Verstoß gegen eBay-Richtlinien?

    • RE: Verstoss gegen eBay-Richtlinien?

      Äh ja und WIE ALT warst Du dann doch gleich? :rolleyes:

      Ist die Minuterie wenigstens spiegelverkehrt gedruckt? Meinst Du
      nicht "Armband B - Uhr von Lange" und signiert mit W SS reicht den
      Deppen die danach suchen, nicht auch aus?

      Im übrigen ist die Originalität der Signatur äusserst umstritten, mit
      so einer Behauptung sollte man also, sagen wir mal... zurückhaltend
      sein.

      :wallbash :wallbash
      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • @Uhu: Fällt sowas denn auch darunter, ich meine, hier wird ja nichts verherrlicht oder so....man darf doch auch die alten Marken mit Hitlerbild aus der Zeit verkaufen ? Jedenfalls tun das genug. Sowas ´habe ich nämlich auch noch hier rumfliegen und noch nicht eingestellt, weil ich mir nicht sicher bin und mal ganz davon abgesehen kenne ich mich auch nicht mit dem Wert für sowas aus.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Keine Ahnung , engelchen. Ehrlich gesagt mache im mir keine tiefergehenden Gedanken darüber, wie ebay seine Verbote auffaßt. Daß ebay hier Verbote setzt, hat ja nichts mit der rechtlichen Situation zu tun. Beispiel: Wenn man etwas verkauft, was auf ebay verboten ist, kann dennoch ein rechtsgültig Kaufvertrag zu Stande gekommen sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Diese AGBs sind auch manchmal sehr schwammig.

      ICh habe mal einen Sammlerdolch angeboten (war weder scharf noch spitz)....Ebay hat das Angebot aufgrund der AGB entfernt. Dann habe ich angefragt, wie es denn mit den 756 anderen auf der Plattform angebotenen Dolchen aussieht, warum die nicht auch gesperrt werden, da antwortet Ebay mir so:

      Wir können nicht alle Angebote sofort löschen bzw. sperren, die unseren AGB´s nicht entsprechen. Wir können IHre Aufregung dahingehend verstehen. Allerdings sind auch unsere Mittel begrenzt und wir können aufgrund von Schlagwörtern nur ausschließen, wer durch ein bestimmtes Raster ausgesiebt wird.....

      NIcht wortwörtlich, aber sinngemäß weidergegeben !

      Zeitgleich habe ich fast wortgleiche Angebote beobachtet, die ganz normal ausliefen und auch verkauft wurden :wallbash

      Ich habe es bisher nicht wieder versucht, weil ich meinen Account nicht gefärden will. Aber verstehen kann ich sowas nur bedingt. Es ist richtig, dass man keine potenziellen Waffen über das Netz verkaufen können sollte, allerdings sollte man dann doch alle Artikel dieser Art gleich rausnehen, oder ? Nur eines von vielen Beispielen:

      cgi.ebay.de/Messer-aus-dem-OMA…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

      und meine Geschichte ist schon 3,5 Jahre her 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger