Ah, tut mir leid.
Das alles ist noch Neuland für mich und möchte die Situation nun klarstellen.
Ich habe keinen gerichtlichen Mahnbescheid geschickt, sondern einen "anwaltlichen" (nennt man das so?) Mahnbescheid. Ich werde aber diese Woche noch einen gerichtlichen Mahnbescheid hinterher schicken. Ich hatte gehofft, daß ich den Verkäufer nicht mit nochmehr Geld belasten muß und habe daher erstmal die "billigere" Variante genommen.
Ich hoffe ich konnte es ein wenig aufklären.
Gruß,
Christian
Das alles ist noch Neuland für mich und möchte die Situation nun klarstellen.
Ich habe keinen gerichtlichen Mahnbescheid geschickt, sondern einen "anwaltlichen" (nennt man das so?) Mahnbescheid. Ich werde aber diese Woche noch einen gerichtlichen Mahnbescheid hinterher schicken. Ich hatte gehofft, daß ich den Verkäufer nicht mit nochmehr Geld belasten muß und habe daher erstmal die "billigere" Variante genommen.
Ich hoffe ich konnte es ein wenig aufklären.
Gruß,
Christian