etwas verkauft, was nicht sein Eigentum war bzw. was er nicht verkaufen durfte.
      Er hat wissentlich gegen die AGB des Anbieters verstoßen. Er musste also von vornherrein damit rechnen
      das der Zugang spätestens bei bekanntwerden des Verkaufs gesperrt wird.

      Und du warst so nett auf diesen Nepp hereinzufallen, das ist aber eine ganz andere Geschichte.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • RE: Kauf eines Spiel Accounts

      soweit, soschlecht !

      Leider schützt Unwissenheit vor Strafe nicht....wobei ich mir nicht sicher bin, ob (ohne dich angreifen zu wollen) Du nicht ebenfalls wusstest, dass dies nicht erlaubt war.

      Ich weiß nicht, ob diese Geschichte sogar strafrechtlich verfolgt werden könnte (vom Anbieter), aber wäre dem so und Du würdest das beim Anbieter melden, wärest Du evt. selber dran, da Du diesen Account gekauft hast und dementsprechend dich hättest schlau machen können, bevor Du geboten hast.

      Um welchen Betrag handelt es sich denn überhaupt ?

      Klar ist, dass Du rechtlich nichts machen kannst, damit Du den Account bekommst. Das ist so, als hättest Du etwas gestohlenes gekauft, das ist dann leider dein Pech. Was Du versuchen kannst ist, dem VK zu drohen, seine ID an die StA weiderzugeben, wenn Du den Kaufpreis nicht zurück bekommst. Das könnte dir zumindest das Geld zurückbereiten....allerdings glaube ich da nicht dran, denn der VK kennt mit Sicherheit die Hintergründe. Somit ist eine Rote hier wohl angemessen...aber versuch es vorher mal, man weiß ja nie.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Das Thema hat sich zum Glück erledigt. Ich habe mich mit dem Verkäufer auf die Auflösung des Kaufvertrages geeinigt. Aber nochmal zu euren Antworten.

      Ich hatte keine Ahnung davon das es nicht "legal" ist solch einen Account zu kaufen, mein gesunder Menschenverstand sagt mir das es das Recht eines jeden sein sollte sein Eigentum wieder verkaufen zu können.

      Eine befreundete Juristin war der Meinung das der Verkäufer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, da er mir nicht mitgeteilt hat das es nach den AGB's nicht erlaubt ist diesen Account zu verkaufen. Deswegen war sie der Meinung das es sich um eine arglistische Täuschung handelt. Ich kann das nicht wirklich einschätzen, die Parapraphen, die sie mir genannt hat, haben mir auch nicht wirklich was gesagt.

      Fakt ist aber das der Artikel defekt war (Grund: Sperrung wegen Accounthandels) bevor ich ihn bekommen habe und ich denke das das schlussendlich der Grund war warum der Verkäufer einsichtig war.

      Alles in allem bin ich froh das ich mein Geld wiederhabe.

      Danke für eure Antworten.
    • Genau so, wie deine Freundin es beschrieben hat, war dass hier auch gemeint.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
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