Ware nicht erhalten, Geld auch noch nicht zurückbekommen

    • Ah, tut mir leid.

      Das alles ist noch Neuland für mich und möchte die Situation nun klarstellen.
      Ich habe keinen gerichtlichen Mahnbescheid geschickt, sondern einen "anwaltlichen" (nennt man das so?) Mahnbescheid. Ich werde aber diese Woche noch einen gerichtlichen Mahnbescheid hinterher schicken. Ich hatte gehofft, daß ich den Verkäufer nicht mit nochmehr Geld belasten muß und habe daher erstmal die "billigere" Variante genommen.

      Ich hoffe ich konnte es ein wenig aufklären.

      Gruß,
      Christian
    • ch habe keinen gerichtlichen Mahnbescheid geschickt, sondern einen "anwaltlichen" (nennt man das so?) Mahnbescheid.


      Nein, es ist eine Mahnung. Mahnbescheide sind eigentlich immer mit dem Begriff des gerichtlichen Mahnbescheids verbunden.

      Ich hatte gehofft, daß ich den Verkäufer nicht mit nochmehr Geld belasten muß und habe daher erstmal die "billigere" Variante genommen.


      Sollte der Anwalt eingeschaltet worden sein, ist das gegenüber dem Mahnbescheid aber sicher nicht die billigere Variante. Wenn du schon einen Anwalt hast, dann sollte er aber für dich den Mahnbescheid beim Gericht beantragen. Wozu sollst du dich damit herumplagen? Dafür ist er ja da, der Anwalt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • nun bin ich aber ganz durcheinander...also Du hast einen Rechtsanwalt beauftragt ? Dieser hat ein "vorgerichtliches Mahnschreiben" geschickt ? Den Gegner somit rechtlich in Verzug gesetzt. Dann wird dieser auch nach Ablauf der Frist für dich bei Forderungseinzug einen MB (Mahnbescheid) beantragen. Wie lautet denn der Auftrag gegenüber deinem Rechtsanwalt ?

      Oder hast Du ihn selber angemahnt und eine Frist gesetzt ? Dies geht jetzt hieraus nicht klar hervor 8o

      Einen anwaltlichen Mahnbescheid gibt es nicht ! Es gibt ein vom Rechtsanwalt vorgerichtliches Mahnschreiben, oder ein Mahnschreiben von dir selber. Ein Mahnbescheid kann nur vom Gericht erlassen werden und muss vorher von dir oder deinem Rechtsanwalt beantragt werden !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • hab die beiträge gelesen und bin auch von nem mahnbescheid ausgegangen.

      wie auch immer:


      finde dein vorgehen gut,

      strafanzeige zu stellen war auf jeden fall goldrichtig und geboten...


      sorry falls ich jetzt blöd frage, aber zum anwalt bist du jetzt schon gegangen, oder doch noch nicht????

      die ps3 sollte nen wert von über 300€ haben...( schätz ich jetzt mal so)...

      anwaltsgebühren sind daher bei ~ 90 € inkl. steuer+pp

      und wer die in deinem fall zu tragen hat ist ja auch sehr wahrscheinlich....


      naja, ich drück fir mal die daumen dass du dein geld und sonstigen auslagen wiederbekommst!
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage
    • Um euch noch ein wenig zu unterhalten ....

      Ich hatte ich ja erwähnt den Typen nochmals telefonisch zu kontaktieren bevor ich bei der Polizei aufschlagen wollte. Dies hatte ich nicht getan, aber am nächsten Tag nachgeholt.

      Das Geld wäre am Donnerstag von seinem Konto abgebucht worden. Ich bat ihn also mir eine Kopie des Überweisungsträgers und einen entsprechenden Kontoauszug zu schicken. Er hätte ja einen Scanner und könnte mir das einscannen, aber auch online banking (plötzlich !), er könne ja eben mal nachschauen. Aber anscheinend klappte irgendwas mit seinem Zugang (oder Computer) nicht ... er könne also grad nicht ans Konto.
      Daraufhin fragte ich, auf welches Konto er das Geld überwiesen hätte. Er nannte mir meinen richtigen Namen als Empfänger, BLZ stimmte auch, allerdings hatte er einen schönen Zahlendreher in meiner Kontonr. Daraufhin verwies ich ihn auf meine letzte Mail (er hatte ja um die Bankdaten gebeten). Er las mir am Telefon meine Mail vor und siehe da .... ihm viel auf das dort eine andere Nummer angegeben war ! Ich hab ihm geraten möglichst schnell zur Bank zu gehen und das zu klären, ich würde nicht länger auf mein Geld warten.
      Naja, er wollte mir sofort eine Mail schicken wenn er bei der Bank gewesen war ... war ja klar das keine kommt.

      Ich hoffe ich konnte euch ein wenig erheitern.

      Gruß,
      Christian
    • Hi Christian, wie ich ja bereits erahnte scheint es sich hier um jemanden zu handeln, der das ganze bewusst in die Länge zieht und keine Ahnung hat, welche Konsequenzen das für ihn nach sich ziehen kann.

      Eine Antwort auf die Frage, ob Du damit nun beim Anwalt warst hast Du uns aber nicht geschrieben :(

      OK, also kurze Rekonstruktion: Du hast mit ihme E-Mail Kontakt gehabt, hast dann Anzeige erstattet, weiter hast Du mit seinem Vater und auch mit ihm gesprochen....er hat angeblich mittlerweile überwiese und das aber auf ein falsches Konto. Dies sollte die Sache (falls es tatsächlich so war) noch erheblich verlängern. Dies kann aber nicht dein Problem sein !!!

      Ich würde nun tatsächlich einen Mahnbescheid beantragen oder beantragen lassen, wenn Du ihm selber eine Frist gesetzt hast, oder tatsächlich bereits einen Rechtsanwalt damit beauftragt hast, diesem den Auftrag dazu geben. Er wird gleich seine Gebührenerstattung mitbeantragen.

      Nochmal die Frage: Ist ein Anwalt im Spiel ? Wenn ja, würde ich ihm nun die gesamte Korrespondenz überlassen. Wenn nicht, was stand in deinem sogenannten Mahnschreiben ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • So, ich habe euch nicht vergessen und bin mal wieder hier um euch zu unterhalten :)

      Es hing alles ein bißchen, da ich etwas längere Zeit eine Auszeit vom Leben hatte (Unfall).
      Aber ich verfolge die Sache immernoch.

      Ja, diese Sache mit dem Mahnbescheid war etwas verwirrend. Ich hatte eine Anwaltskanzlei gebeten ein Mahnschreiben zu schicken um Druck zu machen (kein gerichtlichen Mahnbescheid). Da das nicht geklappt hatte (oder nicht genügend Druck aufgebaut hatte), hatte ich ja nun noch eine Anzeige erstattet. Siehe da, die Polzei hat nach einigem Zögern und Nachhaken auch reagiert. Die ganze Sache liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft. Da sind einige Unstimmigkeiten über den Wohnsitz und dem Konto des Verkäufers aufgetreten. Zurück zum Mahnbescheid ... da die Anwaltskanzlei (die den ersten Bescheid geschickt) nicht in meiner Nähe ist, und ich einen Anwalt haben wollte den ich auch persönlich zu Gesicht bekomme, habe ich nun ein gerichtlichen Mahnbescheid von einem Anwalt aus meiner Nähe schicken lassen.

      Wie ihr seht ist noch alles offen.

      Gruß,
      Christian
    • Da sind einige Unstimmigkeiten über den Wohnsitz und dem Konto des Verkäufers aufgetreten.


      Da ist dann zu hoffen, daß diese nun ausgeräumt sind, sonst könnte das Gericht Probleme bekommen, den Mahnbescheid zuzustellen. Weiß man denn, ob der Brief des Anwalts beim Empfänger angekommen ist?
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    • Hallo biguhu,

      die anderen "Bescheide" (hatte ja auch eine Zahlungsaufforderung geschickt) sind ja schließlich auch angekommen (wurde mir vom Verkäufer telefonisch bestätigt). Ich hatte ja auch jedesmal auf ein Einschreiben bestanden und daher auch die Bestätigungskarte (zumindest bei der Zahlungsaufforderung) erhalten.

      Ich denke mal es geht bei der Anzeige um den gemeldeten Wohnsitz, der anscheinend nicht stimmt.
    • Ja, diese Sache mit dem Mahnbescheid war etwas verwirrend. Ich hatte eine Anwaltskanzlei gebeten ein Mahnschreiben zu schicken um Druck zu machen (kein gerichtlichen Mahnbescheid).


      Ich seh schon, du gibst dem jungen Mann nach der letzten noch eine allerletzte Chance ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Tut mir leid, daß ich mich erst so spät melde, aber die Sache war bei mir auch ein wenig eingeschlafen ... zum Glück aber nicht bei meinem Anwalt.
      Mein Anwalt hatte ja einen gerichtlichen Mahnbescheid rausgeschickt, der an die Staatsanwaltschaft im zuständigen Bereich des "Angeklagten" ging. So wie ich das verstanden habe, stand dann beim "Angeklagten" der Gerichtsvollzieher vor der Türe ... nur war der dort gar nicht gemeldet, sondern nur ein Elternteil dessen Adresse er bei eBay angegeben hatte. Er nutzte aber im "normalen" Leben den Nachnamen eines anderen Familienmitgliedes (daher auch die Unstimmigkeit mit dem Kontonamen). Aber der "Angeklagte" wurde trotzdem gefunden und hat dann auch kleinlaut bei meinem Anwalt angerufen und den willentlichen Mißbrauch der Namen/Adressen zugegeben (ist noch Schüler oder Azubi). Momentan hat er kein Geld und würde gerne abstottern. Wenn das Geld nun nicht kommt, wird ein gerichtlicher Mahnbescheid mit einem neuen Titel rausgeschickt (er hatte ja den falschen Nachnamen angegeben).
      Ich bin gespannt wie es weiterläuft.

      Gruß,
      Raidzero

      Ich versuch euch auf dem Laufenden zu halten ... wenn es interessiert.
    • Danke für die Zwischeninfo, aber:

      Mein Anwalt hatte ja einen gerichtlichen Mahnbescheid rausgeschickt, der an die Staatsanwaltschaft im zuständigen Bereich des "Angeklagten" ging.


      Da hast du etwas mißverstanden. Staatsanwälte haben so rein gar nichts mit Mahnbescheiden zu tun. Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • und nochmal eine kleine Info von mir:

      "Beklagter" wird der Schuldner erst, wenn es zu einem Klageverfahren vor Gericht kommt !

      "Angeklagter" ist ein Straftäter, der von der Staatsanwaltschaft verklagt wird !

      In deinem Fall handelt es sich um einen "Schuldner" !

      Von deinem Anwalt wird allenfalls ein Mahnbescheid beantragt, der dann von Amtswegen an den Schuldner zugestellt wird, die Staatsanwaltschaft hat damit 0 zu tun !

      Von dieser kommt eine Vorladung an den Schuldner, wenn Du Anzeige erstattet hast, womit dann dein Anwalt widerrum nichts zu tun hat. Dieser kann bei Bedarf höchstens Akteneinsicht beantragen, weil er dich als Gläubiger und Anzeigenerstatter vertritt :D

      Also: Rechtsanwalt = zivilrechtlicher Anspruch = dein Geld
      Staatsanwaltschaft = strafrechtlicher Anspruch = Genugtuung ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich bitte um Entschuldigng, wollte hier keine falschen Aussagen treffen. Das kommt halt davon, wenn man von der Materie keine Ahnung hat.
      Ich habe auch extra Anführungsstriche benutzt um zu verdeutlichen das ich keine Ahnung habe wie die Person im Fachausdruck genannt wird.

      Ich werde in Zukunft besser darauf achten.

      Gruß,
      Raidzero
    • Dafür brauchst du dich doch nicht entschuldigen, du warst ja nicht grob oder unhöflich ;)Wir lernen hier alle täglich dazu! Das ist ja das Gute daran :D
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