Praktikant verkauft Ware ohne Einverständniss - bin ich an den Kaufvertrag gebunden?

    • Praktikant verkauft Ware ohne Einverständniss - bin ich an den Kaufvertrag gebunden?

      Hi, bin neu im Forum

      Ich hab mal eine Frage. Ein Praktikant von mir sollte eine Aktion für eine Felge anlegen bei ebay, doch er stellte die Felge gleich zum Verkauf ein und das noch mit dem falschen Startangebot. Ich wusste nichts von der Aktion und jetzt ist die Felge die einen Wert von etwa 250 Euro hat für ein Euro verkauft. Muss ich die Felge dem Käufer schicken obwohl die Aktion ohne mein einverständniss ablief oder kann ich das irgendwie zurücknehmen.

      Vielen Dank schon mal im voraus.
    • RE: Praktikant verkauft ohne einverständniss

      Hm, da hier auch betriebliche Abläufe hineinspielen, bin ich mit meiner Antwort etwas am Schwimmen.

      Fest steht, daß du auf jeden Fall beweispflichtig wärst für deine Behauptung, um überhaupt den Vertrag anfechten zu können. Ich vermute aber, daß dies allein nicht ausreichen würde, da du ja offenbar deinem Praktikanten grundsätzlich den Zugang zu deinem Account gewährst und sich somit die Kunden auf die Angebote, die durch diesen erstellt werden, verlassen müssen. Ein Irrtum, wonach man nach §119 BGB anfechten könnte, scheidet meiner Meinung nach auch aus, da sich der Praktikant bei seiner Willenserklärung eben nicht geirrt hat.

      Ich denke aber, daß du gegenüber dem Praktikanten Schadensersatzansprüche geltend machen könntest, wenn er eigenmächtig gehandelt hat.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke für die schnelle Antwort.

      Es stimmt das der Praktikat eigenmächtig gehandelt hat, aber ist es nicht so das er meinen Auftrag falsch verstanden hat und dadurch diesen Fehler begangen hat. Ist dies nicht anfechtbar? Gegen den Praktikanten möchte ich keine Schadensersatzänsprüche gelten machen da so ein Fehler ja passieren kann.

      Bitte um Antwort. Danke
    • Es stimmt das der Praktikat eigenmächtig gehandelt hat, aber ist es nicht so das er meinen Auftrag falsch verstanden hat und dadurch diesen Fehler begangen hat. Ist dies nicht anfechtbar?


      Ich würde darin einen sogenannten Motivirrtum sehen. Und gerade der berechtigt nicht zur Anfechtung. Anders wäre es bei einem Erklärungsirrtum oder Eigenschaftsirrtum.
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    • Hallo ebay99,

      kann da leider rechtlich nichts zu sagen, würde im Zweifelsfall sonst versuchen, mit einer ehrlichen Erklärung des Sachverhalts den Käufer um ein Entgegenkommen zu bitten.
      Aber allgemein würde ich auch sagen, dass ein Sofort(ver)kauf eines gewerblichen Accounts bindend ist.
      MfG
    • Ist dies nicht nach § 120 BGB nicht anfechtbar.


      Ja, der verweis auf den Übermittlungsfehler nach §120 ist sehr gut! Muß gestehen, daß ich den noch gar nicht richtig wahrgenommen habe. Bleibt die Tatsache, daß du diesen nachweisen mußt.
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