"Wie neu" müssen als "neu" angebotene Artikel sein?
Das Landgericht Hannover hat vor kurzer Zeit entschieden, dass "Geräte, die sich nicht mehr in der Originalverpackung befinden und schon einmal ausgepackt waren" trotzdem als neu verkauft werden dürfen. Der Zustand einer Verpackung nehme keine Wirkung auf den Neuzustand eines Artikels.
Das Amtsgericht Rotenburg Wümme entschied, dass ein im Rahmen des Widerrufsrecht intensiv geprüfter Artikel der zurückgegeben wurde, wieder als neu verkauft werden darf. Bei elektronischen Geräten gehöre auch ein Test der Funktionen dazu und würde einem Artikel trotzdem nicht die Eigenschaft der Neuwertigkeit nehmen.
(Im Beispielfall ging es um ein Handy, welches ein Händler einem Kunden als neu verkauft hatte, obwohl ein vorheriger Käufer bereits Daten eingegeben hatte ... der Händler bekam damit Recht.)
(Az. 32 O 67/07: Az. 5 C 350/07)
Vgl. eBay-Magazin 2/2008
..editiert..
Das Landgericht Hannover hat vor kurzer Zeit entschieden, dass "Geräte, die sich nicht mehr in der Originalverpackung befinden und schon einmal ausgepackt waren" trotzdem als neu verkauft werden dürfen. Der Zustand einer Verpackung nehme keine Wirkung auf den Neuzustand eines Artikels.
Das Amtsgericht Rotenburg Wümme entschied, dass ein im Rahmen des Widerrufsrecht intensiv geprüfter Artikel der zurückgegeben wurde, wieder als neu verkauft werden darf. Bei elektronischen Geräten gehöre auch ein Test der Funktionen dazu und würde einem Artikel trotzdem nicht die Eigenschaft der Neuwertigkeit nehmen.
(Im Beispielfall ging es um ein Handy, welches ein Händler einem Kunden als neu verkauft hatte, obwohl ein vorheriger Käufer bereits Daten eingegeben hatte ... der Händler bekam damit Recht.)
(Az. 32 O 67/07: Az. 5 C 350/07)
Vgl. eBay-Magazin 2/2008
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