Käufer reklamiert Handy

    • Käufer reklamiert Handy

      Hallo zusammen!

      Bin neu hier und habe zum ersten mal ein Problemchen bei E-Bay.

      Ich habe ein Nokia-Handy über E-Bay als Privatverkäufer verkauft. Es funktionierte in meinem Gebrauch einwandfrei und ich hatte niemals Probleme mit dem Gerät. Das Handy habe ich bei E-Bay ohne Rechnung angeboten da ich keine Rechnung zum Gerät habe.



      Das Gerät ist beim Käufer am 03.07.08 angekommen und jetzt beschwert er sich, dass das Gerät defekt ist (wohl kaum Empfang).

      Jetzt fordert er, das ich das Handy wieder zurück nehmen soll.

      Was nun??? Ich komme mir vom Käufer etwas veräppelt vor.

      Hoffe jemand hat einen guten Rat.

      Besten Dank im Voraus!

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Torsten ()

    • RE: Und Käufer reklamiert Handy

      Hoffe jemand hat einen guten Rat.


      Ist dir dein Profil etwas wert, nimmst du es zurück.

      Ansonsten ist es rechtlich so geregelt, daß der Käufer in der Pflicht ist, einen Mangel an der Ware nachzuweisen. Zudem muß er nachweisen, daß der Mangel bereits vor dem Versand vorlag. Das ist häufig schwer bis unmöglich oder es lohnt die Mühe nicht.

      Schlechter Empfang? Das kann ja nun diverse Ursachen haben. ZB e-plus und ländliche Gegend.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nun, jeder muß die für ihn günstigen Voraussetzungen nachweisen, sonst kann er sich ja nicht darauf berufen. Wenn der Käufer behauptet, daß die ware einen Sachmangel nach §434 BGB besitzt, dann muß er dies selbstverständlich auch nachweisen.

      Du kannst das auch im ebay-Rechtsportal nachlesen: pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html#b
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nach sechs Monaten muss der Käufer den Nachweis erbringen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe angelegt war.

      Die sogenannte Beweislastumkehr (§ 476 BGB) gilt nur beim Gebrauchsgüterverkauf, bei dem ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft, nicht unter zwei Privatleuten.

      Für Kaufverträge zwischen zwei Gewerbetreibenden gilt, der Empfänger muss den Artikel unverzüglich überprüfen und gegebenenfalls reklamieren.

      Ein privat handelnder Verkäufer kann die Gewährleistung durch einen entsprechenden Passus in seiner Artikelbeschreibung ganz ausschließen oder beschränken, der Ausschluss ist aber unwirksam, wenn er einen Mangel vorsätzlich oder fahrlässig verschwiegen hat oder wenn er gar eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich zugesichert hat.


      Das findet man (ähnlich) auch hier bei falle-internet.de
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • gut ist, dass das Handy als gebraucht verkauft wurde, schlecht ist, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. Allerdings ist der Zeitrahmen ja noch so klein, dass man zumindest von einer unverzüglichen Bemängelung ausgehen kann und eine Gewährleistungsfrist ja kaum eine Rolle spielt.

      Der Käufer hat das Ding bekommen, kann es aus irgendwelchen Gründen nicht nutzen und will zurücktreten. Will man einen zufriedenen Kunden einigt man sich bestenfalls auf Teilung der Kosten des Versands und bekommt dafür hoffentlich eine Grüne :D und verkauft (nach gründlicher Prüfung) mit Schick (plattdeutsch für ein günstiges Schicksal) noch einmal mit großem Gewinn.

      Schlechtestenfalls pocht man auf sein "gutes Recht", bemüht Anwalt, Gerichte und bekommt zum Schluss nur eine Rote X( und vielleicht noch Ärger mit ibäh!
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    • RE: Und Käufer reklamiert Handy

      Original von Torsten
      Das Gerät ist beim Käufer am 03.07.08 angekommen und jetzt beschwert er sich, dass das Gerät defekt ist (wohl kaum Empfang).


      Liegt der schlechte Empfang am Gerät oder an der mangelhaften Netzabdeckung? Ich selbst habe bei mir auf dem Grundstück nur sehr sehr schlechten bis gar keinen D1-Empfang.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.