Hilfe bei Rücksendung - was muss ich beachten?

    • Hilfe bei Rücksendung - was muss ich beachten?

      guten tag.
      ich habe einen artikel bei ebay verkauft. der käufer hat den artikel reklamiert, weil angeblich nicht in diesem zustand wie angegeben erhalten hat. der käufer wollte sein geld zurück. dann habe ich den käufer mitgeteilt, dass er den artikel zurückschicken kann und ich damit einverstanden bin, dass ich ihm das geld zurücküberweise. der käufer hat den artikel mit 'unfrei' zurückgeschickt. der käufer verlangt, dass ich ihm den kaufpreis + versandkosten zurücküberweise. ich würde den käufer aber nur den kaufpreis - abzug der versandkosten wegen unfrei zurücküberweisen. was ist richtig? was muss ich beachten?ich hoff ihr könnt mir helfen.
    • RE: Hilfe! was muss ich beachten?

      Obwohl du dazu noch nichtsgesagt hast, gehe ich aufgrund deiner Frage mal davon aus, dass du PrivatVerkäufer bist. Hier die Antworten auf deine Fragen, auch auf die, die du noch nicht gestellt hast internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm#60

      Auf dieser Seite mit den FAQ (Frequently Asked Questions, englisch kurz für häufig gestellte Fragen), interessieren dich vermutlich zuerst zu deiner Sache die Fragen/Antworten 58 bis 60
      58. Wie ist es mit den Rücksendekosten?
      Bis zu einem Rücksendewert von 40 € trägt der Käufer die Rücksendekosten, darüber hinaus der Verkäufer.

      59. Wer trägt die Hinsendekosten?
      Die Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Wir meinen: der Käufer.
      Lesen Sie bitte: „Widerrufsrecht - wer trägt eigentlich die Hinsendekosten?“

      60. Der Käufer schickt die Ware unfrei zurück. Was kann ich tun?
      Nach unserer Auffassung verstößt der Käufer gegen seine Schadenminderungspflicht. Die Differenz zum normalen Porto könnte wohl geltend gemacht werden.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Hilfe! was muss ich beachten?

      Tatsächlich ist kaum ausdrücklich vom Rückversand an private Verkäufer die Rede. Es wäre nett zu erfahren, worum es in diesem Fall wirklich geht, ob das ganze nur private Kulanz ist, oder ob hier ein "kleiner Großhändler" seinen Pflichten nachkommen muss...?

      Bei der 40,- € Grenze kommt es noch dazu an, ob das vertraglich angekündigt ist, oder nicht:

      7. Rechtsfolgen des Widerrufs

      a) Rücksendung

      Gemäß § 357 II BGB ist der Verbraucher bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Sache durch Paket Versand werden kann. Ist eine Rücksendung als Paket nicht möglich, so genügt das Rücksendeverlangen des Verbrauchers. Der Unternehmer hat die Ware dann wieder abzuholen.

      Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro können dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden. Wichtig ist hier das Wort "vertraglich". Im Vertrag selber, im allgemeinen wird dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, die auch wirksam zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden müssen, kann der Unternehmer vereinbaren, dass bis zu einer Bestellung von 40 Euro der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Fehlt es einer solchen Vereinbarung, wie z.B. dadurch, dass entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen gar nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurden, kann der Verbraucher auch bei geringeren Bestellwerten die Ware auf Kosten des Unternehmers zurücksenden


      Also, ohne Kenntnis der genauen Umstände und Ursachen kann man hier wohl nicht viel mehr raten, als sich mal ganz genau auf der genannten Seite oder zum Beispiel auch bei frag-einen-anwalt.de/ oder internetrecht-rostock.de/ oder bei 123recht.net/
      oder oder oder... zu informieren

      ...mit den Fakten im Hinterkopf, die hier noch nicht genannt wurden!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"